BGH-Urteil: Suchmaschinen-Betreiber muss negative Links nicht verbergen

Negative Links: Öffentliches Interesse geht vor
Im vorliegenden Fall war der Kläger früher Geschäftsführer eines regionalen Wohlfahrtsverbands. Er hatte 2011 ein Defizit von knapp einer Million Euro mitzuverantworten. In dieser Phase meldete er sich damals länger krank. Die regionalen Tageszeitungen berichteten darüber. Nun wollte der Mann erreichen, dass die alten Texte beim Suchen nach seinem Namen nicht mehr auftauchten. Dem hat der BGH eine Absage erteilt.#STAYFORACOFFEE: Termin verpasst? Hier geht's zur Mediathek
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Recht auf Vergessen begegnet uns auch bei der täglichen Arbeit
Nicht nur im Internet, auch bei der täglichen Arbeit mit Kunden kann das Recht auf Vergessenwerden ein großes Thema sein. So kann ein Kunde verlangen, dass seine personenbezogenen Daten von einem Unternehmen unverzüglich zu löschen sind, weil er sich beispielsweise keine Werbung von dem Unternehmen mehr wünscht. Das ist allerdings nicht immer ganz einfach für Unternehmen, wenn zum Beispiel steuerrechtlich Rechnungen aufzubewahren sind. Oftmals verfügen deswegen kaufmännische Softwareprodukte über eine Funktionalität, die den Kunden auf inaktiv setzt. Diese signalisiert, dass die Kundendaten somit gesperrt und beispielsweise nicht mehr für Marketingmaßnahmen nutzbar sind. Diese Handhabung stellt für Anwender eine große Vereinfachung für Ihre wahrzunehmenden Aufgaben im Büroalltag dar.Buchhaltungssoftware für Ihr Unternehmen
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