HR-Management und Payroll
BAG-Urteil zur Arbeitszeiterfassung 2022 – Was Arbeitgeber beachten müssen

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat am 13.09.2022 ein Grundsatzurteil gefällt, dass Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Dieses BAG-Urteil zur Arbeitszeiterfassung basiert auf dem europäischen Stechuhr-Urteil und legt fest, dass die Arbeitszeiterfassung für alle Arbeitnehmer gilt. Zwar fehlen momentan noch konkrete gesetzliche Regelungen, aber diese sind bereits in Arbeit.
Der Artikel wird folgende Punkte betrachten:
- Auswirkungen auf Unternehmen
- BAG-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Pflicht zur Anpassung des deutschen Arbeitsrechts
- Arbeitszeiterfassung: Klärung der Rechtsunsicherheit
- Arbeitszeitmodelle im Wandel: Gesetzesänderung geplant
- BAG-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Bedeutung und Auswirkungen für Ihr Unternehmen
- Häufig gestellte Fragen zum Thema BAG-Urteil zur Arbeitszeiterfassung
Auswirkungen auf Unternehmen
Der Europäische Gerichtshof entschied bereits im Mai 2019, dass Unternehmen zur Einführung eines zuverlässigen, objektiven und zugänglichen Systems für die Erfassung der täglichen Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter verpflichtet sind. Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf die Bereiche Vertrauensarbeitszeit, Homeoffice und Remote-Arbeit, und es wird nun erforderlich, dass Arbeitgeber die Arbeitszeiterfassung kontrollieren.
BAG-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Pflicht zur Anpassung des deutschen Arbeitsrechts
Der deutsche Gesetzgeber muss die zahlreichen offenen Fragen zur Pflicht zur Arbeitszeiterfassung schnellstmöglich im Anschluss an die Urteilsbegründung des BAG klären. Laut § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG müssen alle Arbeitgeber ein System zur Erfassung der vom Arbeitnehmer geleisteten Arbeitszeit einführen. Es ist notwendig, nicht nur ein System zur Erfassung von Arbeitszeiten bereitzustellen, sondern auch sicherzustellen, dass es einschließlich der Überstunden tatsächlich genutzt wird.. Ob leitende Angestellte von der Arbeitszeiterfassung ausgenommen sind, ist derzeit noch unklar. Die Pflicht zur
Arbeitszeiterfassung gilt sowohl für Arbeitnehmer im Büro als auch im Homeoffice, unabhängig von ihrem Arbeitsort. Betriebsräte können die Einführung eines Zeiterfassungssystems nicht durch eine Einigungsstelle erzwingen. Arbeitgeber, die bisher keine Arbeitszeit erfasst haben, müssen ihre Mitarbeiter zur Selbstaufzeichnung verpflichten. Das Unternehmen hat die Wahl, die Arbeitszeitaufzeichnung entweder elektronisch oder auf Papierform vorzunehmen und kann dabei die Aufgabe an die Mitarbeiter delegieren.
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Arbeitszeiterfassung: Klärung der Rechtsunsicherheit
Das deutsche Arbeitsrecht verlangt die Erfassung von Arbeitszeiten, besonders bei Überstunden von mehr als 8 Stunden an einem Werktag. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte in einem Urteil vom 13.09.2022 die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeiten, aber es bleibt unklar, ob das Arbeitszeitgesetz angepasst wird. Die aktuelle Bundesregierung befürwortet flexible Arbeitszeitmodelle und unterstützt weitere Entwicklungen in diesem Bereich. Es ist nun Aufgabe des Gesetzgebers, die offenen Fragen im Zusammenhang mit dem Urteil des BAG zu beantworten.
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Nach der Entscheidung des EUGH müssen in Zukunft Arbeitszeiten im Unternehmen systemisch erfasst werden. Erfahren Sie, welche Vorteile eine softwaregestützte Zeiterfassung bietet.

Arbeitszeitmodelle im Wandel: Gesetzesänderung geplant
SPD, FDP und die Grünen diskutieren im Koalitionsvertrag den Anpassungsbedarf im Arbeitszeitrecht, um flexible Arbeitszeitmodelle zu bewahren. Das BAG warnt Unternehmen, bei Arbeitszeitmodellen ohne Zeiterfassung vorsichtig zu sein, da sie rechtswidrig sind. Es empfiehlt sich, die Arbeitszeiten aufzuzeichnen, um eine bessere Position im Falle eines Streits zu haben.
BAG-Urteil zur Arbeitszeiterfassung 2022: Bedeutung und Auswirkungen für Ihr Unternehmen
Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Alle Arbeitgeber müssen ein Arbeitszeiterfassungssystem einführen, mit dem die täglich geleistete Arbeitszeit inklusive Überstunden vollständig erfasst wird. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, die Mittel und Organisation bereitzustellen. Wie man mit flexiblen Arbeitszeitmodellen wie Homeoffice oder Remote Arbeit verfährt, ist noch unklar. Mitarbeiter können den Betriebsrat einschalten oder den Arbeitgeber auffordern, ein Zeiterfassungssystem einzuführen. Bei Verstößen gegen das Arbeitsschutzgesetz drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro.
Häufig gestellte Fragen zum Thema BAG-Urteil zur Arbeitszeiterfassung:
Wann wird die elektronische Arbeitszeiterfassung Pflicht?
Das Bundesarbeitsgericht hat im September 2022 entschieden, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland ihre gesamte Arbeitszeit aufzeichnen müssen. Gemäß Paragraf 3 des Arbeitschutzgesetzes sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ein System zur Erfassung einzuführen, das eine vollständige Dokumentation ermöglicht.
Ist der Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet?
Arbeitgeber sind ab sofort verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Diese Pflicht können sie aber auch auf die Mitarbeiter selbst übertragen. Dabei ist es egal, ob die Zeiterfassung digital oder in Papierform erfolgt.
Wer ist von der Arbeitszeiterfassung befreit?
Wer muss Arbeitszeiten erfassen? Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer:innen von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung betroffen. Einzig ausgenommen sind aktuell leitende Angestellte. Dabei nimmt das BAG auf die Anwendbarkeit der Arbeitszeitrichtlinie Bezug.
Ist Vertrauensarbeitszeit weiterhin erlaubt oder wird diese abgeschafft?
Vertrauensarbeitszeit sowie Homeoffice und mobiles Arbeiten werden weiterhin möglich sein, wenn die Arbeitszeiten entsprechend dokumentiert werden. Arbeitgeber können übrigens eine bereits eingeführte Vertrauensarbeitszeit nicht einseitig beenden.
Wird die Fahrzeit als Arbeitszeit gerechnet?
Arbeitszeit wird definiert als die Zeit, in der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Anweisung ihres Arbeitgebers arbeiten oder sich zur Verfügung halten müssen. Dies schließt auch die Fahrtzeit mit ein, wenn der Arbeitgeber das Lenken eines Fahrzeugs oder das Ausführen bestimmter Aufgaben anordnet. Am Zielort gilt als Arbeitszeit nur die Zeit, die für geschäftliche Angelegenheiten aufgewendet wird. Alle anderen Zeiten gelten als Ruhezeit.
Was passiert wenn man seine Arbeitszeit nicht dokumentiert?
Als Arbeitgeber sind Sie für die Stundenaufzeichnungen Ihrer Angestellten verantwortlich, und nicht die Arbeitnehmenden. Wenn Sie die Stunden nicht, nicht vollständig, nicht rechtzeitig aufzeichnen oder nicht mindestens 2 Jahre aufbewahren, drohen Ihnen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro.
Wer kontrolliert Arbeitszeiterfassung?
Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, die geltenden Gesetze einzuhalten und er ist verpflichtet, seinen Betrieb dahingehend (neu) zu organisieren, dass die Arbeitszeiten der Mitarbeiter vollständig dokumentiert werden. Diese Pflicht ergibt sich unmittelbar aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz.
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