Recht, Steuern und Finanzen

Buy now, pay later: Welche Regeln gelten ab 2026 für Ratenzahlungen beim Onlineshopping?

„Buy now, pay later“-Zahlungsmethoden unterliegen ab dem 20. November 2026 den gleichen Regeln wie Verbraucherkredite. Erfahren Sie, was sich bei Kreditwürdigkeitsprüfung, Datenschutz und Dispokredit ändert – und was das für Händler und Verbraucher bedeutet.

Frau gibt Kreditkartendaten ein
veröffentlicht am 6 Minuten zu lesen

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ab dem 20. November 2026 gelten für BNPL in Deutschland dieselben Regeln wie für klassische Verbraucherkredite.
  • BNPL-Anbieter müssen die Zahlungsfähigkeit ihrer Kunden künftig deutlich strenger prüfen. Eine einfache SCHUFA-Abfrage reicht bei höheren Beträgen nicht mehr aus.
  • Verschärfter Datenschutz: Sensible Daten wie Gesundheitsinformationen oder Daten aus sozialen Netzwerken sind für die Kreditwürdigkeitsprüfung tabu; automatisierte Kreditentscheidungen ohne menschliche Prüfung unzulässig.
  • Erweiterter Anwendungsbereich: Kleinkredite bis 200 €, zinsfreie Ratenkäufe und kurzfristige Kredite bis drei Monate fallen erstmals unter das Verbraucherdarlehensrecht.
  • Für Händler heißt das: Checkout-Prozesse, AGB und Verträge mit Zahlungsdienstleistern sollten rechtzeitig vor dem Stichtag geprüft werden.

„Buy now, pay later“ (BNPL) unterliegt ab dem 20. November 2026 in Deutschland denselben Regeln wie klassische Verbraucherkredite. Der Bundestag hat das Umsetzungsgesetz zur EU-Verbraucherkreditrichtlinie am 17. April 2026 verabschiedet. Das bedeutet: Anbieter müssen vor Vertragsabschluss eine Kreditwürdigkeitsprüfung durchführen, strengere Datenschutzregeln einhalten und Verbrauchern in Zahlungsschwierigkeiten entgegenkommen. Deutschland setzt damit die EU-Verbraucherkreditrichtlinie (Richtlinie 2023/2225) in nationales Recht um.

Quelle: EU-Verbraucherkreditrichtlinie – Nationale Umsetzungsmaßnahmen

Inhaltsverzeichnis

Warum wird die BNPL-Regulierung jetzt verschärft?

Mit der Verschärfung sollen vor allem jüngere Verbraucher geschützt werden. Wer mehrere BNPL-Verträge gleichzeitig abschließt, verliert schnell den Überblick über seine Verbindlichkeiten – auch wenn die Einzelbeträge gering sind. Eine BaFin-Umfrage zeigt, dass fast ein Viertel der Unter-30-Jährigen beim Onlineshopping mit BNPL schon einmal den Überblick über offene Zahlungen verloren hat.

Quelle: WDR – Onlineshopping: Schulden durch Ratenzahlung

Überschuldung ist ein riesiges Problem, gerade für junge Menschen. Es ist gut, dass die neue Bundesjustizministerin zügig einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, um Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Überschuldung zu schützen.

Ramona pop, Vorständin beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)

Quelle: Verbraucherzentrale fordert klare Regeln für faire Verbraucherkredite

Dazu kommt ein rechtliches Problem: Viele BNPL-Modelle fielen bisher gar nicht unter das Verbraucherdarlehensrecht, weil sie zinsfrei oder sehr kurzfristig angelegt waren und damit unter die Ausnahmen des bisherigen § 491 BGB fielen. Diese Lücke wird mit der neuen Gesetzgebung geschlossen.

Wichtig für Händler: BNPL bleibt als Zahlungsoption verfügbar, läuft aber künftig im selben Regelungsrahmen wie ein klassischer Ratenkredit.

Quelle: Bundesregierung – Schutz bei Kreditverträgen

Was ändert sich bei der Kreditwürdigkeitsprüfung?

Die Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung werden deutlich gestrafft.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Die Rückzahlung des Kredits muss „wahrscheinlich“ sein. Bisher reichte es, dass „keine erheblichen Zweifel“ bestanden. Eine einfache SCHUFA-Abfrage reicht damit bei höheren Beträgen nicht mehr aus.
  •  Die erhobenen Informationen müssen in einem „angemessenen Verhältnis“ zur Art und Höhe des Kredits stehen. Das soll den bürokratischen Aufwand für kleinere Beträge begrenzen. Für einen 80-€-Ratenkauf wird also keine vollständige Bonitätsprüfung wie bei einem 10.000-€-Konsumkredit verlangt.

Wichtig für Händler: BNPL-Anbieter werden ihre Prüfprozesse anpassen. Das kann zu höheren Ablehnungsquoten im Checkout führen, vor allem bei größeren Warenkörben.

Tipp: Nutzen Sie die neuen BNPL-Regeln, um Ihre Zahlungs- und Buchhaltungsprozesse zu optimieren – etwa mit Sage Active für mehr Überblick über Zahlungen und Finanzdaten.

Welche neuen Datenschutzregeln gelten für die Kreditvergabe?

Der Datenschutz bei der Kreditwürdigkeitsprüfung wird spürbar verbessert:

  • Informationen aus sozialen Netzwerken und besonders sensible Daten wie Gesundheitsdaten dürfen nicht verwendet werden.
  • Eine automatisierte Kreditentscheidung, die ausschließlich auf Scoring-Mechanismen ohne menschliche Überprüfung basiert, ist nicht zulässig.
  • Verbraucher haben ein Recht auf Einsicht und Korrektur der verwendeten Daten.


Wichtig für Händler: Wer BNPL-Anbieter im Checkout integriert hat, sollte mit seinem Zahlungsdienstleister klären, welche Datenquellen dieser für die Prüfung nutzt und ob die Prozesse den neuen Vorgaben entsprechen.

Was passiert, wenn Verbraucher in Zahlungsschwierigkeiten geraten?

Kreditgeber werden künftig zur „Nachsicht“ gegenüber Kreditnehmern verpflichtet.

Konkret bedeutet das:

  • Vor der Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen müssen Kreditgeber den Verbrauchern eine Vertragsanpassung anbieten – etwa eine Verlängerung der Laufzeit oder eine Stundung von Darlehensraten.
  • Banken dürfen Dispokredite nur noch mit einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten beenden.

Wichtig für Händler: Auch BNPL-Anbieter müssen Kunden in Zahlungsschwierigkeiten jetzt entgegenkommen, bevor sie Forderungen weiterverfolgen. Das heißt: Offene Beträge aus Ratenkäufen können länger im System bleiben – vor allem dann, wenn der BNPL-Anbieter das Ausfallrisiko nicht komplett übernimmt. 

Was bedeutet das für Händler mit BNPL im Checkout?

Für Händler, die BNPL-Zahlungsmethoden anbieten, ergibt sich aus der neuen Regulierung konkreter Handlungsbedarf.

Die wichtigsten Schritte bis zum 20. November 2026:

  • Anbieter prüfen: Stimmen Sie mit Ihrem BNPL-Anbieter ab, wie die neuen Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung umgesetzt werden. Wer hier spät reagiert, riskiert, dass im Checkout plötzlich Zahlungsoptionen wegfallen oder Ablehnungsquoten unerwartet steigen.
  • Checkout-Prozesse durchgehen: Die verschärften Datenschutzregeln betreffen direkt, welche Informationen im Bestellprozess erhoben und weitergegeben werden dürfen. Prüfen Sie, ob Ihre Datenschutzerklärung und die Schnittstellen zum Zahlungsdienstleister noch dem aktuellen Stand entsprechen.
  • AGB und Vertragsbedingungen anpassen: Wenn Sie in Ihren AGB auf BNPL als Zahlungsoption verweisen oder Rückzahlungsmodalitäten beschreiben, müssen diese Passagen den neuen Regelungen entsprechen.
  • Risikoverteilung neu bewerten: Klären Sie mit Ihrem Zahlungsdienstleister, wer das Ausfallrisiko trägt – und welche Auswirkungen die neue Nachsichtspflicht auf Ihren Forderungsbestand hat.
  • Debitkarten-Ausnahme nutzen: Debitkarten mit Zahlungsaufschub sind explizit von der neuen Regelung ausgenommen. Wer flexible Zahlungsoptionen anbieten will, ohne in den vollen Regulierungsrahmen zu fallen, sollte diese Variante als Ergänzung prüfen.

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Fazit: Was bedeutet die neue BNPL-Regulierung unterm Strich?

Mit der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie wird der Verbraucherschutz beim Onlineshopping zum 20. November 2026 deutlich gestärkt. BNPL-Angebote unterliegen künftig denselben strengen Regeln wie klassische Verbraucherkredite.

Für Händler bleibt BNPL als Zahlungsoption dennoch attraktiv. Der Aufwand für die Integration und die Abstimmung mit Zahlungsdienstleistern steigt aber spürbar. Wer frühzeitig prüft, ob seine Prozesse und Verträge auf dem neuen Stand sind, vermeidet unangenehme Überraschungen im Checkout.

Erfahren Sie in unserem Blog mehr über aktuelle Entwicklungen aus den Bereichen Recht, Steuern und Finanzen.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zu neuen BNPL-Regeln

Ab wann gelten die neuen BNPL-Regeln in Deutschland?

Die neuen Regeln gelten ab dem 20. November 2026. Der Bundestag hat das deutsche Umsetzungsgesetz zur EU-Verbraucherkreditrichtlinie am 17. April 2026 verabschiedet.

Welche BNPL-Anbieter sind von der neuen Regelung betroffen?

Alle Anbieter, die Zahlungsmodelle nach dem BNPL-Prinzip in Deutschland anbieten – unabhängig davon, ob es sich um Ratenzahlungen, Rechnungskauf mit Zahlungsaufschub oder kurzfristige zinsfreie Kredite handelt. Künftig fallen auch bisher ausgenommene Modelle wie Kleinkredite bis 200 € oder Laufzeiten unter drei Monaten unter das Verbraucherdarlehensrecht.

Müssen Händler BNPL aus ihrem Checkout entfernen?

Nein. BNPL bleibt als Zahlungsoption verfügbar. Allerdings werden BNPL-Anbieter ihre Prüf- und Vertragsprozesse anpassen – Händler sollten frühzeitig mit ihrem Zahlungsdienstleister klären, welche Anpassungen das für den eigenen Checkout bedeutet.

Sind Debitkarten mit Zahlungsaufschub von der neuen Regelung betroffen?

Nein. Debitkarten mit Zahlungsaufschub sind ausdrücklich von den neuen Regelungen ausgenommen. Für Händler, die flexible Zahlungsoptionen anbieten möchten, kann diese Variante eine Ergänzung zum klassischen BNPL sein.

Was passiert, wenn ein BNPL-Anbieter die neuen Regeln nicht umsetzt?

Verstöße gegen das Verbraucherdarlehensrecht können von der zuständigen Aufsicht sanktioniert werden, außerdem drohen Schadensersatzansprüche von Verbrauchern. Für Händler kann das mittelbar relevant werden, wenn ihr Zahlungsdienstleister die Anforderungen nicht erfüllt – etwa durch ausfallende Zahlungsoptionen im Checkout oder Vertrauensverlust bei den Kunden.

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