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GESETZLICHE MELDUNGEN & SOFORTMELDUNGEN

Alles richtig melden – von Finanzamt bis Sozialversicherung

Mit der Sage Business Cloud Lohnabrechnung versenden Sie im Zuge der Echtabrechnung automatisch alle geforderten gesetzlichen Meldungen: Die an das Finanzamt ebenso wie an die Träger der Sozialversicherung (SV) und die Berufsgenossenschaft. Auch Sofortmeldungen versendet die Software unverzüglich für Sie – ohne extra Aufwand für die Erstellung einer neuen Lohnabrechnung.

Gesetzliche Meldungen ohne Mehraufwand

Mit der Sage Business Cloud Lohnabrechnung erledigen Sie die Lohnabrechnung und die gesetzlichen Meldungen auf einen Streich. Sobald Sie das System starten, erstellt es für Sie alle gesetzlich notwendigen Meldungen und versendet diese an Ämter und Behörden. Dazu zählen nicht nur die Lohnsteueranmeldungen und die Beitragsnachweise für die Krankenkassen. Dies gilt auch für alle An-, Ab-, Um- oder Sofortmeldungen, die Sie bei den Sozialkassen abgeben müssen. Krankmeldungen und Entgeltbescheinigungen versendet die Software ebenfalls automatisch. Das spart Ihnen nicht nur Zeit. Sie können zudem sicher sein, dass alle gesetzlichen Meldungen fristgerecht bei den zuständigen Stellen vorliegen.

  • Zeitersparnis durch integrierte Meldungserstellung
  • Versand gesetzlicher Meldungen
  • Fristgerechte Vorlage aller gesetzlichen Meldungen

Sofortmeldungen für rechtliche Sicherheit

Manche Unternehmen sind sofortmeldepflichtig. Das gilt vor allem in Branchen, in denen kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse gängig sind oder die Arbeitnehmer schnell wechseln. Typische Branchen sind etwa die Gastronomie, das Baugewerbe und die Land- und Forstwirtschaft. Das heißt, sobald hier ein neuer Mitarbeiter zu arbeiten beginnt, muss der Arbeitgeber dies sofort den Sozialkassen melden. Sofort bedeutet innerhalb von 24 Stunden. Mit der Sage Business Cloud Lohnabrechnung müssen Sie lediglich die Stammdaten Ihres neuen Mitarbeiters erfassen. Alle weiteren Schritte erledigt Ihr Lohnabrechnungsprogramm für Sie – bequem, schnell und gesetzeskonform.

  • Erstellung von Sofortmeldungen
  • Bequemer Versand von Sofortmeldungen
  • Gesetzlich immer auf der sicheren Seite

Welche Meldungen versendet die Sage Business Cloud Lohnabrechnung automatisch?

Lohnsteuer-Anmeldung

Die Sage Lohnabrechnung erstellt und übermittelt die monatliche oder vierteljährliche Lohnsteuer-Anmeldung an das örtliche Finanzamt. Diese Meldung enthält Informationen über die abgeführten Steuern der Mitarbeiter.

Beitragsnachweise

Die Software erstellt monatlich die Beitragsnachweise für die Krankenkassen. Diese Meldung enthält Daten über die Sozialversicherungsbeiträge der Mitarbeiter, die der Arbeitgeber an die zuständigen Krankenkassen weiterleitet.

Sozialversicherungsmeldungen

Die Sage Lohnabrechnung generiert und übermittelt monatlich die Sozialversicherungsmeldungen an die entsprechenden Sozialversicherungsträger, wenn ein Meldesachverhalt vorliegt.

Rentenversicherung

Die Sage Lohnabrechnung kann auch Meldungen zur Rentenversicherung der Mitarbeiter automatisch erstellen und übermitteln. Diese Daten sind wichtig für die Berechnung von Rentenansprüchen.

Bundesagentur für Arbeit

Bei Änderungen von Betriebsdaten wird eine elektronische Meldung an die Bundesagentur für Arbeit übermittelt.

Sofortmeldungen

In bestimmten Branchen müssen Arbeitgeber Sofortmeldungen innerhalb von 24 Stunden nach Beginn der Beschäftigung an die Sozialversicherung senden. Dazu zählen etwa die Tourismusbranche, die Gastronomie und das Baugewerbe. Die Sage Lohnabrechnung kann diese Meldungen automatisch generieren und versenden.

Jahresmeldungen

Am Ende des Jahres erstellt die Software Jahresmeldungen, die eine Zusammenfassung der Lohnabrechnungsdaten für das gesamte Jahr enthalten. Diese Meldungen dienen unter anderem zur Erstellung der Jahreslohnsteuerbescheinigung.

Berufsgenossenschaft

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihrer Berufsgenossenschaft eine gesonderte Jahresmeldung zur Unfallversicherung abzugeben. Die Meldung erfolgt elektronisch als Datenbaustein innerhalb der sogenannten Jahres-DEÜV-Meldung.

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Mehr Antworten auf Fragen rund um gesetzliche Meldungen

In Ihrer Funktion als Arbeitgeber müssen Sie in der Lohnabrechnung verschiedene gesetzliche Meldungen beachten und durchführen. So sind Sie verpflichtet, die Lohnsteuer für Ihre Arbeitnehmer an das Finanzamt abzuführen. Die Lohnsteueranmeldung erfolgt in der Regel monatlich oder quartalsweise. Sie informiert über die an die Mitarbeiter gezahlten Löhne und die abgeführten Steuern. Außerdem müssen Sie regelmäßig Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweise an die zuständigen SV-Träger senden. Diese Meldungen enthalten Informationen über die Beschäftigungsverhältnisse Ihrer Mitarbeiter sowie die gezahlten Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Ferner könnten je nach Branche und Ereignis Sofortmeldungen erforderlich sein. In bestimmten Branchen sind Sie dazu verpflichtet, Unfallmeldungen und weitere Meldungen direkt an die zuständige Berufsgenossenschaft zu senden.
Sie als Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, die gesetzlichen Meldungen korrekt und fristgerecht an die entsprechenden Behörden zu übermitteln.

Für Arbeitgeber ist es wichtig, die genauen Fristen für die Übermittlung der gesetzlichen Meldungen zu kennen und einzuhalten. Nur so können Sie mögliche Bußgelder oder Sanktionen vermeiden.

Lohnsteueranmeldung: Der Arbeitgeber muss die Lohnsteueranmeldung in der Regel monatlich abgeben. Die genaue Frist ist der drittletzte Tag des Folgemonats, in dem die Lohn- bzw. Gehaltszahlungen erfolgt sind. Bei vierteljährlicher Abgabe gilt der drittletzte Tag des Folgemonats nach Ablauf des Quartals.

Sozialversicherungsmeldungen: Die Sozialversicherungsmeldungen muss der Arbeitgeber normalerweise monatlich abgeben. Die genaue Frist ist der drittletzte Tag des Folgemonats, in dem die Beschäftigung stattgefunden hat.

Beitragsnachweise: Die Beitragsnachweise müssen ebenfalls monatlich abgegeben werden. Die Frist ist auch hier der drittletzte Tag des Folgemonats, in dem die Beschäftigung stattgefunden hat.

Melde- und Bescheinigungswesen:
Hier können die Fristen je nach Art der Meldung variieren. Krankenkassenwechsel müssen etwa sofort gemeldet werden, während für Lohnfortzahlungen bei Krankheit eine Frist von sechs Wochen gilt.

Berufsgenossenschaftliche Meldungen: Die Fristen für hierfür können je nach Art der Meldung variieren. Unfälle und Berufskrankheiten muss der Arbeitgeber jedoch unverzüglich melden.

Ja, eine Lohnabrechnungssoftware kann dabei helfen, die gesetzlichen Meldungen automatisch zu erstellen und zu übermitteln. Es ist deshalb bereits bei der Auswahl der Software darauf zu achten, dass diese über die entsprechenden Funktionen verfügt.

Die Lohnsteuer-Anmeldung ist eine Meldung, die Arbeitgeber in Deutschland bei dem jeweils zuständigen Finanzamt abgeben müssen. Sie enthält Informationen über die gezahlten Löhne und die einbehaltene Lohnsteuer für die Arbeitnehmer. Die Lohnsteuer ist einmal im Monat oder im Quartal anzumelden. Das hängt davon ab, wie häufig die Lohnabrechnung durchgeführt wird und von der Anzahl der Beschäftigten. Unternehmen mit höherem Personalbestand sind in der Regel verpflichtet, monatliche Lohnsteuer-Anmeldungen abzugeben. Wer weniger Mitarbeiter beschäftigt, kann diese Meldungen auch quartalsweise einreichen.

Die Beitragsnachweise müssen Sie als Arbeitgeber in der Regel monatlich erstellen und an die zuständigen Sozialversicherungsträger übermitteln. Diese Beitragsnachweise enthalten detaillierte Informationen über die gezahlten Löhne, Gehälter und Sozialversicherungsbeiträge für jeden einzelnen Mitarbeiter. Die genaue Frist ist der drittletzte Bankarbeitstag des Monats, der auf den Abrechnungsmonat folgt. Diese Frist gilt für die meisten Arbeitgeber in Deutschland, ganz unabhängig von der Unternehmensgröße oder der Anzahl der Beschäftigten.

Die Meldungen an die Sozialversicherung spielen eine wichtige Rolle im deutschen Sozialversicherungssystem. Schließlich dienen sie dazu, die SV-Beiträge korrekt zu erfassen und abzurechnen. Auf ihrer Basis setzt die Sozialversicherung die Beitragshöhe fest und ermittelt die Ansprüche der Beschäftigten auf Leistungen der Sozialversicherung.

Sie als Arbeitgeber übermitteln Ihre Meldungen an die zuständigen Sozialkassen. In den Anzeigen stehen alle Informationen zum Beschäftigungsverhältnis jedes Mitarbeiters. Dies sind zum einen Angaben zur Person des Beschäftigten. Zum anderen geht es um Daten wie den Beginn und das Ende der Tätigkeit, die Arbeitszeit und das Entgelt. Außerdem informieren Sie hierin über die Beiträge, die Sie zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung entrichtet haben.
Es gibt Branchen, in denen die Unternehmer oftmals spontan neue Aushilfskräfte einstellen. Hier ein paar typische Branchen, in denen kurzfristige Beschäftigungen oder saisonale Schwankungen die Regel sind: das Baugewerbe, die Gastronomie, die Tourismusbranche, Speditions- und Transportunternehmen, das Personenbeförderungs-, das Gebäudereinigungs- sowie das Wach- und Sicherheitsgewerbe.

Stellt ein Arbeitgeber einen neuen Mitarbeiter oder eine neue Hilfskraft ein, muss er dies sofort der Krankenkasse melden. Dasselbe gilt, wenn ein Beschäftigungsverhältnis wieder endet. Diese Sofortmeldung ermöglicht es den Sozialkassen, die Beiträge korrekt zu berechnen und den Versicherungsstatus der Beschäftigten zeitnah zu aktualisieren. Die Sofortmeldungen sollen dazu beitragen, der Schwarzarbeit Einhalt zu gebieten.

Wer keine Sozialversicherungsbeiträge entrichtet, riskiert empfindliche Geld- oder gar Haftstrafen. Wer eine Sofortmeldung zu spät oder gar nicht abgibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann bei einer Prüfung durch den Zoll mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro belegt werden.
Als Arbeitgeber müssen Sie die Jahresmeldung an die Sozialversicherungsträger bis zum 15. Februar des Folgejahres übermitteln. Diese Jahresmeldung enthält alle relevanten Daten zu den Beschäftigungsverhältnissen der Mitarbeiter im abgelaufenen Kalenderjahr. Die Meldung erfolgt in der Regel elektronisch über das Meldeverfahren der Sozialkassen. Die Jahresmeldung entfällt, wenn Ihr Unternehmen bereits bis zum Jahreswechsel eine Unterbrechung oder die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses mitgeteilt hat.
Versäumte oder fehlerhafte Meldungen können nicht nur rechtliche, sondern auch finanzielle Konsequenzen haben und die Reputation schädigen. Eine Folge können also Geldstrafen oder andere rechtliche Sanktionen seitens der Behörden sein. Ferner können verspätete Meldungen zu Zahlungsverzögerungen bei Sozialversicherungsleistungen führen, was finanzielle Einbußen für den Arbeitnehmer bedeuten kann. Falsche oder fehlende Meldungen können zudem das Vertrauen der Mitarbeiter in das Unternehmen beeinträchtigen. Das wiederum kann sich negativ auf seinen Ruf und seine Attraktivität als Arbeitgeber auswirken.
Ja, es gibt Unterschiede in den Meldungen an die Sozialkassen je nach Branche und Unternehmensgröße. Die spezifischen Anforderungen können sich je nach den Regelungen der jeweiligen Sozialkassen und den branchenspezifischen Tarifverträgen unterscheiden.

Branche: Einige Branchen haben ihre eigenen Sozialkassen, die spezielle Beiträge zur Absicherung von Arbeitnehmern in diesen Sparten verwalten. So gibt es etwa im Baugewerbe die SOKA BAU, im Dachdeckergewerbe die SOKA DACH. Weiter gibt es die SOKA-Gerüst als Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes und für das Maler- und Lackiererhandwerk die Malerkasse. Die Meldungen an diese Sozialkassen enthalten spezifische Informationen über Beschäftigungsverhältnisse, Arbeitszeiten oder Lohnbestandteile.

Unternehmensgröße: Die Größe eines Unternehmens kann ebenfalls Einfluss auf die Meldungen an die Sozialkassen haben. Größere Unternehmen haben oft komplexere Strukturen und müssen möglicherweise detailliertere Informationen über die Mitarbeiter an die Sozialkassen übermitteln. Kleinere Unternehmen haben in der Regel weniger umfangreiche Meldepflichten.
Unternehmen sollten die spezifischen Anforderungen ihrer Branche und ihrer Sozialkassen kennen. Außerdem müssen sie dafür sorgen, dass ihre Meldungen korrekt und fristgerecht erfolgen. Dadurch stellen sie nicht nur die soziale Absicherung ihrer Mitarbeiter sicher, sondern vermeiden auch rechtliche Konsequenzen.
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