Recht, Steuern und Finanzen

Was bedeutet die DSGVO für die Erhebung der GEZ?

FAQ DSGVO

Rund um die Europäische Datenschutz-Grundverordnung gibt es zahlreiche Fragen, bspw. der Verbraucher, wie mit ihren Daten durch öffentliche Behörden umgegangen wird. Ein Thema dabei ist bspw. die GEZ. Sowohl das Bundesmeldegesetz als auch die Meldedatenübermittlungsverordnungen der Länder enthalten die Rechtsgrundlage für die Übermittlung der personenbezogenen Daten an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die Daten der volljährigen Einwohner enthalten den Vor- und Familiennamen, das Geburtsdatum, die gegenwärtige und die frühe Anschrift, den Tag des Ein- und Auszugs, den Familienstand sowie das Sterbedatum.

Diese Daten werden nicht langfristig gespeichert, sondern gemäß den Vorschriften des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (RBStV) gelöscht. So erfolgt die Löschung direkt nach der Bearbeitung der Rückmeldungen der Beitragspflichtigen, aber spätestens nach sechs Monaten. Die Datennutzung ist somit zweckgebunden zur Erhebung des Rundfunkbeitrags, die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Dieser Prozess entspricht den datenschutzrechtlichen Vorschriften der DSGVO, da eine entsprechende Regelung im Bundesdatenschutzgesetz festgelegt ist, der nationalen Ausgestaltung der DSGVO.