Wenn Bürokratiemonster auf Stollen trifft
Stollen-Muffin sind der Verkaufsrenner der Muffin-Factory. Quelle: Muffin Factory In Deutschland gibt es viele Regeln, Vorschriften und Gesetze. Das ist per se nicht schlecht. Doch manchmal ist deren Sinn nicht ganz verständlich. So auch bei der Geschichte, die uns der Jungunternehmer Patrick Meinel diese Woche erzählte. Er musste rund 1.000 Euro zahlen, weil Original Dresdner […]
Stollen-Muffin sind der Verkaufsrenner der Muffin-Factory. Quelle: Muffin Factory
Muffins der besonderen Art
Patrick Meinel ist Gründer und Inhaber der Muffin Factory. Quelle: Muffin Factory
Stollen bleibt Stollen
Für den Schutzverband Dresdner Stollen e.V. darf das allerdings nicht sein. Selbst wenn der Dresdner Bäcker Innungsmitglied ist und den Teig nach Originalrezept herstellt. Ob es dem Image schadet, wenn ein Stollen ein Muffin wird, bleibt fraglich. Fakt ist aber, dass der Verband Patrick Meinel anwaltlich abgemahnt hat. Original Dresdner Stollen – so dürfen auch nur echte Stollen bezeichnet werden. Muffins nicht. Eine Strafe von 1.044 Euro gab es noch oben drauf. Mit dem Geld hätte der Selbstständige lieber Werbung für sein noch junges Geschäft gemacht. „Ich habe es mit meinem Anwalt besprochen und leider gibt es keine Chance der Strafe zu entgehen“, sagt Meinel. Jetzt verkauft er sein Backwerk nur als „Stollen-Muffin“. Entmutigen lassen will er sich nicht. „Natürlich ärgert es mich, dass ich gleich in so eine Falle hineingetappt bin und dass die Vorschriften in Deutschland so streng sind, aber ich mache weiter.“Von Jennifer Dreher