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Arbeitszeit

Beschreibung im Lexikon

Arbeitszeit

Als Arbeitszeit gilt gemeinhin die Zeit, die ein Arbeitnehmer für die Arbeit aufwendet beziehungsweise seinem Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) definiert sie als die Zeit zwischen Beginn und Ende der Arbeit – ohne Ruhepausen. Dabei ist in Deutschland der 8-Stunden-Tag gesetzlich vorgeschrieben. Er lässt sich allerdings unter bestimmten Voraussetzungen verlängern. Heute gewinnen flexible Modelle wie die sogenannte Gleitzeit zunehmend an Bedeutung. Neben der herkömmlichen Arbeitszeit existieren in vielen Branchen Varianten wie die Rufbereitschaft, für die besondere Vorschriften gelten.

Gesetzliche und tarifliche Regelungen

Grundsätzlich sieht das Arbeitszeitgesetz eine maximale tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden vor. Eine Verlängerung auf 10 Stunden ist dann möglich, wenn die Arbeitszeit über einen Zeitraum von 24 Wochen oder 6 Kalendermonaten durchschnittlich 8 Stunden am Werktag nicht überschreitet. Auch die Pausen sind im Arbeitszeitgesetz vorgeschrieben. Sie betragen mindestens 30 Minuten an einem 8-Stunden-Tag, entweder im Stück oder aufgeteilt auf zweimal 15 Minuten. Regelungen zur wöchentlichen Arbeitszeit sind in Arbeits- und Tarifverträgen festgeschrieben. Wie die Arbeitszeit verteilt ist, legt der Arbeitgeber innerhalb eines bestimmten Rahmens fest. Der Betriebsrat hat dabei ein Mitspracherecht, vor allem, was Beginn und Ende der Arbeitszeit, ihre Verteilung auf einzelne Wochentage und Pausen angeht. Heute ist in immer mehr Branchen und Betrieben eine gleitende Arbeitszeit üblich. Dabei entscheidet der Arbeitnehmer zumindest teilweise selbst, zu welchen Zeiten er arbeitet.

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Gesetzliche Regelungen zur Arbeitszeit dienen vor allem dem Zweck, Arbeitnehmer vor einer Überbeanspruchung zu schützen und eine gesunde Work-Life-Balance zu fördern. Neben dem Arbeitszeitgesetz sind in dieser Hinsicht Gesetze und Verordnungen im Jugendarbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz oder auch in den Ladenschlussgesetzen und Feiertagsgesetzen der Länder einschlägig. Für bestimmte Branchen, zum Beispiel die See- und Luftfahrt oder den Öffentlichen Dienst, gelten spezielle Gesetze und Vorschriften.

Verschiedene Modelle für Arbeitszeitenregelungen

Heute ersetzen gleitende Arbeitszeiten immer mehr strikte Modelle, in deren Rahmen Anfang und Ende der täglichen Arbeitszeit genau festgelegt sind. Dabei unterscheiden sich Gleitzeiten von der Vertrauensarbeitszeit dadurch, dass im ersten Fall feste Kernarbeitszeiten festgelegt sind. Im zweiten Fall gibt es diese nicht mehr. Verbreitet sind auch rollende Wochen. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer 4-Tage-Wochen leisten und alle 4 Wochen ein langes Wochenende genießen. Tage im Homeoffice verbringt der Arbeitnehmer zu Hause – was ebenfalls mit einer flexiblen Einteilung der Arbeitszeit einhergeht.

Einen Sonderfall stellt die Rufbereitschaft dar. Wie beim Bereitschaftsdienst muss der Arbeitnehmer hier auf Abruf bereitstehen, allerdings an einem von ihm selbst gewählten Ort. Deshalb gehört der Bereitschaftsdienst zur Arbeitszeit, während Rufbereitschaft eingeschränkt vergütet werden kann.

Achtung: Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat am 13.09.2022 ein Grundsatzurteil gefällt, dass Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Dieses BAG-Urteil zur Arbeitszeiterfassung basiert auf dem europäischen Stechuhr-Urteil und legt fest, dass die Arbeitszeiterfassung für alle Arbeitnehmer gilt. Zwar fehlen momentan noch konkrete gesetzliche Regelungen, aber diese sind bereits in Arbeit.

2024: Alle neuen Gesetze immer im Blick

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