Arbeitsvertrag zwischen Zeitarbeiter und Entleiher
Der Arbeitsvertrag regelt alle Rechten und Pflichten zwischen der Zeitarbeitsfirma und dem Leiharbeiter. Eine Ausnahme zu normalen Arbeitsverträgen besteht nur darin, dass der Verleiher den Angestellten an einen Dritten verleihen darf. Die Entleihgebühr für die Arbeitskraft entspricht nicht dem Arbeitsentgelt, da die Zeitarbeitsfirma davon auch den Arbeitgeberanteil für die Sozialversicherungen bezahlen und interne Betriebskosten finanzieren muss. Gegenüber dem Entleiher garantiert die Zeitarbeitsfirma, dass der Arbeitnehmer über die angeforderte Qualifikation verfügt. Keine Garantie wird hingegen dafür übernommen, mit welcher Qualität der Leiharbeitnehmer seine Arbeit beim Entleiher erledigt. Durch die Bezahlung der Entleihgebühr erhält das Unternehmen für den vereinbarten Zeitraum eine Arbeitskraft, ohne sich dabei zu arbeitsrechtlichen Ansprüchen zu verpflichten.
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Arbeitnehmerüberlassung im Betrieb einsetzen
Insbesondere für kleine Betriebe ist die Personaleinsatzplanung mit gewissen Schwierigkeiten verbunden. Ist die Sekretärin krankgeschrieben oder geht der Lagerleiter für zwei Wochen in den Urlaub, gibt es keine Vertretung für die Stelle. Die Einstellung eines neuen Mitarbeiters zur Überbrückung ist nicht zielführend. In solchen Fällen bietet die Arbeitnehmerüberlassung eine gute Lösung. Abhängig vom jeweiligen Arbeitsbedarf kann sich der Betrieb eine qualifizierte Fachkraft ausleihen und damit sicherstellen, dass es nicht zu Störungen im Betriebsablauf kommt. Auch bei Nachfragespitzen und saisonal bedingten höheren Auftragslagen unterstützen Leiharbeitnehmer die Stammbelegschaft. Das Unternehmen kann dadurch sein angestelltes Personal im nötigen Umfang halten und geht dabei kein hohes unternehmerisches Risiko ein, wenn die Arbeitsbelastung wieder sinkt. Zeitarbeit ist eine flexible Arbeitsform, die über alle Branchen hinweg von Firmen genutzt wird. Seit einiger Zeit steht die Leiharbeit jedoch in der Kritik, da Unternehmen durch die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern höhere Arbeitsentgelte gemäß Tarifvertrag sparen können. Zur Debatte steht daher, die Arbeitsbedingungen anzugleichen und gleiche Bezahlungen für das Stammpersonal und Leiharbeiter durchzusetzen.