Recht, Steuern und Finanzen

E-Rechnung: Neue BMF-Vorgaben und was Unternehmen jetzt beachten müssen

Die Anforderungen an die E-Rechnung wurden deutlich verschärft: Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle Pflichtangaben vollständig im XML enthalten sind. PDFs verlieren ihre steuerliche Relevanz, während neue Vorgaben die Struktur und Prozesse grundlegend verändern.

veröffentlicht am 4 Minuten zu lesen

Im März 2026 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) seine FAQs zur E‑Rechnung aktualisiert – mit praxisrelevanten Klarstellungen, die weit über bisherige Interpretationen hinausgehen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Das Bundesfinanzministerium hat die Anforderungen an die E-Rechnung deutlich verschärft
  • Alle Pflichtangaben müssen vollständig im strukturierten XML enthalten sein
  • Das PDF dient nur noch der Visualisierung und ist steuerlich nicht relevant
  • Rechnungen mit Pflichtinformationen ausschließlich im PDF gelten als ungültig
  • Verweise auf externe Dokumente sind nicht mehr zulässig – Anhänge müssen eingebettet sein
  • E-Rechnungen werden zu komplexeren Datensätzen mit XML, PDF und eingebetteten Dokumenten
  • Unternehmen müssen ihre ERP- und Rechnungsprozesse zeitnah anpassen

Inhaltsverzeichnis

Bundesfinanzministerium – Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Anforderungen an die E-Rechnung deutlich verschärft und konkretisiert. Unternehmen müssen jetzt strengere Vorgaben einhalten, um die steuerliche Gültigkeit sicherzustellen:

  • 100 % aller verpflichtenden umsatzsteuerlichen Daten müssen im strukturierten XML enthalten sein
  • PDFs oder Bilder dürfen NICHT als Datenquelle für Pflichtangaben dienen
  • Der XML‑Teil ist die alleinige „Wahrheit“

Bedeutet: Wenn Pflichtinformationen (z. B. Rechnungsnummer oder Steuerbetrag) nur im PDF enthalten sind, ist die Rechnung keine gültige E‑Rechnung mehr.

Anhand von zwei Beispielen zeigen wir auf, wann eine E-Rechnung Gültigkeit besitzt und wann diese ungültig ist.

Gültige Rechnung

  • Strukturierte XML-Datei enthält (mind.):
    • Rechnungsnummer
    • Datum
    • Lieferant/Kunde
    • Leistungsbeschreibung
    • Steuerbeträge
    • PDF dient nur zur Visualisierung

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Ungültige Rechnung

  • Strukturierte XML-Datei enthält nur:
    • Gesamtbetrag
  • PDF enthält:
    • Detailpositionen
    • Leistungsbeschreibung
    • Steueraufschlüsselung

Rechnungsbegleitende Dokumente

Eine zweite zentrale Klarstellung betrifft rechnungsbegleitende Dokumente. Bisher war es üblich, dass auf der Rechnung ein Hinweis „siehe Vertrag“, „Details laut Lieferschein“ oder „Stundennachweis im Anhang“ ausreichend waren. Hierzu wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass es nicht mehr ausreichend ist, auf einen Dokumentanhang zu verweisen. Dieser muss in der E‑Rechnungsdatei enthalten sein. Somit muss die Rechnung „ein in sich geschlossenes Paket sein“.

Die zentrale Klarstellung: Die E-Rechnung ist kein Dokument, sondern ein strukturierter Datensatz. Das PDF dient ausschließlich als visuelle Darstellung und ist steuerlich nicht maßgeblich.

Die E-Rechnung ist gültig, wenn das XML alle Pflichtdaten enthält und die eingebettete PDF-Anlage wie z.B. ein Lieferschein vorhanden ist.

Enthält die Rechnung jedoch ausschließlich den Hinweis „Abrechnung gemäß Vertrag Nr. 123“, siehe Link gilt die Rechnung als nicht konform, da der Vertrag nicht eingebettet wurde. In diesem Fall wäre ein externer Verweis nicht ausreichend.

Diese Klarstellung wird die Praxis massiv verändern, denn die E-Rechnung wird zu einer Datei bestehend aus verschiedenen Bausteinen:

  • Strukturiertes XML (Datei mit allen rechnungsrelevanten Informationen)
  • Optionales PDF (ZUGFeRD) für eine bessere Lesbarkeit
  • Eingebettete Dokumente (Anhänge)

Damit werden sich die Dateigrößen von E-Rechnungen deutlich erhöhen, was Einfluss auf die Übertragungswege (PEPPOL, EDI etc.) haben wird.

Tipp: Nutzen Sie die Umstellung auf die E‑Rechnung, um Ihre Prozesse gleich zukunftssicher zu digitalisieren.

Quick-Check für Unternehmen

  • Sind alle Pflichtfelder im XML vorhanden?
  • Ist sichergestellt, dass keine Informationen nur im PDF enthalten sind?
  • Gibt es Verweise auf externe Dokumente?
  • Werden notwendige Dokumente eingebettet?

Fazit: Handlungsbedarf steigt

Mit den neuen FAQ-Klarstellungen verfolgt das BMF die klare Linie, dass die E-Rechnung als XML-Datei verpflichtend und vollständig sein muss. Dadurch verlieren reine PDF-Rechnungen ihre rechtliche Relevanz. Aktuell sind die größten Herausforderungen der Unternehmen die technische Umstellung und die damit einhergehende Neuorganisation von ERP-Prozessen.

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