Die Gleitzeit bezeichnet eine Arbeitsvereinbarung, bei der Beginn und Ende der Arbeitszeit in einem definierten Rahmen vom Arbeitnehmer frei gewählt werden können. Meistens gibt es eine vom Unternehmen festgelegte Kernarbeitszeit, die kürzer als ein normaler Arbeitstag ist und während derer Anwesenheitspflicht herrscht.
Gleitzeitmodelle
Es gibt zwei Gleitzeitmodelle: die einfache und die variable Gleitzeit. Bei der einfachen Gleitzeit legt der Arbeitgeber einen Rahmen für den frühestmöglichen Arbeitsbeginn und das spätestmögliche Arbeitsende sowie eine Kernarbeitszeit fest. Die variable oder auch qualifizierte Gleitzeit kennt keine Kernarbeitszeit. Der Arbeitnehmer bestimmt Anfang, Ende und Dauer der Arbeitszeit selbst. Es gibt jedoch wöchentliche, monatliche oder jährliche Arbeitszeitregelungen, zu deren Einhaltung er verpflichtet ist.
Der Inhalt einer Gleitzeitvereinbarung
Die Rahmenbedingungen der Gleitzeit werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Gleitzeitvereinbarung festgehalten. Sie ist ein Zusatz zum Arbeitsvertrag. Die Gleitzeitregelung legen Firmenleitung und Betriebsrat in der Betriebsvereinbarung fest.
Tipp:
Kern- und Rahmenarbeitszeit
Bei einfachen Gleitzeitmodellen existieren eine sogenannte Gleitspanne sowie eine Kern- oder Rahmenarbeitszeit. Die Gleitspanne regelt die Zeiten um den Beginn und das Ende des Arbeitstages. Dazwischen liegt die Kernarbeitszeit. In der Kernarbeitszeit besteht Anwesenheitspflicht für alle Mitarbeiter im Betrieb. In der Gleitspanne darf der Angestellte zeitlich variieren, soweit es Arbeitsmenge und betriebliche Termine zulassen. Das Arbeitsrecht muss allerdings dabei zum Tragen kommen, beispielsweise zum Mutterschutz, zu Pausenregelung und maximaler Tages- und Wochenarbeitszeit sowie der Sonn- und Feiertagsregelung. In der Rahmenarbeitszeit dürfen keine Maßnahmen zur betrieblichen Weiterbildung oder Informationsveranstaltungen stattfinden, diese müssen in der Kernzeit abgehalten werden.
Beispiel: Die Gleitzeitregelung sieht eine Gleitspanne von zwei Stunden rund um die Kernarbeitszeit von 9 bis 17 Uhr vor. Die Gleitspanne liegt demnach von 7 bis 9 und von 17 bis 19 Uhr.
Arbeitszeiterfassung mit dem Gleitzeitkonto
Der Mitarbeiter muss auf die Einhaltung der insgesamt vertraglich vereinbarten Arbeitszeit achten und seine Plus- und Minusstunden mittels eines Gleitzeitkontos dokumentieren. Der Betrieb bestimmt dabei die maximal zulässige Anzahl an gesammelten Plus- und Minusstunden. Meist entfällt dadurch eine Vergütung von Überstunden. Die Zeiterfassung erfolgt entweder über eine Stechuhr, elektronische Systeme zur Arbeitszeiterfassung oder von Hand.
Vorteile und Eignung der Gleitzeit für Mitarbeiter und Unternehmen
Im Vergleich zum klassischen Acht-Stunden-Arbeitsmodell bietet die Gleitzeitregelung mehr Freiraum, sowohl für den Betrieb als auch für den Mitarbeiter. Der Mitarbeiter erhält einen größeren individuellen Gestaltungsspielraum für die Planung privater Termine (Arztbesuche, Behördengänge etc.). Von betrieblicher Seite ist mit Einführung einer Gleitzeitregelung mit einer Verbesserung im Personalmanagement zu rechnen. Der Betrieb kann individueller auf die Bedürfnisse des Mitarbeiters eingehen. Die stärkere Autonomie des Angestellten führt auf seiner Seite zu einer Verbesserung der Work-Life-Balance und einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das Ergebnis sind eine höhere Mitarbeiterzufriedenheit und damit einhergehend eine gesteigerte Mitarbeitermotivation und Produktivität. Fehlzeiten werden im Gegenzug reduziert. Dem Unternehmen fällt es leichter, Schwankungen in der Auftragslage auszugleichen. Prinzipiell ist das Gleitzeitmodell für die Mehrzahl der Betriebe geeignet und problemlos umsetzbar. Ungeeignet ist es für Betriebe mit der Notwendigkeit zur Schichtarbeit wie Gastronomie-, Altenpflege- und Produktionseinrichtungen.