Wir spielen gerade

Wir spielen gerade

Standardkontenrahmen

Beschreibung im Lexikon

Standardkontenrahmen

Gemäß den GoB (Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung) sieht der Gesetzgeber ein umfangreiches Regelwerk vor, innerhalb dessen ein Unternehmen seiner Buchhaltungspflicht nachzukommen hat. Standardkontenrahmen (SKR) sind ein Teil dieses Regelwerks. Denn in ihnen ist die Grundstruktur und Systematik festgelegt, nach der alle Bestands-, Ertrags- und Aufwandskonten zu führen sind. Dabei helfen Standardkontenrahmen nicht nur Betriebs- und Wirtschaftsprüfern, Buchungsvorgänge schneller und übersichtlicher zu erfassen. Vor allem dient ein Standardkontenrahmen dem buchhaltenden Unternehmen selbst, aus ihm einen eigenen Kontenplan zu erstellen, um die täglichen Aufgaben der Buchhaltung einfacher und routinierter erfüllen zu können.

Finden Sie die richtige Lösung für Ihre Buchhaltung

Wer legt den Standardkontenrahmen fest?

In vielen Fällen gibt eine branchenspezifische Buchhaltungssoftware bereits den geeigneten Standardkontenrahmen vor. Wenn sich eine Firma entscheidet, die Buchhaltung mittels geeigneter Finanzbuchhaltungssoftware im eigenen Hause vorzunehmen, empfiehlt es sich, den gleichen SKR zu übernehmen, den der externe Dienstleister zuvor schon verwendet hat. Ansonsten bieten der SKR 03 und SKR 04 für publikationspflichtige Unternehmen alle Buchungskonten, die notwendig sind, um dieser Verpflichtung im Rahmen ihrer Jahresbilanz nachzukommen.

Warum gibt es unterschiedliche Standardkontenrahmen?

Das Geschäftsmodell eines beratenden Unternehmens unterscheidet sich stark von dem eines Einzelhändlers. Ein reiner Dienstleistungsbetrieb, der auf der Basis von berechneten Stundensätzen seine Einnahmen erzielt, kennt andere Buchungsvorgänge als ein Einzelhändler, der fast täglich neue Ware bezieht, unterschiedliche Rabatte oder Jahresrückvergütungen in Anspruch nimmt und auch Einnahmen und Ausgaben wie zum Beispiel Flaschenpfand erzielt. Ärzte wiederum rechnen ihre Leistungen unter anderem mit gesetzlichen Krankenversicherungen ab und benötigen daher Buchhaltungsvorlagen, die diesen spezifischen Geschäftsvorfällen entgegenkommen. Grundsätzlich unterscheiden sich die unterschiedlichen SKR allerdings nicht hinsichtlich ihres Aufbaus. Dieser zeigt immer:

  • Mehrere Kontenklassen
  • Die darin enthaltenen Kontengruppen
  • Auf der untersten Ebene die Kontenarten

Struktur eines Standardkontenrahmens am Beispiel von SKR 03

Der SKR 03 ist der einfachste und von vielen Start-ups und kleinen Unternehmen verwendete Kontenrahmen. In der Kontoklasse 4 für betriebliche Aufwendungen finden sich mit der vierstelligen Ziffer 4100 das Buchungskonto „Löhne und Gehälter“, unter der Ziffer 4200 die Raumkosten und unter der 4900 die Kontogruppe „Sonstige betriebliche Aufwendungen“. Dort wiederum findet sich unter der Ziffer 4920 die Kontoart „Telefonkosten“. Die dritte Stelle der Ziffer gibt also an, um welche Art sonstiger betrieblicher Kosten es sich genau handelt. Mit der vierten Stelle der Ziffer steht dem buchhaltenden Unternehmen zur Verfügung, die Kontoarten nach eigenem Gusto noch einmal in weitere Konto-Unterarten aufzuteilen. In diesem Falle könnten zum Beispiel mit den Ziffern 4921 und 4922 Kosten für Festnetztelefonate und Mobilfunktelefonate voneinander unterschieden werden. Hauptsache, die vorgegebene Kontenart bleibt unverändert. Grundsätzlich stehen in den Kontenrahmen aufsteigend alle Ziffern zur freien Verfügung, die mit einer „0″ gekennzeichnet sind.

Solange die bereits vorgegebenen Ziffern und damit im Standardkontenrahmen vorgegebenen Kontenarten beibehalten werden, kann die Finanzbuchhaltung also auch genutzt werden, um sämtliche Kontenarten durch zusätzliche Ziffern und Kontobeschreibungen so zu differenzieren, dass sie bei Auswertungen wertvolle Informationen für das innerbetriebliche Berichtswesen liefert. Das gilt nicht nur für Aufwands-, sondern auch für Erlöskonten. Bei entsprechender Differenzierung der Kontenarten kann in der Finanzbuchhaltung sogar die Grundlage für eigene Absatzstatistiken gelegt werden.

2024/2025: Alle neuen Gesetze immer im Blick

Bleiben Sie informiert - mit unserem Newsletter 1x im Monat

  • Neue Trends aus der Arbeitswelt
  • Aktuelle Urteile verständlich erklärt
  • Tipps zu Recht, Steuern & Finanzen
  • Experten-Interviews, Studien u.v.m