Beschreibung im Lexikon
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine Unternehmenssteuer, die von den Gemeinden erhoben wird. Jedes gewerblich tätige Unternehmen muss diese in der Gemeinde, in der es seinen Stammsitz hat, auf seinen Gewerbeertrag abführen. Freiberufler werden von der Steuer nicht erfasst.
Gewerbesteuer als Grundlage für Standortentscheidungen
Sie kann einen wichtigen Faktor für die Entscheidung für oder gegen einen Unternehmensstandort darstellen. Der Hebesatz – der Faktor, mit dem der Steuermessbetrag multipliziert wird und der über die Höhe der Belastung entscheidet – variiert von Gemeinde zu Gemeinde mitunter stark. In Deutschland liegt er bei mindestens 200 Prozent, kann aber auch bis zu 500 Prozent und mehr betragen. Finden Sie die richtige Lösung für Ihre BuchhaltungBerechnung des Gewerbeertrags
Diese Steuer wird auf der Basis des Gewerbeertrags berechnet. Hierfür verwendet man zunächst den ermittelten Gewinn. Hiervon zieht man Kürzungen ab (z. B. Dividenden aus ausländischen Kapitalgesellschaften, 1,2 Prozent des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitzes) und addiert Hinzurechnungen (z. B. Zinsen für Schulden, Rentenzahlungen, Gewinnanteile stiller Gesellschafter). Je nach Gesellschaftsform ist außerdem ein Freibetrag anzuwenden, der folgende Reduktion mit sich führt:- Einzelunternehmen und Personengesellschaft: 24.500 Euro
- Verein, juristische Personen des öffentlichen Rechts: 5.000 Euro
- Kapitalgesellschaft: kein Freibetrag
- Einzel- und Personenunternehmen zahlen also erst ab einem Gewerbeertrag von mehr als 24.500 Euro Gewerbesteuer.