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Wertberichtigung

Beschreibung im Lexikon

Wertberichtigung

Mit einer Wertberichtigung werden Posten, die auf der Aktivseite der Bilanz zu hoch angesetzt wurden, auf der Passivseite korrigiert. Der Buchwert wird also an die tatsächlichen Wertverhältnisse angepasst. Die Wertberichtigung wird auch als indirekte Abschreibung bezeichnet. Bei der Bewertung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag gilt das strenge Niederstwertprinzip. Das heißt, dass Unternehmen grundsätzlich die Forderungen zum Nennwert ansetzen. Besteht ein Ausfallrisiko, sind die Unternehmen zu einer entsprechenden Korrektur verpflichtet und führen eine Wertberichtigung durch.

Verschiedene Forderungsarten

Das Handelsgesetzbuch regelt den Ansatz von Forderungen. Demnach sind Vermögensgegenstände und Schulden zum Bilanzstichtag einzeln zu bewerten. Vermögenswerte dürfen höchstens zum Anschaffungs- oder Herstellungswert vermindert um Abschreibungen angesetzt werden. Beim Ansatz der Forderungen gelten die am Bilanzstichtag herrschenden Verhältnisse. Unter Umständen sind Risiken zu berücksichtigen, die sich aus dem Ausfall von Forderungen ergeben können.
Bei den Forderungen unterscheiden Unternehmen bei der Bilanzierung zwischen drei verschiedenen Formen:

  • Einwandfreie Forderung
  • Zweifelhafte Forderung
  • Uneinbringliche Forderung

Die einwandfreie Forderung setzen Unternehmen zu ihrem Nennwert in der Bilanz an, da mit einem vollständigen Rechnungseingang gerechnet werden kann. Diese Forderungen gelten als sicher und müssen nicht korrigiert oder abgeschrieben werden. Das Handelsgesetzbuch sieht vor, dass der Rechnungsbetrag einschließlich der enthaltenen Umsatzsteuer in der Bilanz ausgewiesen wird.

Besteht bei einer Forderung ein Ausfallrisiko, ist eine entsprechende Korrektur erforderlich. Eine passende Buchhaltungssoftware führt die korrekte Buchung durch, bei der eine Wertberichtigung auf der Passivseite der Bilanz ausgeführt wird. In der Regel werden die Konten „Einzelwertberichtigungen auf Forderungen“ oder „Zweifelhafte Forderungen“ angesprochen.

Eine uneinbringliche Forderung ist eine Forderung, die nicht beglichen wird und daher in voller Höhe ausfällt. Zum Bilanzstichtag müssen Unternehmen diese Forderungen abschreiben und auch eine Korrektur der Umsatzsteuer vornehmen. Auch hier unterstützt Buchhaltungssoftware bei Erfassung der korrekten Buchung.

Kommt es zu einer unerwarteten Zahlung auf eine bereits wertberichtigte Forderung, handelt es sich um einen sogenannten periodenfremden Ertrag, der ebenfalls durch ein Buchhaltungsprogramm erfasst wird.

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Einzelwertberichtigung oder Pauschalwertberichtigung

Bei der Einzelwertberichtigung handelt es sich um die Korrektur einer einzelnen Forderung. Unternehmen gehen von einem Ausfall oder Teilausfall einer konkreten Forderung aus und nehmen eine entsprechende Wertberichtigung vor. Bei einer Pauschalwertberichtigung droht nicht der Ausfall einer einzelnen Forderung. Unternehmen gehen jedoch davon aus, dass es auch bei einwandfreien Forderungen zu Ausfällen kommen kann. Für die unter Umständen ausbleibenden Zahlungen nehmen die Unternehmen Pauschalwertberichtigungen vor, die auf Erfahrungswerten basieren. Üblicherweise bilden die Unternehmen einen Durchschnittswert aus den Ausfällen der letzten Jahre und setzen diesen in der Bilanz als Pauschalwertberichtigung an.

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