Das Datenträgeraustauschverfahren (kurz DTAUS oder DTA) bezeichnet ein Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Diesen Standard hat der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) im Jahr 1976 vereinbart.
Was ist das Ziel von DTAUS?
DTAUS ermöglicht Lastschriften und Überweisungen über den elektronischen Zahlungsverkehr im Inland. Es stellt einen einheitlichen Standard dar. Das Verfahren wird von Banken genutzt, um Kunden Informationen zu ihren Kontoauszügen zu übermitteln.
Änderung seit 2008
Ziel der Veränderungen an DTAUS seit Februar 2008 war es, das Format durch europaweit gültige Informationen zu ersetzen. Diese basieren auf dem Standard ISO 20022 im XML-Format. Die Dateien bestehen aus mehreren logischen DTA-Dateien mit einer Größe von nur 128 Byte. Diese setzen sich aus dem Datenträger-Vorsatz (A-Satz), dem Zahlungsaustausch (mehreren C-Sätzen) und dem Datenträgernachsatz (E-Satz) zusammen. DTA-Daten können dank Online-Banking komfortabel hochgeladen werden.
Das SEPA-Verfahren ersetzt DTAUS seit 2014
Für Unternehmer ist das DTAUS-Verfahren seit dem 1. August 2014 ausgelaufen und wurde durch das SEPA-Verfahren ersetzt. Für Verbraucher und Privatpersonen galt eine Übergangsfrist bis zum 1. Februar 2016, auch für diese ist das SEPA-Verfahren inzwischen verpflichtend.
Tipp:
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Aufträge legitimieren
Zur Legitimation eines Auftrags ist eine Unterschrift auf dem Datenträgerbegleitzettel erforderlich. Im Rahmen des elektronischen Zahlungsverkehrs erfolgt die Legitimation über das PIN-/TAN-Verfahren. Alternativ besteht die Möglichkeit zur Autorisierung über eines der HBCI-Sicherheitsverfahren oder eine elektronische Unterschrift.
Vorteile der SEPA-Lastschrift
Dank der modernen SEPA-Lastschrift können Unternehmen auch Geldbeträge von Konten außerhalb Deutschlands einziehen. Das Einzugsgebiet ist allerdings auf die Europäische Union begrenzt. Für die Zulassung zum SEPA-Lastschriftverfahren muss der Unternehmer eine SEPA-Gläubigeridentifikation durchführen. Eine Genehmigung des Kontoinhabers ist ebenfalls erforderlich.
SEPA-Lastschriften aus einer DTAUS-Datei generieren
Die Generierung gestaltet sich aufwendig. BLZ und Kontonummer müssen nach IBAN und BIC konvertiert und zudem muss der Verwendungszweck übernommen werden. Außerdem müssen Unternehmer zu jeder Lastschrift das Lastschriftmandat angeben sowie die Lastschriftart und das Datum des Mandats. Sind in der DTAUS-Datei keine Informationen zum Lastschriftmandat hinterlegt, müssen diese ergänzt werden. Mithilfe einer modernen Buchhaltungssoftware lassen sich solche Aufgaben schnell, komfortabel und zuverlässig erledigen. Bei der Konvertierung gelten folgende Besonderheiten:
- Der SEPA-Verwendungszweck darf maximal 140 Zeichen lang sein. Enthält der Verwendungszweck der DTAUS-Datei mehr Zeichen, wird der Rest abgeschnitten.
- Die Konvertierung von Sonderzeichen und Umlauten in den gültigen SEPA-Zeichensatz erfolgt nach den EPC-Vorgaben.
- Gemäß der SEPA-Spezifikation werden die Textschlüssel einer DTAUS-Datei in Purpose Codes umgewandelt.
- Im Falle von Lastschriften erfolgt die Ableitung des Lastschrifttyps aus dem Feld Textschlüssel (04=Firmenlastschrift, 05= Basislastschrift).
- Ohne Angabe von Mandats-ID, Mandats-Datum, Gläubiger-ID und des Ausführungszyklus im Verwendungszweck der DTAUS-Datei kann die Konvertierung nicht erfolgen.