Die Begriffe Arbeitsverhältnis und Beschäftigungsverhältnis werden oft synonym verwendet. Dennoch gibt es Unterschiede in ihrer Bedeutung und Verwendung, die darin bestehen, wie sie gesetzlich und formal geregelt sind:
Ein Arbeitsverhältnis bezieht sich auf die spezifische Art der Tätigkeit, die ein Arbeitnehmer für einen Arbeitgeber ausführt. Es umfasst die arbeitsrechtlichen Bestimmungen, Rechte und Pflichten, die sich aus dieser Tätigkeit ergeben. Ein Arbeitsverhältnis besteht, wenn ein Arbeitnehmer bestimmte Kriterien erfüllt. Dies ist dann der Fall, wenn er persönlich abhängig, in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers eingebunden und damit weisungsgebunden ist.
Der Begriff Beschäftigungsverhältnis greift weiter. Er umfasst alle Formen der Beschäftigung, ganz unabhängig von der Art der Tätigkeit. Es bezieht sich auf die allgemeine Beziehung zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer. Es kann sowohl Arbeitsverhältnisse als auch andere Formen der Beschäftigung, wie befristete Verträge, Minijobs oder Praktika, umfassen.
Häufig wird der Begriff Beschäftigungsverhältnis verwendet, um die Vielfalt der Beschäftigungsformen abzudecken. Der Begriff Arbeitsverhältnis jedoch bezieht sich speziell auf die rechtliche und arbeitsrechtliche Beziehung, die aus einer bestimmten Tätigkeit resultiert. In der Regel kann man das Arbeitsverhältnis als Teil eines umfassenderen Beschäftigungsverhältnisses betrachten.
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