Recht, Steuern und Finanzen

11 FAQ: Was muss auf der Gehaltsabrechnung stehen?

Alle Arbeitgeber sind nach der Gewerbeordnung verpflichtet, ihren Arbeitnehmern eine Gehaltsabrechnung zu erstellen. Die darin enthaltenen Informationen müssen so abgebildet sein, dass der Arbeitnehmer in der Lage ist, die einzelnen Gehaltsbestandteile zu erkennen und zu deuten.

Die Lohnabrechnung ist in der sogenannten Entgeltbescheinigungsverordnung geregelt. Darin ist festgelegt, welche Informationen und Angaben in der Lohnabrechnung enthalten sein müssen. Sie gibt also den Mindeststandard der Lohnabrechnung vor.

Folgende Informationen müssen auf der Gehaltsabrechnung stehen:

  • Name und aktuelle Adressdaten
  • Abrechnungszeitraum (üblich ist ein Zeitraum von ca. vier Wochen)
  • Bruttolohn
  • Art und Höhe der Zuschläge (für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit)
  • Zulagen und Abschlagszahlungen (auch Zuwendungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld)
  • Abzüge (steuerliche Abzüge und Sozialversicherungsabgaben)
  • Steuerklasse
  • Konfession
  • Anzahl der Kinder
  • Freibeträge
  • Nettolohn

Sie brauchen Hilfe bei der Erstellung von Gehaltsabrechnungen? Wir helfen Ihnen gerne! Laden Sie unser kostenloses Lohnabrechnung Muster herunter und sparen Sie sich Zeit bei der Lohnabrechnung.

Lohnabrechnung online durchführen

Der einfachste Weg, Ihre Mitarbeiter zu bezahlen. Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung einfach, schnell und sicher:

  • Lohnabrechnung im Handumdrehen – auch ohne Vorkenntnisse
  • Inklusive Versand aller gesetzlichen Meldungen
  • Sofortmeldungen – auch an Wochenenden und Feiertagen möglich
  • Jederzeit Zugriff auf Ihre Daten
Jetzt testen
Café

Tipp
Sicherlich interessieren Sie auch diese Beiträge:
FAQ 3: Lohnabrechnung – was brauche ich dazu?
FAQ 12: Was passiert, wenn ich eine falsche Lohnabrechnung ausgestellt habe?
Artikel: Lohnabrechnungssoftware: 5 Gründe, warum Excel keine gute Option ist