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Arbeitslosenversicherung

Beschreibung im Lexikon

Arbeitslosenversicherung

Zu den Sozialversicherungen in Deutschland gehört auch die Arbeitslosenversicherung, die im Sozialgesetzbuch III geregelt ist. Wenn Sozialversicherte ihre Arbeit verlieren, soll die Versicherung den Verlust an Erwerbseinkommen ausgleichen. Dafür zahlt jeder Arbeitnehmer seinen monatlichen Beitrag in die Versicherungskasse ein, der jeweils um den Arbeitgeberanteil aufgestockt wird. Diese Beiträge werden durch den Arbeitgeber direkt vom Bruttogehalt abgezogen, die Grundlage hierfür bildet der gültige Beitragssatz. Um die Zeit nach dem Arbeitsverlust bis zur nächsten Beschäftigung finanziell überbrücken zu können, sichert die Arbeitslosenversicherung das Auskommen. Dadurch wird es Bewerbern ermöglicht, sich ganz auf die Arbeitssuche zu konzentrieren, ohne dabei ihre Existenz unmittelbar zu gefährden. Pflichtversichert ist grundsätzlich jede Person, die sich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis befindet, weiterhin Wehrdienstleistende sowie Bezieher verschiedener Entgeltersatzleistungen und weitere Personengruppen. Freiwillig versichern können sich hingegen alle selbstständig tätigen Personen und Arbeitnehmer, die außerhalb der EU beschäftigt sind.

Leistungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Das Leistungsspektrum der Arbeitslosenversicherung reicht über die Zahlung von Arbeitslosengeld hinaus auf weitere Bereiche. Dazu gehört vor allem die Arbeitsförderung, die Menschen in Deutschland bei der Suche nach einem Arbeitsplatz unterstützt. Arbeitssuchende können sich bei der Wahl ihres Berufs beraten lassen, die Ausbildungsvermittlung in Anspruch nehmen und sich beruflich eingliedern lassen. Geförderte Maßnahmen sind unter anderem berufsvorbereitende Kurse, Berufsorientierungsmaßnahmen und Weiterbildungen. Neben diesen Leistungen sind außerdem die Vorteile der Arbeitslosenversicherung für Arbeitgeber interessant. Diese profitieren von Zuschüssen bei der Einstellung neuer Mitarbeiter sowie von Fördergeldern für behinderte Angestellte und weiteren geldwerten Leistungen.

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Arbeitsplatzverlust: Arbeitslosenversicherung greift ein

Wer zuvor pflichtversichert war und von seinem Arbeitgeber gekündigt wird, kann Arbeitslosengeld beantragen. Diese Entgeltleistungen verfolgen den Zweck, den Lebensunterhalt sicherzustellen, sind allerdings zeitlich begrenzt. Arbeitssuchende müssen zudem der Arbeitsvermittlung bereitwillig zur Verfügung stehen und angebotene Maßnahmen annehmen. Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach dem Zeitraum, den der Pflichtversicherte zuvor innerhalb der letzten fünf Jahre beschäftigt war. Bei einer Beschäftigungszeit von 12 Monaten wird das Arbeitslosengeld nur für eine Dauer von sechs Monaten gezahlt. Dieser Zeitraum erhöht sich auf maximal 24 Monate, wobei hierfür eine Beschäftigungszeit von mindestens 48 Monaten erforderlich ist. Besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, kann der Arbeitssuchende alternative Leistungen zur Grundsicherung beantragen, wie etwa Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld.

Wie finanziert sich die Sozialversicherung?

Die Arbeitslosenversicherung wird in erster Linie aus den Beiträgen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert. In diesem Punkt liegt die Kritik, da es sich bei realistischer Betrachtung nicht um eine Versicherung im eigentlichen Sinne handelt. Weitere Finanzmittel kommen aus Beiträgen der freiwilligen Weiterversicherung sowie vom Bund und durch Umlagen. Von der Beitragspflicht befreit sind Beamte, Berufssoldaten, Richter sowie geringfügig Beschäftigte und Studenten und Schüler. Ebenso entfällt die Arbeitslosenversicherung für alle Personen, die sich im gesetzlichen Rentenalter befinden oder eine Erwerbsminderungsrente beziehen.

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