Wann brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?
Die Benennung des Datenschutzbeauftragten in Artikel 37 der DSGVO festgelegt. Doch erlaubt die nationale Öffnungsklausel den einzelnen Mitgliedsstaaten die Schaffung von tiefergreifenden Ausnahmeregelungen. In Deutschland sind diese im Bundesdatenschutzgesetz verankert. Nach § 38 des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), welches die Regelungen der DSGVO aufnimmt, haben Sie als nicht öffentliches Unternehmen grundsätzlich die Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu […]
- Daten auf eine Weise verarbeiten, welche Artikel 35 der DSGVO entspricht, es also aufgrund „des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen“ (Art. 35 DSGVO) besteht,
- personenbezogene Daten geschäftsmäßig zur (anonymisierten) Übermittlung oder zur Markt- und Meinungsforschung erheben und verarbeiten.
- Videoüberwachung
- Zeiterfassungssysteme
- Zutrittssysteme
- GPS-lokalisierende Systeme (beispielsweise Fahrzeuglokalisierung)
- RFID-basierte Technologien