Bei einer Abschlagszahlung, auch Akontozahlung genannt, handelt es sich um den Teilbetrag einer vereinbarten Rechnungssumme. Viele Gründer und Selbstständige kennen die Zahlungsart von der Wasser- und Stromrechnung für die Wohnung, auf die voraussichtliche Jahresrechnung werden Teilsummen bezahlt.
Auch für KMUs kann die Forderung solcher Zahlungen sinnvoll sein, zum Beispiel, wenn ein großer oder lange Zeit andauernder Auftrag umgesetzt wird. Der Auftragnehmer kann statt einer Abschlussrechnung die Bezahlung nach Teilleistungen einfordern und dafür Abschlagszahlungen vereinbaren. Auch bei Handwerkern ist das Verfahren üblich. Ist ein Teilschritt eines Bauabschnitts fertiggestellt, wird dem Auftraggeber eine Rechnung über die bisher erbrachte Leistung und Materialmenge übergeben. Damit Abschlagszahlungen rechtlich bindend sind, müssen bestimmte Regeln eingehalten werden. Von den Vorteilen können Auftragnehmer und Auftraggeber profitieren.
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Regeln und Voraussetzungen für die Abschlagszahlung
Zusammengefasst gilt: Ohne Sicherheiten gibt es keine Abschlagszahlungen. Unter anderem im Handwerk gilt das Werkvertragsrecht. Demnach muss der Auftragnehmer erst die vereinbarte Leistung erbringen, bevor er die Vergütung einfordern kann. Wurde das Recht auf Abschlagszahlungen jedoch nicht ausdrücklich ausgeschlossen, kann der Auftragnehmer nach § 632a Abs. 1 BGB Abschlagszahlungen verlangen. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:
- Es wird eine im Wesentlichen mangelfreie Leistung erbracht.
- Die Leistung ist für den Auftraggeber werthaltig.
- Zur Beurteilung der Leistung wird eine Aufstellung derselben vorgelegt.
- Aus der Aufstellung geht hervor, für welche erbrachte Teilleistung die Zahlung gefordert wird.
Vorteile für den Auftraggeber
Mit Erhalt der Eingangsrechnung kann sich der Auftraggeber einen Überblick über den Projektstatus verschaffen und diesen anhand der erbrachten Teilleistung überprüfen. Darüber hinaus muss nicht der komplette Betrag auf einmal gezahlt werden.
Vorteile für den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer profitiert von besserer Liquidität. Endet zum Beispiel ein Großauftrag erst in zwei Monaten, müsste der Auftragnehmer seinen Betrieb bis zur Erfüllung des Vertrags aus gesparten Mitteln finanzieren. Das kann besonders bei kleinen und mittleren Unternehmen sowie Selbstständigen und Start-ups zu existenziellen Problemen führen. Besser ist es, wenn der Auftragnehmer mehrere Ausgangsrechnungen stellen kann, die in Form von Akontozahlungen bei Erreichung vereinbarter Teilleistungen gezahlt werden.
Wann Abschlagszahlungen zur Gewinnrealisierung führen
Wenn ein Unternehmen einen Auftrag erfüllt und Anspruch auf Bezahlung hat, realisiert es aus der Lieferung oder Leistung einen Gewinn. Eine Abschlagszahlung für eine Teilleistung führt dabei nur dann zur Gewinnrealisierung, wenn die Zahlung als Teil-Rechnung eingefordert wurde. In künftigen Wirtschaftsjahren führen Anzahlungen zur Gewinnrealisierung, wenn eine prüfbare Rechnung vorgelegt und eine Teilleistung erbracht wurde. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BHF) müssen für die Gewinnrealisierung eine prüfbare Rechnung des Auftraggebers und eine abnahmefähige Leistung des Auftragnehmers gegeben sein.