Der Lohnzettel oder Lohnschein wird auch als Gehaltsabrechnung bezeichnet und geht dem Arbeitnehmer in einem Betrieb monatlich zu. Die Austeilung oder Zusendung erfolgt meist zum Ende des Arbeitsmonats. Je nach Vertrag wird der Lohn zur Mitte oder zum Ende des Monats ausgezahlt. Gemäß der Gewerbeordnung ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Mitarbeitern die Lohnabrechnung zukommen zu lassen. In dieser müssen alle notwendigen Hinweise und Informationen für den jeweiligen Abrechnungszeitraum vermerkt sein. Es ist für den Mitarbeiter wichtig, dass er auf seinem Lohnschein die einzelnen Bestandteile klar erkennen und nachvollziehen kann.
Der Aufbau eines Lohnscheins
Auch der Aufbau eines Lohnzettels ist festgelegt – unabhängig vom Betrieb. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen muss man die nachfolgenden Elemente definieren und sie auch dann aufführen, wenn der Wert hinter der Angabe null beträgt.
- Der Abrechnungszeitraum für den Lohnzettel
- Die Höhe der Zuschläge und der Abzüge
- Die Art der jeweiligen Zuschläge und Abzüge
- Mögliche Zulagen
- Mögliche Abschlagszahlungen
- Weitere Vergütungen
- Freibeträge
- Die Steuerklasse
Die Zusammensetzung der Abzüge in der Gehaltsabrechnung
Die Grundlage auf der Gehaltsabrechnung bietet das Brutto-Gehalt. Es handelt sich um das Gehalt, das durch den Arbeitgeber angesetzt wird und das sich durch die Abzüge auf das Netto-Gehalt verringert. Über den Lohnzettel können Arbeitnehmer erkennen, wie sich die Abzüge zusammensetzen. So gibt es hier die Steuern. Diese bestehen aus der Einkommensteuer sowie möglicherweise der Kirchensteuer und dem Solidaritätszuschlag. Die Höhe der Einkommensteuer ist abhängig von der gewählten Steuerklasse sowie von der Höhe des Einkommens. Zusätzlich zur Steuer werden die Sozialabgaben berechnet. Die Rentenversicherung gehört ebenso dazu wie die Arbeitslosenversicherung und die Krankenversicherung. Der Arbeitgeber führt für die Angestellten vom Gehalt noch ihren Anteil der Pflegeversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung ab.
Hinweis: Die Kosten für die Pflegeversicherung, die Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung werden anteilig zur Hälfte durch den Arbeitgeber getragen. Bei der Krankenversicherung sowie der Unfallversicherung zahlt der Arbeitnehmer einen höheren Anteil.
Vorgaben für den Lohnzettel durch das Gesetz
Grundsätzlich sind die Lohnscheine alle ähnlich aufgebaut. Sie enthalten dieselben Informationen. Dennoch kann der Arbeitgeber natürlich über das Design und das Layout entscheiden und muss sich lediglich daran halten, die Informationen dem Mitarbeiter schriftlich und übersichtlich darzustellen, sodass diese vollständig vorliegen und nachvollziehbar sind. Normalerweise enthält der Lohnzettel im oberen Bereich die Bezüge. Unter den Abgaben listet man diese auf, und unter ihnen finden sich sonstige Informationen. Zudem ist der Auszahlungsbetrag, den das Unternehmen an den Arbeitnehmer zahlt, klar darzustellen. Am Ende des Jahres gibt es noch einmal eine Übersicht über die Bezüge und Abzüge des gesamten Arbeitsjahres.