Recht, Steuern und Finanzen
Wo liegen die Auswirkungen der DSGVO auf den Beschäftigtendatenschutz?

Die neue Datenschutzgrundverordnung regelt auch den Beschäftigtendatenschutz eindringlicher als zuvor.
Darauf ist beim Beschäftigtendatenschutz lt. DSGVO zu achten
Wie bereits zuvor müssen Beschäftigte ihre Zustimmung für die Datenverarbeitung geben, dies muss aber auf freiwilliger Basis und in Schriftform geschehen. Außerdem müssen Beschäftigte über den Zweck der Datenverarbeitung aufgeklärt und auf das Widerrufsrecht hingewiesen werden. Dafür kommen dem Arbeitgeber außerdem besondere Dokumentationspflichten zu, diese Vorgänge entsprechend aufzuzeichnen.
Neu ist, dass von den Datenschutzregeln nun in gleicher Weise auch Leiharbeiter, Bewerber und ehemalige Mitarbeiter betroffen sind.
Weitere Fragen und Antworten rund um die DSGVO finden Sie in unserer DSGVO-FAQ.
DSGVO: Leitfaden für die Personalabteilung
Unser Leitfaden skizziert den Umfang der Aufgaben der Personalabteilung

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