Mit der Sage Business Cloud Lohnabrechnung erledigen Sie die Lohnabrechnung und die gesetzlichen Meldungen auf einen Streich. Sobald Sie das System starten, erstellt es für Sie alle gesetzlich notwendigen Meldungen und versendet diese an Ämter und Behörden. Dazu zählen nicht nur die Lohnsteueranmeldungen und die Beitragsnachweise für die Krankenkassen. Dies gilt auch für alle An-, Ab-, Um- oder Sofortmeldungen, die Sie bei den Sozialkassen abgeben müssen. Krankmeldungen und Entgeltbescheinigungen versendet die Software ebenfalls automatisch. Das spart Ihnen nicht nur Zeit. Sie können zudem sicher sein, dass alle gesetzlichen Meldungen fristgerecht bei den zuständigen Stellen vorliegen.
Manche Unternehmen sind sofortmeldepflichtig. Das gilt vor allem in Branchen, in denen kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse gängig sind oder die Arbeitnehmer schnell wechseln. Typische Branchen sind etwa die Gastronomie, das Baugewerbe und die Land- und Forstwirtschaft. Das heißt, sobald hier ein neuer Mitarbeiter zu arbeiten beginnt, muss der Arbeitgeber dies sofort den Sozialkassen melden. Sofort bedeutet innerhalb von 24 Stunden. Mit der Sage Business Cloud Lohnabrechnung müssen Sie lediglich die Stammdaten Ihres neuen Mitarbeiters erfassen. Alle weiteren Schritte erledigt Ihr Lohnabrechnungsprogramm für Sie – bequem, schnell und gesetzeskonform.
Für Arbeitgeber ist es wichtig, die genauen Fristen für die Übermittlung der gesetzlichen Meldungen zu kennen und einzuhalten. Nur so können Sie mögliche Bußgelder oder Sanktionen vermeiden.
Lohnsteueranmeldung: Der Arbeitgeber muss die Lohnsteueranmeldung in der Regel monatlich abgeben. Die genaue Frist ist der drittletzte Tag des Folgemonats, in dem die Lohn- bzw. Gehaltszahlungen erfolgt sind. Bei vierteljährlicher Abgabe gilt der drittletzte Tag des Folgemonats nach Ablauf des Quartals.
Sozialversicherungsmeldungen: Die Sozialversicherungsmeldungen muss der Arbeitgeber normalerweise monatlich abgeben. Die genaue Frist ist der drittletzte Tag des Folgemonats, in dem die Beschäftigung stattgefunden hat.
Beitragsnachweise: Die Beitragsnachweise müssen ebenfalls monatlich abgegeben werden. Die Frist ist auch hier der drittletzte Tag des Folgemonats, in dem die Beschäftigung stattgefunden hat.
Melde- und Bescheinigungswesen: Hier können die Fristen je nach Art der Meldung variieren. Krankenkassenwechsel müssen etwa sofort gemeldet werden, während für Lohnfortzahlungen bei Krankheit eine Frist von sechs Wochen gilt.
Berufsgenossenschaftliche Meldungen: Die Fristen für hierfür können je nach Art der Meldung variieren. Unfälle und Berufskrankheiten muss der Arbeitgeber jedoch unverzüglich melden.
Ja, eine Lohnabrechnungssoftware kann dabei helfen, die gesetzlichen Meldungen automatisch zu erstellen und zu übermitteln. Es ist deshalb bereits bei der Auswahl der Software darauf zu achten, dass diese über die entsprechenden Funktionen verfügt.
Die Beitragsnachweise müssen Sie als Arbeitgeber in der Regel monatlich erstellen und an die zuständigen Sozialversicherungsträger übermitteln. Diese Beitragsnachweise enthalten detaillierte Informationen über die gezahlten Löhne, Gehälter und Sozialversicherungsbeiträge für jeden einzelnen Mitarbeiter. Die genaue Frist ist der drittletzte Bankarbeitstag des Monats, der auf den Abrechnungsmonat folgt. Diese Frist gilt für die meisten Arbeitgeber in Deutschland, ganz unabhängig von der Unternehmensgröße oder der Anzahl der Beschäftigten.