Ein Subunternehmer erbringt Leistungen für ein anderes Unternehmen, die durch einen besonderen Werks- oder Dienstvertrag geregelt sind. Die Besonderheit dieser Form von geschäftlicher Beziehung ist durch einige Merkmale geprägt, die vor allem Haftungsfragen und die Art der Leistungserbringung betreffen. Bei sogenannten Leistungsstörungen steht ein Subunternehmen lediglich seinem direkten Vertragspartner gegenüber in der Schuld und in der Haftung, nicht jedoch gegenüber dem Gesamtgelingen eines Projekts oder Auftrags.
Ab wann gilt ein Unternehmen als Subunternehmen?
Ein Subunternehmer erbringt Leistungen, die das Hauptunternehmen kraft seiner Kompetenz mit eigenen Betriebsmitteln und Ressourcen selbst leisten könnte. Einfaches Beispiel: Ein Bauunternehmer erhält von der öffentlichen Hand einen Auftrag zum Ausbau eines Autobahnabschnitts. Die eigentlichen Arbeitsleistungen erbringen hingegen andere Unternehmen, die für die Dauer des Projekts ihr eigenes Personal und zum Teil die notwendigen Baumaschinen zur Verfügung stellen. In der Baubranche ist es traditionell üblich, dass ein Generalunternehmer im Rahmen seines Projektmanagements verschiedene Subunternehmen einsetzt. Je komplexer das Projekt, desto notwendiger ist es, sich der speziellen Kompetenzen unterschiedlicher Handwerksbetriebe zu bedienen, dies aber auch selbst zu koordinieren. Subunternehmen treten bei bedeutenden Großprojekten häufig unter ihrem eigenen Namen als Projektbeteiligte auf, sind also offiziell gegenüber dem ursprünglichen Auftraggeber ins Projekt eingebunden. Ab wann ein projektbeteiligtes Unternehmen als Subunternehmen oder eigenständiger Spezialist zu betrachten ist, hängt im Wesentlichen von der Perspektive des eigentlichen Auftraggebers ab. In der Regel geht dieser davon aus, dass die wesentlichen Kompetenzen und Ressourcen für die bestellte Projektleistung beim Hauptauftragnehmer angesiedelt sind. In welchem Maße Subunternehmen herangezogen werden dürfen, wird daher häufig bereits im Projektvertrag zwischen dem Auftraggeber und Generalunternehmer geregelt.
Subunternehmer und ihre unternehmerische Freiheit
Vor dem Hintergrund der unternehmerischen Freiheit stellen Subunternehmen einen Sonderfall dar. Denn in vielen Fällen agieren sie nach klaren Vorschriften und engmaschig einzuhaltenden Regeln ihres Auftraggebers. Oft dürfen sie vor einem Hauptauftraggeber oder Endkunden auch nicht offiziell in Erscheinung treten, was ihre eigene Außendarstellung betrifft. Ein Unternehmen, das als Lieferant zu einem anderen Unternehmen in geschäftlicher Beziehung steht, schuldet diesem grundsätzlich keine Rechenschaft darüber, wie, wann und mit welchen Mitteln es seine Leistungen erbringt. Subunternehmen kommen allerdings oft dort zum Einsatz, wo weder spezielle Kompetenzen noch Spielräume bestehen, eigenes unternehmerisches Handeln erfolgswirksamer zur Geltung zu bringen. Ein Logistikunternehmen zum Beispiel, dessen Geschäftsmodell darin besteht, Warensendungen pünktlich auszuliefern, würde erwartungsgemäß einen entsprechenden Fuhrpark unterhalten. Zudem geht man davon aus, dass es über eigenes, festangestelltes Personal verfügt, das die Kernleistung des Auslieferns sicherstellt. Werden ersatzweise Subunternehmen mit dieser Routineleistung beauftragt, werden rechtliche Grauzonen berührt. Gerade bei kleinen Firmen oder sogar Einzelpersonen, die als Subunternehmer agieren, kann der Verdacht einer Scheinselbstständigkeit entstehen.
Unterschied zwischen Subunternehmertum und Outsourcing
Wenn ein Unternehmen bestimmte betriebsinterne Tätigkeiten an Dienstleister delegiert, handelt es sich um Outsourcing. Solche Modelle sind üblich, wenn ein Spezialist über ein eigenes Kompetenzmodell verfügt, bestimmte Routineleistungen schneller und effektiver zu erledigen. Delegiert ein Unternehmen hingegen in größerem Stil personalbezogene Leistungen nach draußen, die einen wesentlichen Bestandteil seiner eigenen Kernkompetenz und seines Geschäftsmodells gegenüber einem anderen Auftraggeber bilden, handelt es sich beim Leistungserbringer um einen Subunternehmer.