Mit der letzten umfangreichen Reform der Minijobs wurden einige Regelungen und Beiträge aktualisiert. Demnach ist unter anderem vorgeschrieben, dass der gesetzliche Mindestlohn auch bei 520-Euro-Jobs Anwendung findet. Mit Sage Business Cloud Lohnabrechnung behalten Sie auch angesichts der vielen Neuerungen stets den Überblick und erstellen rechtskonforme Lohnabrechnungen für Minijobs.
Mitarbeiter auf 520-Euro-Basis, die 2013 oder später eingestellt wurden, sind automatisch rentenversicherungspflichtig. Der Anteil des Arbeitgebers beträgt hierzu 15 Prozent, Minijobber zahlen nur 3,6 Prozent. Möchte Ihr Mitarbeiter von der Versicherungspflicht befreit werden, muss er das Ihnen gegenüber schriftlich beantragen. Anschließend obliegt es dem Arbeitgeber, die Knappschaft über die Ummeldung zu informieren. Mit Sage Business Cloud Lohnabrechnung erledigen Sie dies ganz unkompliziert: Die Änderungen lassen sich im Handumdrehen vornehmen und automatisch übertragen.
Der bundesweit einheitliche Mindestlohn beträgt 12,00 Euro. Damit können Sie Ihre 520-Euro-Kräfte etwa 43 Stunden pro Monat beschäftigen. Wird die 520-Euro-Grenze dauerhaft überschritten, bleibt nur, die Arbeitszeit zu reduzieren oder den Vertrag in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis umzuwandeln. Außerdem sind Sie nach MiLoG §17 zur Arbeitszeiterfassung von Minijobs verpflichtet. Mit Sage Business Cloud Lohnabrechnung ist das besonders einfach: Die Beschäftigten können ihre Zeiten selbst einpflegen und abspeichern. Weiterhin unterstützt Sie das Programm bei der Einhaltung aller Normen durch entsprechende Warnungen.
Auch wenn Sie geschäftlich viel unterwegs sind, müssen Sie nicht auf die Vorteile von Sage Business Cloud Lohnabrechnung verzichten: Greifen Sie per Laptop, Tablet oder Smartphone mobil auf Ihre Daten zu und erledigen Sie Ihre Minijob-Lohnabrechnung online.
„Wir nutzen Sage Business Cloud Lohnabrechnung seit der ersten Stunde. Schon seit 2009 haben wir die Online-Lösung, die damals noch einfachLohn hieß im Einsatz.“
Anja Galvao
InterCultural Elements