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Sage Business Cloud Lohnabrechnung

Lohnabrechnung Minijobs: geringfügige Beschäftigung richtig abrechnen

Beitragsanpassungen, neue Obergrenzen, gesetzlicher Mindestlohn – mit Sage Business Cloud behalten Sie stets den Überblick. Profitieren Sie von den umfangreichen Funktionen wie der Lohnabrechnung von Minijobs und vielem mehr.

Gesetzliche Regelungen zur Minijob-Lohnabrechnung

Sehen Sie den gesetzlichen Regelungen für Minijobber gelassen entgegen, denn dank Sage Business Cloud Lohnabrechnung arbeiten Sie stets gesetzeskonform. Steigern Sie Ihre Effizienz durch die integrierte Arbeitszeiterfassung und passen Sie individuelle Angaben zur Rentenversicherung im Handumdrehen an.

Welche Anstellungsverhältnisse betrifft die Minijob-Regelung?

Der Begriff „Minijob“ bezeichnet Arbeitsverhältnisse, bei denen der monatliche Lohn die gesetzlich festgelegte Entgeltgrenze von 520 Euro nicht überschreitet. Solange geringfügig Beschäftigte unter dieser Grenze bleiben, sind sie von der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Trotzdem müssen Sie als Arbeitgeber ebenso wie für Ihre Vollzeitmitarbeiter am Monatsende eine komplette Lohnabrechnung für Minijobs erstellen.

Das Wichtigste zur Minijob-Lohnabrechnung

  • Aktuelle Gesetzeslage: Mit der Sage Software sind Sie stets gewappnet für die Lohnabrechnung gemäß den Minijob-Bestimmungen.
  • Praktische Dokumentvorlagen und Muster: Hinterlegen Sie Ihre Stammdaten und füllen Sie Dokumente für die Lohnabrechnung von Minijobs automatisiert aus.
  • Abrechnung von Minijobs nach Mindestlohn: Die Softwarelösung unterstützt Sie bei der korrekten Abrechnung von Minijobs.

Mit der letzten umfangreichen Reform der Minijobs wurden einige Regelungen und Beiträge aktualisiert. Demnach ist unter anderem vorgeschrieben, dass der gesetzliche Mindestlohn auch bei 520-Euro-Jobs Anwendung findet. Mit Sage Business Cloud Lohnabrechnung behalten Sie auch angesichts der vielen Neuerungen stets den Überblick und erstellen rechtskonforme Lohnabrechnungen für Minijobs.

SBC Lohnabrechnung - Abrechnung erledigt

Neue Regelungen: Rentenversicherung & Co.

  • Aktuelle Sozialversicherungsbeiträge: Neue Beitragssätze für die Sozialversicherung   – mit Sage sind die Beitragssätze für die Minijob-Abrechnung immer auf dem neuesten Stand.
  • Angepasste Geringfügigkeitsregelungen: Bleiben Sie bezüglich der Geringfügigkeitsrichtlinien für Minijobs auf dem Laufenden.
  • Namen der Beitragsgruppen: Mit der passenden Softwarelösung sehen Sie stets die korrekten Bezeichnungen der Beitragsgruppen in der Rentenversicherung.

Mitarbeiter auf 520-Euro-Basis, die 2013 oder später eingestellt wurden, sind automatisch rentenversicherungspflichtig. Der Anteil des Arbeitgebers beträgt hierzu 15 Prozent, Minijobber zahlen nur 3,6 Prozent. Möchte Ihr Mitarbeiter von der Versicherungspflicht befreit werden, muss er das Ihnen gegenüber schriftlich beantragen. Anschließend obliegt es dem Arbeitgeber, die Knappschaft über die Ummeldung zu informieren. Mit Sage Business Cloud Lohnabrechnung erledigen Sie dies ganz unkompliziert: Die Änderungen lassen sich im Handumdrehen vornehmen und automatisch übertragen.

SBC Lohnabrechnung - Übersicht

Mindestlohn auch für Minijobber

  • Regelung zum Mindestlohn: Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf 12,00 Euro Mindestlohn (Stand Oktober 2022).
  • Arbeitszeiterfassung: Es besteht Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit nach MiLoG §17.

Der bundesweit einheitliche Mindestlohn beträgt 12,00 Euro. Damit können Sie Ihre 520-Euro-Kräfte etwa 43 Stunden pro Monat beschäftigen. Wird die 520-Euro-Grenze dauerhaft überschritten, bleibt nur, die Arbeitszeit zu reduzieren oder den Vertrag in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis umzuwandeln. Außerdem sind Sie nach MiLoG §17 zur Arbeitszeiterfassung von Minijobs verpflichtet. Mit Sage Business Cloud Lohnabrechnung ist das besonders einfach: Die Beschäftigten können ihre Zeiten selbst einpflegen und abspeichern. Weiterhin unterstützt Sie das Programm bei der Einhaltung aller Normen durch entsprechende Warnungen.

SBC Lohnabrechnung - Stammdaten
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Eine Software zur Lohnabrechnung für Minijobs – lokal und mobil

Auch wenn Sie geschäftlich viel unterwegs sind, müssen Sie nicht auf die Vorteile von Sage Business Cloud Lohnabrechnung verzichten: Greifen Sie per Laptop, Tablet oder Smartphone mobil auf Ihre Daten zu und erledigen Sie Ihre Minijob-Lohnabrechnung online.

Überzeugen auch Sie sich: Minijobs und andere Anstellungsverhältnisse automatisiert abrechnen.

Nutzen Sie kostenlos und unverbindlich alle Funktionen zur Lohnabrechnung von Minijobs – nach 30 Tagen endet Ihr Test automatisch.

„Wir nutzen Sage Business Cloud Lohnabrechnung seit der ersten Stunde. Schon seit 2009 haben wir die Online-Lösung, die damals noch einfachLohn hieß im Einsatz.“

Anja Galvao
InterCultural Elements

Alle Vorteile von Sage Business Cloud Lohnabrechnung

Lohnabrechnung jetzt online erstellen

Bearbeiten Sie Ihre gesamte Abrechnung von Minijobs im Handumdrehen – ganz ohne Vorkenntnisse.

Automatisierte Lohnabrechnung

Erstellen Sie Ihre Minijob-Lohnabrechnung automatisch und behalten Sie alle Daten stets im Blick.

Gesetzliche Meldungen

Sie sind rechtlich auf der sicheren Seite: Sage erstellt und versendet alle gesetzlichen Meldungen für Ihre Minijobber.

Steuerberaterzugang

Geben Sie die Lohnabrechnungsdaten Ihrer Minijobber auch für Ihren Steuerberater frei.

Abrechnungsassistent

In drei Schritten führt Sie der Assistent durch die gesamte Lohn- und Gehaltsabrechnung von Minijobs.

Professioneller Support rund um die Minijob-Lohnabrechnung

Unser Support hilft Ihnen bei Fragen zur Minijob-Lohnabrechnung: schnell und unkompliziert.

Mobiler Zugriff rund um Lohn, UV, KV, Rente und mehr

Behalten Sie alle Daten zu den verschiedenen Anstellungsverhältnissen im Blick, egal wo Sie sich gerade befinden und wann Sie sie benötigen.

Schnittstelle zur Buchhaltung

Übertragen Sie Ihre Minijob-Lohndaten in die Buchhaltung und überweisen Sie Löhne direkt online.