Beschreibung im Lexikon
Wertberichtigung
Mit einer Wertberichtigung werden Posten, die auf der Aktivseite der Bilanz zu hoch angesetzt wurden, auf der Passivseite korrigiert. Der Buchwert wird also an die tatsächlichen Wertverhältnisse angepasst. Die Wertberichtigung wird auch als indirekte Abschreibung bezeichnet. Bei der Bewertung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag gilt das strenge Niederstwertprinzip. Das heißt, dass Unternehmen grundsätzlich die Forderungen zum Nennwert ansetzen. Besteht ein Ausfallrisiko, sind die Unternehmen zu einer entsprechenden Korrektur verpflichtet und führen eine Wertberichtigung durch.
Verschiedene Forderungsarten
Das Handelsgesetzbuch regelt den Ansatz von Forderungen. Demnach sind Vermögensgegenstände und Schulden zum Bilanzstichtag einzeln zu bewerten. Vermögenswerte dürfen höchstens zum Anschaffungs- oder Herstellungswert vermindert um Abschreibungen angesetzt werden. Beim Ansatz der Forderungen gelten die am Bilanzstichtag herrschenden Verhältnisse. Unter Umständen sind Risiken zu berücksichtigen, die sich aus dem Ausfall von Forderungen ergeben können. Bei den Forderungen unterscheiden Unternehmen bei der Bilanzierung zwischen drei verschiedenen Formen:- Einwandfreie Forderung
- Zweifelhafte Forderung
- Uneinbringliche Forderung
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