Arbeitgeber sind in Deutschland dazu verpflichtet, gesetzlich gültige Aufbewahrungspflichten einzuhalten. Es gibt jedoch unterschiedliche Vorschriften, je nachdem, ob man das Steuerrecht oder das Sozialversicherungsrecht betrachtet.
Lohn- und Gehaltsabrechnung
Alle steuerrechtlichen Unterlagen muss das Unternehmen gemäß § 41 EstG sechs Jahre lang aufbewahren. Zu diesen Unterlagen zählen die Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Lohnsteuerkarten sowie alle anderen Belege für den Lohnsteuerabzug. Hinzu kommen Belege über den Bezug von Krankengeld oder Mutterschaftsgeld. Die Aufbewahrungspflicht beginnt am 1. Januar des Folgejahres der zuletzt eingetragenen Entgeltzahlung und endet 6 Jahre später am 31. Dezember.
Sozialversicherungsrechtliche Dokumente
Im Sozialrecht müssen die Unterlagen zum Ende des Kalenderjahres aufbewahrt werden, das auf die letzte Betriebsprüfung folgt. Dies regelt der § 28f Abs. 1 SGB IV (Sozialgesetzbuch IV). Zu den Dokumenten zählen die Entgeltunterlagen, Beitragsabrechnungen, Beitragsnachweise sowie Bescheinigungen für die Arbeitnehmer.
Die steuerrechtliche Aufbewahrungspflicht für Unternehmen ist in § 147 AO (Abgabenordnung) geregelt. Demnach sind sozialversicherungsrechtliche Dokumente wie Beitragsabrechnungen zur Sozialversicherung zusammen mit den dazugehörigen Belegen 10 Jahre lang aufzubewahren.
Die Buchungsbelege in der Lohnabrechnung haben gleich mehrere Aufgaben. Erstens dokumentieren sie die finanziellen Transaktionen und Buchungen, die im Kontext mit den Löhnen und Gehältern der Mitarbeiter stehen. Denn mit ihrer Hilfe ist es möglich, die finanziellen Transaktionen nachzuvollziehen und die Richtigkeit der Lohnabrechnung zu überprüfen. Zweitens unterstützen Sie die Buchhaltung des Unternehmens bei der ordnungsgemäßen Verbuchung der Lohnkosten. Und drittens dienen sie als Nachweis für Steuerbehörden oder bei Betriebsprüfungen. Die sorgfältige Aufbewahrung dieser Belege ist daher wichtig, um die Finanzen jederzeit transparent und genau darzustellen zu können.
Typische Buchungsbelege in der Lohnabrechnung sind unter anderem die Folgenden:
Lohn- und Gehaltsabrechnungen: Diese schlüsseln detailliert die Entlohnung eines Mitarbeiters für einen bestimmten Abrechnungszeitraum auf. Aufgeführt sind neben dem Grundgehalt oder Basislohn zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers, wie Boni und Zulagen. Auch Abzüge wie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sind hier aufgelistet. Somit steht hier das Brutto- (Gehalt vor den Abzügen) sowie das Nettogehalt, also das Gehalt nach den Abzügen.
Belege über sonstige Bezüge und Abzüge: Das können Belege über Sachleistungen oder Bonuszahlungen sein. Ebenfalls denkbar sind Abzüge für Krankheits- oder Urlaubstage sowie Beiträge zu einer betrieblichen Altersvorsorge durch das Unternehmen.
Sozialversicherungsmeldungen: Sie informieren darüber, welche Beiträge Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung geleistet haben.
Lohnsteueranmeldung (Lohnsteuerbescheinigung): Der Arbeitgeber erstellt und versendet dieses Dokument an das Finanzamt. Es enthält Informationen über die Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, die er einbehalten und abgeführt hat.
Überweisungsbelege: Diese belegen, wie viel Geld der Arbeitgeber wann genau an welchen Mitarbeiter überwiesen hat.
Jahresabschlüsse und Lohnkonten: Diese enthalten eine Zusammenfassung aller Lohnabrechnungstransaktionen für ein bestimmtes Geschäftsjahr sowie die entsprechenden Buchungseinträge in den Büchern des Unternehmens.
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