Recht, Steuern und Finanzen

Buy Now Pay Later in Deutschland: Diese Regeln gelten jetzt

„Buy Now, Pay Later“-Zahlungen werden strenger reguliert: Neue Regeln zur Kreditwürdigkeit sollen Verbraucher besser vor Überschuldung schützen. Besonders junge Käufer profitieren von mehr Transparenz und stärkeren Prüfungen bei Onlinekäufen. Was sich konkret ändert und worauf Sie achten sollten, erfahren Sie hier.

veröffentlicht am 3 Minuten zu lesen

Zahlungsmethoden wie „Jetzt kaufen, später bezahlen“ (buy now, pay later) unterliegen künftig den gleichen Regeln wie Verbraucherkredite. Damit sollen Verbraucher stärker bei Kreditgeschäften geschützt werden. Deutschland setzt nun das EU-Recht um.

Weitere Details zur EU-Richtlinie finden Sie in der offiziellen Gesetzesveröffentlichung.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • „Buy Now, Pay Later“-Zahlungen werden künftig wie klassische Kredite reguliert
  • Kreditgeber müssen stärker prüfen, ob eine Rückzahlung realistisch ist
  • Besonders junge Verbraucher sollen besser vor Überschuldung geschützt werden
  • Sensible Daten und Social-Media-Informationen dürfen nicht verwendet werden
  • Automatisierte Kreditentscheidungen ohne menschliche Prüfung sind unzulässig
  • Kreditnehmer erhalten mehr Rechte bei finanziellen Schwierigkeiten

Inhaltsverzeichnis

Mit den schärferen Regeln zur Kreditwürdigkeitsprüfung werden insbesondere jüngere Verbraucher geschützt, die durch den Abschluss einer Vielzahl solcher Verträge, selbst wenn die jeweiligen Einzelbeträge für sich betrachtet nicht besonders hoch sind, den Überblick über ihre Verbindlichkeiten verlieren und in eine Überschuldungsspirale geraten.

Mehr Informationen zum verbesserten Verbraucherschutz bietet die Bundesregierung.

Laut einer Umfrage der Finanzaufsicht BaFin hat ein knappes Viertel der unter 30-Jährigen beim Onlineshopping mit der „Buy now, pay later“-Methode schon einmal den Überblick über offene Rechnungen verloren.

Wie stark Verbraucher betroffen sind, zeigt eine aktuelle Berichterstattung des WDR.

Regeln für Kreditwürdigkeit werden verschärft

Kredite sollen nur noch vergeben werden dürfen, wenn ihre Rückzahlung wahrscheinlich ist. Die Rückzahlung des Kredits muss „wahrscheinlich“ sein. Bisher reichte es, dass „keine erheblichen Zweifel“ bestanden. Um den bürokratischen Aufwand in Grenzen zu halten, müssen Informationen, die für die Kreditwürdigkeitsprüfung erhoben werden, in einem „angemessenen Verhältnis“ zur Art und Höhe des Kredits stehen.

Tipp: Im Onlinehandel lohnt es sich, Zahlungsprozesse effizient zu steuern – etwa durch integrierte ERP- und Buchhaltungslösungen für Ihren Webshop.

Datenschutz wird verbessert

Bei der Prüfung dürfen keine Informationen aus sozialen Netzwerken sowie besonders sensible Daten wie Gesundheitsdaten verwendet werden. Eine automatisierte Entscheidung über die Kreditvergabe, die ausschließlich auf Scoring-Mechanismen ohne menschliche Überprüfung basiert, ist ebenfalls nicht zulässig. Die Verbraucher haben zudem ein Recht auf Einsicht und Korrektur der verwendeten Daten.

Kreditgeber werden zur „Nachsicht“ gegenüber Kreditnehmern verpflichtet. Diese soll spätestens vor der Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen greifen. Vor einer Kündigung soll den Verbrauchern in finanziellen Schwierigkeiten eine Vertragsanpassung angeboten werden, etwa eine Verlängerung der Laufzeit oder eine Stundung von Darlehensraten.

Banken dürfen Dispokredite künftig nur noch mit einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten beenden.

Mit der Verschärfung wird klar der Verbraucherschutz gestärkt, jedoch sind aktuell z.B. Debitkarten von der neuen Regelung ausgenommen. 

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