Ob Fabrikarbeiter, Bürokraft, Verkäufer, Lagermitarbeiter oder Führungskraft: Jeder Beruf stellt seine eigenen, individuellen Anforderungen an den Arbeitnehmer. Unternehmen können sich bei der Anforderungsermittlung am Genfer Schema orientieren. Dabei handelt es sich um ein Bewertungsmodell, das mit einheitlichen Kriterien arbeitet und zwei Hauptaspekte betrachtet: Was muss der Arbeitnehmer können und welche Belastungen fallen am Arbeitsplatz an? Das Genfer Schema gibt eine verbindliche Richtlinie vor, mit der sich Anforderungsprofile für jede Stelle im Unternehmen erstellen lassen. Das Modell zur Leistungsbewertung und Anforderungsermittlung wurde erstmals im Jahr 1950 bei der internationalen Konferenz für Arbeitsbewertung in Genf präsentiert. Zum Einsatz kommt das Bewertungsmodell, wenn eine Stelle neu ausgeschrieben werden soll und hierfür die gewünschten Anforderungen an Bewerber definiert werden sollen. Außerdem hilft die Bewertung dabei, eine Tätigkeit im Betrieb mit anderen zu vergleichen und daraus die Gehaltsstufe abzuleiten.
Welche Kriterien sind für die Bewertung maßgeblich?
Die Kriterien nach dem Genfer Schema werden in vier Anforderungskategorien eingeteilt: Dazu gehören die geistigen Anforderungen, die unter anderem Fachkenntnisse, intellektuelle Fähigkeiten und Denkprozesse berücksichtigen. Die körperlichen Anforderungen beziehen sich auf die körperliche Belastbarkeit, Nerven- und Sinnesbelastungen und Geschicklichkeit. Eine weitere Kategorie ist die Verantwortung und beleuchtet die Frage, ob der Mitarbeiter in seiner Position für Sicherheit sorgen oder Verantwortung für Personal übernehmen muss. Die Arbeitsbedingungen sind eine Anforderungskategorie, die Umgebungseinflüsse wie Nässe, Kälte und Gefahren berücksichtigt. Anhand dieser vier Anforderungssparten kann ein Arbeitgeber feststellen, welches Können der Kandidat für seinen Beruf mitbringen muss und welche Belastungen ihn am Arbeitsplatz erwarten.
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Das Genfer Schema in der Praxis angewandt
Für jede der vier genannten Anforderungskategorien lassen sich jeweils mehrere Kriterien finden, die von einem Bewerber für die offene Stelle zu erfüllen sind. Die geistigen Anforderungen etwa können durch den zugrunde liegenden Schulabschluss, die berufliche Qualifikation, Berufserfahrung sowie fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten definiert werden. Im Rahmen der körperlichen Belastbarkeit geht es vorrangig um die Gesundheit und körperliche Fitness. Muss etwa ein Mitarbeiter auf der Baustelle schwere Lasten heben, sollte er die körperliche Kondition dafür mitbringen. In vielen Berufen, darunter im Polizeidienst und in der Luftfahrt, legt der Arbeitgeber eine Reihe an körperlichen Anforderungen fest. Dabei kann neben der Körpergröße und dem Gewicht auch die Sehfähigkeit eine Rolle spielen. Im Punkt Verantwortung kommt es darauf an, ob der Mitarbeiter dazu in der Lage ist, verantwortungsbewusst zu handeln, Personalentscheidungen zu treffen oder für die Sicherheit anderer zu sorgen. Äußere Umgebungseinflüsse können sich wesentlich auf den Belastungsfaktor am Arbeitsplatz auswirken. Arbeit im Freien oder in geschlossenen Räumen ohne Tageslicht sind zwei Beispiele, die zu einer erhöhten Belastung führen. Daraus lässt sich ableiten, wie schwer die jeweilige Arbeit ist, ob zusätzliche Maßnahmen zum Arbeitsschutz erforderlich sind und ob der Mitarbeiter Zuschläge zum Arbeitsentgelt erhalten sollte.