Beschreibung im Lexikon
Arbeitssicherheit
Der Begriff Arbeitssicherheit beschreibt die gefahrenfreie Ausübung von Berufen. Voraussetzung dafür ist die Beseitigung oder zumindest Minimierung von Gesundheitsgefährdungen von Arbeitnehmern, zum Beispiel durch Unfälle. Damit ist der Zustand der Arbeitssicherheit eines der Ziele des Arbeitsschutzes.
Als rechtliche Grundlage für die damit verbundenen Maßnahmen im Berufsleben fungieren mehrere Gesetze, darunter das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Arbeitgeber, die diese Gesetze nicht beachten, müssen mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Heute gewinnt eine ganzheitliche Perspektive auf Arbeitssicherheit an Bedeutung. Damit geht der Fokus weg von der reinen Vermeidung von Arbeitsunfällen. Stattdessen rückt das Wohlbefinden des Arbeitnehmers einschließlich psychischer Faktoren in den Vordergrund.
Arbeitssicherheit – Definition und rechtliche Grundlagen
Es gibt unterschiedliche Auslegungen des Begriffs Arbeitssicherheit. Gemeinhin wird darunter die gefahrenfreie Ausübung der eigenen Arbeit verstanden. Arbeitgeber in Deutschland sind dazu verpflichtet, diesen Zustand herbeizuführen, indem sie Gefahren für die Gesundheit von Arbeitnehmern minimieren. Dahinter stehen neben humanen auch volkswirtschaftliche Gründe. Berufsbedingte Krankheiten sind schließlich mit erheblichen finanziellen Kosten verbunden. Als gesetzliche Grundlage für die Arbeitssicherheit dienen vor allem:- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Tipp:
Entdecken Sie die führende HR- und Personalmanagement Software