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Arbeitsentgelt

Beschreibung im Lexikon

Arbeitsentgelt

Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass dem Beschäftigten ein Arbeitsentgelt in Form eines Monatsgehalts oder Stundenlohns zusteht. Es stellt die Gegenleistung für die erbrachte, nicht selbstständige Arbeit dar. Seine Höhe ist vertraglich festgelegt. Die beiden Parteien können das Entgelt frei vereinbaren. Dies gilt allerdings nur, insoweit kein Tarifvertrag anzuwenden ist. Außerdem darf das Arbeitsentgelt den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten.

Üblicherweise ist ausschließlich das Bruttoarbeitsentgelt Gegenstand von Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dies bezeichnet das Gehalt oder den Lohn vor Abzug von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung. Aus diesem Grund ist die Höhe des Bruttoarbeitsentgelts unabhängig von individuellen Besonderheiten, wie zum Beispiel der Steuerklasse des Arbeitnehmers.

Tarifliche Regelungen des Arbeitsentgelts

Wenn ein Arbeitnehmer einer Gewerkschaft angehört und auch der Arbeitgeber tariflich gebunden ist, gelten besondere Vorschriften. Dann regeln die einschlägigen Tarifverträge die Höhe des Arbeitsentgelts. Arbeitgeber müssen mindestens den in Tariftabellen ausgewiesenen Tariflohn zahlen. Dabei sind die Tarifgruppen nach verschiedenen Entgeltgruppen gegliedert, in denen die Arbeitnehmer ein Arbeitsentgelt in unterschiedlicher Höhe beziehen. Die Entgeltgruppen unterscheiden sich im Hinblick auf die vom Stelleninhaber ausgeübten Tätigkeiten.

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Der gesetzliche Mindestlohn als Untergrenze

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein allgemein verbindlicher Mindestlohn. Diese Regelung schützt gewerkschaftlich nicht organisierte Arbeitnehmer vor Lohndumping und der Ausbeutung durch Arbeitgeber. Außerdem stellt der Mindestlohn sicher, dass das Entgelt aus der Arbeit für die Existenzsicherung ausreicht. Für die Erfüllung dieses Anspruchs ist von einer Vollzeitstelle auszugehen. Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer über 18 Jahre, unabhängig davon, in welcher Branche sie beschäftigt sind. Die Höhe des Mindestlohns unterliegt regelmäßigen Anpassungen.

Lohn und Gehalt als verschiedene Formen des vertraglichen Arbeitsentgelts

Lohn ist ein Entgelt für geleistete Arbeit, dessen Höhe pro Stunde festgelegt ist. Der Arbeitgeber vergütet die Leistungen des Arbeitnehmers nach der Anzahl der erbrachten Arbeitsstunden. Aus diesem Grund schwankt der monatliche Arbeitslohn, je nachdem, wie viele Werktage der Monat hat. Darüber hinaus existieren besondere Arten der Lohnzahlung, wie zum Beispiel Akkordlohn oder Baulohn. Für Lohnbezieher ist die Bezeichnung Arbeiter gebräuchlich.

Angestellte erhalten in der Regel ein Gehalt. Dessen Höhe bleibt jeden Monat gleich hoch. Das Gehalt ist völlig unabhängig davon, ob der Mitarbeiter wegen Feiertagen und Urlaub mehr oder weniger arbeitet.

Weitere Bestandteile des Arbeitsentgelts

Neben den vertraglich fest vereinbarten Einkünften, die dem Arbeitnehmer aus seinem Dienstverhältnis zustehen, existieren weitere Formen des Arbeitsentgelts. Zu diesen gehören insbesondere die Einmalbezüge, wie zum Beispiel Weihnachtsgeld. Urlaubsgeld sowie Tantiemen und Prämien. Außerdem stellen Sachbezüge wie freie Unterkunft und Verpflegung eine besondere Art des Entgelts für geleistete Arbeit dar.

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