Recht, Steuern und Finanzen

6 FAQ: Wann lohnt sich der Minijobber für Unternehmen?

Vor allem kleine Unternehmen müssen flexibel und kundenorientiert agieren. So können die vorhandenen Kapazitäten mit nur einem Projekt ausgeschöpft sein. Um schnell zu reagieren und das Vollzeitpersonal vor Überstunden zu bewahren, schaffen sogenannte Minijobber Abhilfe. So passen sich Unternehmen an die sprunghafte Markt- und Auftragslage an, ohne dabei zusätzliche Vollzeitkräfte beschäftigen zu müssen.

Bei der Beschäftigung von Minijobbern ist zu beachten:

  • Es gilt eine monatliche Gehaltsgrenze von 450 Euro (seit 2013). Von dieser sind Auszubildende ausgeschlossen, unabhängig von der Höhe der Vergütung.
  • Geringfügig Beschäftigte sind bei der Minijobzentrale frühzeitig anzumelden.
  • Der Arbeitgeber zahlt der Minijobzentrale eine Pauschale von 30 Prozent zur Sozialversicherung.
  • Die Unfallversicherung ist bei der Berufsgenossenschaft anzumelden.

Die Vorteile von Minijobbern liegen darin, dass diese wesentlich flexibler einsetzbar sind als reguläre Angestellte. Deshalb eignen sich Minijobber vor allem, um den erhöhten Personalbedarf bei hohen Nachfragespitzen oder Wochenendarbeit kurzfristig abdecken zu können. Dies gilt auch für Arbeitszeiten außerhalb der Kernarbeitszeit und für Einsätze außerhalb der Hauptarbeitszeiten.

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