Bei internationalen Konzernen und auch immer mehr Unternehmen hier in Deutschland ist Diversity Management in den Firmengrundsätzen verankert. Dieser Leitsatz, der die Vielfalt an Mitarbeitern im Unternehmen fördert, basiert auf einem wichtigen Menschenrecht, nämlich dem Verbot von Diskriminierung, das die Benachteiligung von Personen aufgrund gewisser Merkmale untersagt. Ein Beispiel aus der Unternehmenspraxis könnte wie folgt aussehen: Eine Bewerberin wird trotz geeigneter Qualifikation und Berufserfahrung für eine Stelle abgelehnt, da das Unternehmen die Stelle nicht mit einer Frau besetzen will. Um diese ungerechte Behandlung zu unterbinden, wurde mit dem Benachteiligungsverbot eine bedeutsame Richtlinie eingeführt. In Europa findet sich das Verbot in verschiedenen gesetzlichen Vereinbarungen wieder, darunter im AEU-Vertrag, in den vom Rat der Europäischen Union veranlassten Richtlinien und in der EU-Grundrechtecharta.
Worauf erstreckt sich das Benachteiligungsverbot?
Gemäß dem Diskriminierungsverbot des Art. 14 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) darf kein Mensch aufgrund der folgenden Merkmale benachteiligt werden:
- Geschlecht
- Rasse und Hautfarbe
- Sprache
- Religion oder Weltanschauung
- Politische Anschauung
- Nationalität
- Soziale Herkunft oder Vermögens
- Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit
- Geburt oder Standesrecht
Damit soll sichergestellt werden, dass eine Gleichbehandlung aller Personen erfolgt. Dieser Grundsatz erstreckt sich auf das Staatshandeln und den privaten Bereich. Von wichtiger Bedeutung ist das Benachteiligungsverbot daher für Unternehmen. Einen Bewerber ohne sachliche Rechtfertigung abzuweisen, ist nicht erlaubt und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das Diskriminierungsverbot greift nicht nur im Recruiting, auch im betrieblichen Alltag ist für eine gleiche Behandlung aller Arbeitnehmer zu sorgen. Einem Mitarbeiter den beruflichen Aufstieg aufgrund seiner politischen Anschauung zu verwehren oder einen Kunden aufgrund seiner Nationalität nicht zu bedienen, fällt ebenso unter diesen Grundsatz.
Tipp:
Vielfalt fördern – Vorteile von für Unternehmen
Für viele Unternehmen steht längst fest: Die Vielfalt an verschiedenen Kollegen am Arbeitsplatz zahlt sich aus. Warum eine gemischte Belegschaft ein entscheidender Wettbewerbsvorteil sein kann, lässt sich an mehreren Punkten festmachen. Möchte ein Unternehmen international aufgestellt sein und verschiedene Kunden ansprechen, muss es seine Zielgruppen verstehen. Dabei helfen Mitarbeiter, die mit den entsprechenden Kulturkreisen vertraut sind. Mitarbeiter mehrerer Nationalitäten bringen außerdem verschiedene Stärken und Fähigkeiten ins Unternehmen. Durch deren Zusammenwirkung entstehen Energien, die sich positiv nutzen lassen. Voneinander zu lernen, sich gegenseitig auszugleichen und gemeinsam etwas zu schaffen, macht den Erfolg aus. Diversity beschränkt sich dabei keinesfalls auf kulturelle Vielfalt. Ebenso sinnvoll sind die Berücksichtigung des demografischen Wandels und die Einstellung von Mitarbeitern verschiedener Altersgruppen. Wessen Kunden älter sind, der braucht Einsicht in deren Bedürfnisse und kann sich nicht allein auf Young Professionals verlassen. Altersgerechte Arbeitsplätze und andere geeignete Maßnahmen helfen dabei, gleichgestellte Personen adäquat zu beschäftigen, unabhängig von Alter, Herkunft oder Weltanschauung.