Das Rückkehrgespräch nach der krankheitsbedingten Abwesenheit eines Mitarbeiters kann als fürsorgliche Maßnahme des Arbeitgebers betrachtet werden. Es gibt allerdings auch kritische Beurteilungen dieser Art von Gesprächen. So können sich Arbeitnehmer nach ihrer Genesung und Rückkehr in den Arbeitsprozess unnötig unter Druck gesetzt fühlen.
Das Rückkehrgespräch zwischen Begrüßung und Konflikt
Wenn Mitarbeiter nach längerer Krankheit ihre Arbeit wieder aufnehmen, fallen zwangsläufig Worte zwischen dem Vorgesetzten bzw. Chef und dem Wiedergenesenen. Es würde seltsam anmuten, Mitarbeiter nach längerer Abwesenheit wegen einer Krankheit nicht wenigstens mit einer freundlichen Begrüßung zu bedenken. Hier ist natürliches Verhalten, wie es im Privatbereich üblich ist, die beste Lösung, Mitarbeiter willkommen zu heißen und Wohlwollen darüber auszudrücken, dass sie zurück im Team sind. Einem solch unverfänglichen Verhalten steht ein anderes Extrem gegenüber: das eigens anberaumte Rückkehrgespräch, das schnell in ein vorwurfsvolles Konfliktgespräch ausarten kann, wenn bereits bestimme Grenzen im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer übertreten wurden. Solche Situationen liegen meistens dann vor, wenn Arbeitgeber einen Fall von Absentismus vermuten. Bei Mitarbeitern, die auffällig häufige Fehlzeiten aufweisen, ist früher oder später ein Rückkehrgespräch die einzige Möglichkeit, den Ursachen dafür auf den Grund zu gehen.
Was soll im Rückkehrgespräch geklärt werden?
Die Theorie besagt, dass ein Rückkehrgespräch, auch als Fehlzeitengespräch bezeichnet, unter anderem helfen soll, die Arbeitsfähigkeit von Mitarbeitern zu erhalten, indem gesundheitliche Probleme der Mitarbeiter und ihre Ursachen berücksichtigt werden können. Wenn in einer Firma nicht nur einzelne Mitarbeiter durch häufigere Abwesenheit auffallen, sondern die Fehlzeitenquote insgesamt bemerkenswert hoch ist, können die Gründe für vermehrte Krankschreibungen möglicherweise durch die Verhältnisse am Arbeitsplatz oder allgemein im Betriebsklima verborgen liegen. Mitarbeiter, die sich überfordert oder zu stark belastet fühlen, neigen dann eher zu krankheitsbedingten Ausfällen. Dann können Rückkehrgespräche dazu beitragen, die Sichtweise der Arbeitnehmer zu erfassen und Maßnahmen zur Verbesserung der Situation einzuleiten. Arbeitgebern ist es allerdings untersagt, von sich aus Mitarbeiter aktiv nach der Art der Erkrankung, also konkret zur Diagnose zu befragen. In der Praxis machen Arbeitnehmer, die eine gute und vertrauensvolle Beziehung mit ihren Vorgesetzten führen, aber nur selten einen Hehl aus der Art ihrer Krankheit, teilen also bereits im Rahmen der Krankmeldung den Grund für ihre Arbeitsunfähigkeit mit. Daneben sollten Arbeitgeber berücksichtigen, dass es Krankheitsbilder gibt, über die Betroffene nicht gerne Auskunft geben. Dazu gehören unter anderem auch psychische Erkrankungen.
Konflikte lösen oder Kündigung einleiten?
Jedes Unternehmen ist darauf bedacht, der Anhäufung von Fehlzeiten entgegenzuwirken. Lassen sich Mitarbeiter zu häufig krankschreiben, ohne dass das Fernbleiben durch den Grad einer Erkrankung tatsächlich gerechtfertigt wäre, liegt ein Konflikt vor. In einem Fehlzeitengespräch soll dem Betreffenden unmissverständlich klargemacht werden, dass sein Verhalten grundsätzlich inakzeptabel ist und weitere Fehlzeiten Konsequenzen nach sich ziehen. Hier bewegen sich Arbeitgeber schnell in spekulativen Grauzonen und können bei falscher Gesprächsführung mit dem Arbeitsrecht in Konflikt geraten, wenn das Krankengeheimnis eines Mitarbeiters gegen dessen Willen berührt wird. Als standardisierte Maßnahme gilt das Krankenrückkehrgespräch im Arbeitsrecht als problematisch und setzt zumindest das Einverständnis eines Betriebsrates voraus. Dem Recht des Arbeitgebers, Fehlzeiten zu reduzieren, steht der Schutz der Privatsphäre eines Arbeitnehmers gegenüber.