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Gewerkschaft

Beschreibung im Lexikon

Gewerkschaft

Gewerkschaften haben in Europa lange Tradition, bereits Ende des 19. Jahrhunderts schlossen sich die ersten Arbeiterbewegungen zusammen. Sie haben das Ziel, die Rechte ihrer Mitglieder gegen die Arbeitgeber durchzusetzen. Im Wirtschaftsleben nehmen sie eine wichtige Position ein und unterstützen abhängig Beschäftigte bei ihren Forderungen nach höheren Löhnen und besseren Arbeitsbedingungen. Zu ihren Hauptanliegen gehört es, Arbeitnehmer in Form von Lohnerhöhungen an Unternehmensgewinnen zu beteiligen und die Arbeitsbedingungen für die Belegschaft zu verbessern. Dazu schließen sie Tarifverträge ab und führen Lohnkämpfe, bei denen es zu Streikaufrufen und Boykotten kommen kann. Bei Unternehmen machen sie sich daher nicht immer beliebt, leisten jedoch unentbehrliche Dienste für den Arbeitsschutz und schaffen faire Lohnkonditionen. Als Gegenpol zur Geschäftsführung, die in erster Linie die Interessen der Firmeninhaber und Shareholder vertritt, setzen sich die Vereinigungen für ihre Mitglieder ein. Organisiert sind die Arbeitnehmerverbindungen häufig als privatrechtliche Vereine, was ihnen die anerkannte rechtliche Stellung als juristische Person verleiht. Mitglieder einer Gewerkschaft sind mitunter auch im unternehmensinternen Betriebsrat eines Unternehmens tätig und vernetzen so die Interessengruppen miteinander.

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Wichtige Aufgabe: Abschluss von Tarifverträgen

Als Interessenvertretung abhängig Beschäftigter sind Gewerkschaften aktiv am Abschluss von Tarifverträgen beteiligt. Einer der wesentlichen Schwerpunkte liegt dabei auf der Einkommens- und Arbeitssituation ihrer Mitglieder. Um Tarifverträge abschließen zu können, muss die Vereinigung die Voraussetzung der Tariffähigkeit erfüllen. Tariffähig bedeutet, dass die Interessenvertretung frei gebildet wurde, gegnerfrei und unabhängig ist und sich auf überbetrieblicher Grundlage organisiert. Außerdem müssen sie über die nötige Durchsetzungskraft verfügen, um Tarifgespräche herbeiführen und Druck auf die Gegenseite ausüben zu können. Dies setzt voraus, dass sie leistungsfähig organisiert sind und den Willen haben, Tarifverträge durchzusetzen. Weitere Aufgaben von Gewerkschaften sind die Organisation von Lohnkämpfen, das Führen von Verhandlungen mit Arbeitgebern und die Beratung von Angestellten in Fragen zum Arbeitsrecht. Neben der Durchsetzung von höheren Löhnen und besseren Arbeitsbedingungen setzen sie sich für geforderte Regelungen zur Arbeitszeit ein, dies betrifft insbesondere Schichtregelungen sowie Wochenend- und Feiertagsarbeitszeiten. Sind Mitarbeiter durch betriebliche Maßnahmen von Kündigungen bedroht, bemühen sie sich um den Erhalt der Arbeitsplätze bzw. im Falle eines Scheiterns um die Ausarbeitung von Sozialplänen.

Mitglied in der Gewerkschaft werden

Zur Mitgliedschaft in Gewerkschaften besteht keine Pflicht, der Beitritt erfolgt stets auf freiwilliger Basis. Zur Finanzierung der Interessengruppe zahlt jedes Mitglied seinen Beitrag in die Gewerkschaft ein, diese Abgabe beträgt in der Regel ein Prozent des Bruttolohns. Als Mitglied können Arbeitnehmer verschiedene Leistungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören unter anderem der Rechtsanspruch auf den ausgehandelten Tarifvertrag, kostenloser Rechtsschutz in arbeitsrelevanten Streitigkeiten sowie Weiterbildungen und Beratungsleistungen zu Themen rund um den Arbeitsplatz. Mit jeweils über 2.000.000 Mitgliedern sind die IG Metall und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di die größten Verbindungen in Deutschland. Weitere bekannte Vereine sind die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, die Gewerkschaft der Polizei und die IG Bauen-Agrar-Umwelt.

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