search icon

LOHN- UND ENTGELTARTEN

Entgeltarten in der Lohnabrechnung: vielfältige Auswahl an Zahlungen

Die Lohn- oder Entgeltabrechnung besteht aus weit mehr als dem Gehalt oder dem Stundenlohn. Als Arbeitgeber zahlen Sie in der Regel auch Weihnachts- oder Urlaubsgeld, Prämien, Boni oder Zuschläge. Bei der Sage Business Cloud Lohnabrechnung werden Sie fündig. Unsere Software bietet Ihnen die ganze Palette an einmaligen oder wiederkehrenden Zahlungen.

Entgeltarten: Lohnarten-Übersicht

Gewöhnlich zahlen Sie Ihren Mitarbeitern nicht nur das Gehalt oder den Stundenlohn, sondern etwa auch Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. In vielen Branchen sind Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit üblich. Die Sage Business Cloud Lohnabrechnung bietet Ihnen eine große Auswahl an zusätzlichen Entgeltarten. Dabei handelt es sich um Zahlungen, die einmalig sein oder sich regelmäßig wiederholen können. Hier eine erste Lohnarten-Übersicht:

  • Alle relevanten Lohn- und Entgeltarten
  • Zuschläge und Boni
  • Einmalige und wiederkehrende Zahlungen

Volle Flexibilität bei der Lohnabrechnung

Bei der Lohnabrechnung mit Sage bleiben Sie maximal flexibel. So können Sie Ihren Beschäftigten außer Prämien, Boni und Zuschläge auch verschiedene Sachleistungen oder Sachbezüge bieten. Dazu zählen etwa ein Firmenwagen, ein Zuschuss zur Kinderbetreuung oder Altersvorsorge. Der besondere Clou : Bei der Sage Business Cloud Lohnabrechnung können Sie selbst kreativ werden und Ihre eigenen Zuschlagsarten in der Software anlegen.

  • Sonderzahlungen, Firmenwagen
  • Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld
  • eigene Zuschlagsarten, Zuschüsse

Welche Lohnarten unterstützt Sage Business Cloud Lohnabrechnung ?

  • Abschlag/Vorschuss
  • Ausbezahlung Überstunden
  • Betriebliche Altersvorsorge (Entgeltumwandlung, Arbeitgeberzuschuss)
  • Bonus/Prämie
  • Dienstfahrrad
  • Entgeltarten : Einmalzahlungen
  • Fahrtkostenzuschuss Arbeitsweg PKW, Fahrtkostenzuschuss Arbeitsweg ÖPNV (Jobticket)
  • Feiertagszuschlag (125 % / 150 % steuerfrei)
  • Firmen-Pkw (1 %-Regel, 0,03 %-Regel, inkl. Berücksichtigung der steuerlichen Förderung von Elektromobilität)
  • Gehalt
  • Kilometergeld / Erstattung Dienstfahrten
  • Kindergartenzuschuss
  • Kurzarbeit Ausfallstunden
  • Nachtzuschlag (25 % / 40 % steuerfrei)
  • Pauschalversteuertes Entgelt (nur Arbeitgeber)
  • Pfändungen (ohne Berechnung des pfändbaren Betrags)
  • Sachbezug (steuerpflichtig)
  • Sachbezug (USt.-frei) bis € 50,-
  • Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge mit freien %-Sätzen
  • Sonntagszuschlag (50 % steuerfrei)
  • steuerfreie Arbeitgeberleistungen
  • Stundenlohn
  • Urlaubsgeld
  • Vermögenswirksame Leistungen (VWL)
  • Weihnachtsgeld
Änderungen sind vorbehalten. Es wird keine Garantie auf Vollständigkeit gegeben. Der Anwender kann selbstständig zusätzliche, individuelle Entgelte anlegen.

Jetzt 30 Tage kostenlos testen

Direkt starten

Keine Zahlungsdaten nötig – völlig unverbindlich.

Test endet automatisch

Keine versteckten Kosten – der Testaccount wird automatisch deaktiviert.

Kostenloser Support

Persönliche Unterstützung und Einrichtungsservice inklusive.

Mehr Antworten auf Fragen rund um Lohn- und Entgeltarten

Lohnarten beziehen sich auf die verschiedenen Formen der Entgeltzahlung, die Arbeitnehmer aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit erhalten. Hier eine Übersicht der gängigsten Arten der Entlohnung :

Als Löhne bezeichnet man das typische Arbeitsentgelt für Handwerker und Arbeiter. Richtet sich die Höhe der Entlohnung nach den geleisteten Stunden, spricht man vom Zeitlohn. Bezieht der Lohn sich jedoch auf die tatsächlich geleistete Arbeit, dann ist vom Leistungslohn die Rede. Der Lohn kann entsprechend von Monat zu Monat variieren.

Angestellte hingegen bekommen ein fixes monatliches Gehalt. Ihr Arbeitgeber zahlt es ihnen unabhängig davon, wie viel Arbeit sie wirklich geleistet haben.

Besoldung heißt das Gehalt von Beamten oder Angestellten des öffentlichen Dienstes.

Bonuszahlungen erhalten die Mitglieder der Geschäftsführung oder des Vorstands in einem Unternehmen.

Freiberufler wiederum bekommen für ihre Arbeit ein Honorar, Künstler eine Gage.

Die Lohn- und Entgeltarten können in verschiedenen Branchen und Unternehmen variieren. Hier eine Lohnarten-Übersicht, eingeteilt nach den die unterschiedlichen Formen der Vergütung :

Festgehalt & Basislohn
Beim Festgehalt, auch als Fixgehalt oder Grundgehalt bezeichnet, handelt es sich um eine feste monatliche Vergütung. Dieses Gehalt zahlt der Arbeitgeber unabhängig von der tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung. Hier sind weder Zuschläge noch Prämien oder andere Zusatzleistungen berücksichtigt. Der Basislohn ist der Grundlohn, den ein Arbeitnehmer dafür erhält, dass er seine regulären Arbeitspflichten erfüllt.

Zeitbezogene Vergütung

  • Beim Zeitlohn entlohnt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für die Arbeitszeit, die dieser tatsächlich leistet. Die Vergütung erfolgt auf Stunden-, Tages- oder wöchentlicher Basis.
  • Überstundenzuschläge zahlt er für die Arbeitsstunden, die über die reguläre Arbeitszeit hinausgehen.
  • Sonntags- und Feiertagszuschläge erhalten die Mitarbeiter, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten.
  • Nachtzuschläge honorieren die Arbeitseinsätze der Beschäftigten in der Nacht.

Leistungsbezogene Vergütung

  • Bonuszahlung : Beim Bonus handelt es sich um eine Zahlung, die der Arbeitgeber einem Mitarbeiter einmalig oder regelmäßig gewährt. Sie basiert auf einer individuellen oder auch auf der Leistung eines Teams oder einem guten Unternehmensergebnis.
  • Prämie : Beim Prämienlohn zahlt der Arbeitgeber eine zusätzliche Prämie als Anreiz für gute Leistungen. Er belohnt den Mitarbeiter für seine Produktivität, Effizienz, für die Qualität seiner Arbeit oder die Erreichung zuvor festgelegter Ziele.
  • Provision : Eine Provision ist in der Regel als Prozentsatz des Umsatzes oder Gewinns definiert. Die Höhe der Provision basiert auf den vom Mitarbeiter generierten Verkäufen, Aufträgen oder anderen erzielten Einnahmen. Mit Provisionen arbeiten vor allem der Vertrieb und der Handel.
  • Akkordlohn : Beim Akkordlohn oder auch Leistungslohn berechnet sich die Vergütung anhand der erbrachten Leistung, etwa des Umsatzes oder anderer exakt messbarer Kriterien. Eines ist zum Beispiel die Anzahl der produzierten Stücke. In manchen Branchen lässt sich die Produktivität des Einzelnen besonders gut messen, etwa im Bauwesen und in der Fertigung.
  • Leistungsprämie : Eine zusätzliche Prämie gewährt der Arbeitgeber als Anreiz für die Erreichung bestimmter Ziele oder Leistungsstandards.
  • Gewinnbeteiligung : Bei dieser Form der Vergütung erhält der Mitarbeiter einen Anteil am Gewinn des Unternehmens. Auch sie kann sich auf eine individuelle oder eine teambasierte Leistung beziehen.
  • Aktienoptionen und Aktienprämien : Mitarbeiter erhalten Optionen oder Anteile am Unternehmen als Teil ihrer Vergütung, was sie an den langfristigen Erfolg des Unternehmens bindet

Weitere Zulagen und Zuschüsse

  • Schichtzulagen : Hier leistet der Arbeitgeber zusätzliche Zahlungen dafür, dass der Mitarbeiter die Arbeit in bestimmten Zeiten übernimmt. Wichtiger Unterschied zu den Überstunden-, Sonntags- und Nachtzuschlägen : Hierbei handelt es sich um zusätzliche Vergütungen für das Arbeiten außerhalb der regulären Arbeitszeiten.
  • Familienzuschüsse : Das Unternehmen unterstützt hiermit Mitarbeiter finanziell, die familiäre Verpflichtungen haben. Das sind etwa Kinderzuschläge oder Zuschüsse zur Kinderbetreuung.
  • Fahrtkostenzuschüsse : Der Arbeitgeber gewährt sie, um die Kosten zu decken, die einem Mitarbeiter für den täglichen Arbeitsweg entstehen. Dabei kann er etwa die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel bezuschussen. Er kann auch Kilometergeld für die Nutzung privater Fahrzeuge erstatten.
  • Verpflegungszuschüsse : Arbeitgeber können sich mit Zuschüssen an den Kosten für die Mahlzeiten während der Arbeitszeit beteiligen. Dies ist etwa der Fall, wenn die Mitarbeiter längere Schichten haben oder auf Dienstreise sind.

Diese Aufzählung erhebt nicht den Anspruch, vollständig zu sein. Denn nicht alle Unternehmen folgen den gleichen Standards bei der Vergütung. Manche treffen individuelle Vereinbarungen mit ihren Mitarbeitern, um auf deren Bedürfnisse und Erwartungen einzugehen. Neben dem finanziellen Aspekt können Arbeitgeber auch weitere Zusatzleistungen anbieten. Das können etwa eine Krankenversicherung, eine betriebliche Altersvorsorge oder auch Mietarbeitervergünstigungen sein.

In der Lohnbuchhaltung ist es wichtig, die verschiedenen Lohnarten klar zu kategorisieren und zu verwalten. Nur so lässt sich eine genaue und ordnungsgemäße Abrechnung des Mitarbeiterentgelts sicherstellen. Hier eine Übersicht der in der Lohnbuchhaltung gängigen Lohnarten :

Grundlohn oder Gehalt : Hier geht es um das Grundgehalt oder den festen Lohnbetrag, den ein Mitarbeiter für seine reguläre Arbeitszeit erhält.

Zulagen : Hierzu zählen die zusätzlichen Beträge, die ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter für bestimmte Umstände oder Bedingungen zahlt. Dies sind unter anderem Gefahren- und Schichtzulagen sowie Auslandszulagen.

Zuschläge : Nimmt der Arbeitnehmer bestimmte Arbeitsbedingungen auf sich oder arbeitet zu bestimmten Zeiten, dann zahlt ihm der Arbeitgeber Zuschläge. Das sind etwa Überstunden-, Sonntags- oder Feiertagszuschläge.

Prämien und Boni : Bei Prämien und Boni handelt es sich um einmalige oder regelmäßige zusätzliche Zahlungen. Diese erhält ein Mitarbeiter als Belohnung für besondere Leistungen oder die Erreichung definierter Ziele.

Sachleistungen : Anstatt einen Geldbetrag zu zahlen, honoriert ein Arbeitgeber hier Leistungen mit einem Sachwert. Dazu zählt etwa der Firmenwagen ebenso wie die betriebliche Altersvorsorge oder die vergünstigte Mitarbeiterwohnung.

Abzüge : In der Lohnabrechnung sind noch die Abzüge zu berücksichtigen, um den Nettolohn des Arbeitnehmers zu ermitteln. Zu den Abzügen zählen etwa die Lohnsteuer, die Beiträge zur Sozialversicherung, also zur Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Weiter Abzüge können der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer sein.

Es gibt eine ganze Reihe an Lohnarten, die steuerfrei sind, die meisten sind im § 3 Einkommenssteuergesetz (EstG) festgelegt. Im Folgenden eine Auswahl von Lohnarten, die in der Regel steuerfrei und meist auch für die Sozialversicherung nicht relevant sind :

Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit entsprechend den Vorschriften des § 3b EstG.

Lohnersatzleistungen, wie das Arbeitslosengeld, das Teilarbeitslosengeld, das Kurzarbeitergeld, etwa das Winterausfallgeld, gemäß § 3 Nr. 2 EstG.

Sachleistungen sind pro Mitarbeiter und Monat im Wert von bis zu 50 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. Dies ist in § 8 Abs. 2 Satz 11 EstG geregelt.

Kindergeld und Kinderfreibeträge : Sowohl das Kindergeld, das zur Unterstützung an Eltern ausgezahlt wird, als auch die Kinderfreibeträge sind steuerfrei.

Maßnahmen zur Gesundheitsförderung in- und außerhalb des Betriebes sind bis zu einer Höhe von 600 Euro jährlich steuerfrei. Dies ist in § 3 Nr. 34 EstG festgelegt.

Aufmerksamkeiten für persönliche Ereignisse sind bis zu einem Betrag von 60 Euro steuer- und abgabenfrei. Dies gilt ausschließlich für personenbezogene Anlässe wie etwa eine Hochzeit, die Geburt eines Kindes oder ein Jubiläum des Arbeitnehmers.

Vermögenswirksame Leistungen wie Bausparverträge, Aktienfonds oder Beteiligungen werden in Deutschland zwar nicht vollständig steuerfrei gestellt. Jedoch gibt es staatliche Förderungen und Freibeträge, die die Steuerlast mindern können.

Inflationsausgleichsprämie : Bis zu einem bestimmten Betrag können Inflationsausgleichsprämien steuer- und sozialversicherungsfrei sein. So können Arbeitgeber bis zum 31. Dezember 2024 eine solche Prämie bis zu einer Höhe von 3.000 Euro zahlen.

Feedback

Bitte beachten Sie, dass die Informationen auf unserer Website für allgemeine Informationszwecke gedacht sind und keine verbindliche Beratung darstellen. Die Informationen auf unserer Website können nicht als Ersatz für eine rechtliche und verbindliche Beratung in einer bestimmten Situation angesehen werden. Trotz unserer Recherchen übernehmen wir keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen auf unserer Website. Wir haften nicht für Schäden oder Verluste, die durch die Nutzung der Informationen auf unserer Website entstehen.