Recht, Steuern und Finanzen

Ein Lichtblick trotz hoher Energiepreise – Steuerentlastungen 2022

Die Bundesregierung hat im März Steuerentlastungen für 2022 schnell auf den Weg gebracht. Was das im Einzelnen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bedeutet erklären wir hier.

Die Entwicklung der steigenden Energiepreise hat in den letzten Wochen aufgrund der brisanten politischen Situation nochmal deutlich an Fahrt aufgenommen.

Entlastungspaket I

Als Reaktion darauf hat das neue Bundeskabinett am 16.03.2022 den Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes beschlossen. Steuerentlastungen in dieser Form gab es in der Vergangenheit immer wieder, meistens mit dem Ziel die Inflation auszugleichen, um nicht in eine so gennannte „kalte Progression“ zu geraten.

Kalte Progression – muss man sich jetzt warm anziehen?

Progression meint die Erhöhung der Steuerlast mit steigendem Einkommen. Werden Waren, die wir uns kaufen, aufgrund der Inflation immer teurer, kann sich eine frische Gehaltserhöhung in Luft auflösen. Steigt das Gehalt, steigt zudem auch noch der Steuersatz und es müssen mehr Steuern gezahlt werden, obwohl man sich faktisch nicht mehr leisten kann. Wenn die Unternehmer unter Ihnen Ihrem Mitarbeiter mit einer Gehaltserhöhung etwas Gutes tun wollen, ist die Freude beim Arbeitnehmer leider gering, denn unterm Strich bleibt bei geringen Gehaltserhöhungen im Prozentbereich der Inflation, nicht mehr übrig.

Der Ideale Ausgleich wäre die Anpassung des Steuertarifs an die Inflation. Auch wenn andere Länder das so praktizieren wie z.B. die USA oder Frankreich, wird bei uns zur Gegensteuerung der Grundfreibetrag erhöht. Der Grundfreibetrag ist der Betrag, der von unserem Einkommen steuerfrei bleibt. Erfolgt keine Anpassung steigt damit indirekt unsere Steuerbelastung und weil sie indirekt steigt, verwendet man das Adjektiv „kalt“.  Übrigens, der erste Euro über dem Grundfreibetrag wird aktuell mit 14% besteuert.

So viel zu unserem Exkurs. Wichtig ist also, dass die Steuerentlastungen sich nicht ausschließlich auf die Kompensation der hohen Energiepreise fokussiert, auch wenn die Erhöhung der Energiepreise ein Inflationstreiber sind. Aber kommen wir nun zu den Fakten – für wen ändert sich nun was:

Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent für Fernpendler

Für Pendler ab dem 21. Kilometer wird die bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent bereits auf das Jahr 2022 vorgezogen. Gleichfalls wirkt die Anhebung über die Mobilitätsprämie als Entlastung für Geringverdienende.

Unternehmer

Die Fahrten, die Sie als Unternehmer zwischen Wohnung und Betrieb als Einlage geltend machen, bzw. private Fahrten als Entnahme, werden in 2022 mit dem höheren Kilometersatz von 38 Cent ab dem 21. Kilometer veranschlagt. Die ersten 20 km werden mit 30 Cent angesetzt.

Arbeitnehmer

Liegt die einfache Wegstrecke zur Arbeit unter 20 km ändert sich für Sie als Arbeitnehmer nichts. Ihre Kilometer, die Sie als Werbungskosten ansetzen werden weiterhin mit 30cent berechnet. Jeder Kilometer, der darüber liegt, wird dann mit 38Cent angesetzt.

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Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.000 Euro auf 1.200 Euro

Arbeitnehmer werden unmittelbar und zeitnah steuerlich entlastet, indem Werbungskosten bei der Einkommensteuer ohne Sammlung von Belegen in Höhe von 1.200 Euro pauschal anerkannt werden. Diese Vereinfachung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2022.

Arbeitnehmer

Wenn Sie also Ihre Steuererklärung nächstes Jahr für 2022 erstellen, brauchen Sie, wenn Ihre Werbungskosten geringer als 1.200 Euro sind, diese nicht im Detail anzusetzen. Wenn Ihnen keine Werbungskosten entstanden sind, dürfen Sie diesen Betrag ebenfalls ansetzen.

Anhebung des Grundfreibetrags für 2022 von 9.744 Euro auf 10.347 Euro

Die weitere Anhebung des Grundfreibetrages dient dem teilweisen Ausgleich der kalten Progression entsprechend der tatsächlichen Inflationsrate 2021 bzw. der geschätzten Inflationsrate 2022. Damit werden alle Einkommensteuerpflichtigen entlastet, wobei die relative Entlastung für die Bezieher niedriger Einkommen höher ist.

Arbeitnehmer und Unternehmer

Diese Entlastung ist in erster Linie für Geringverdiener in Ihrem Unternehmen gedacht. In diesem Fall können Sie Ihrem Arbeitnehmer das Gehalt um 240 Euro erhöhen, ohne dass er dies versteuern muss, sofern sein Gehalt sich im Bereich des Grundfreibetrags bewegt. Das sind immerhin 20 Euro mehr im Monat.

Entlastungspaket II

Das zweite Entlastungspaket wurde am 24.03.2022 beschlossen und zielt insbesondere auf Pendler und Familien ab. Einen Zeitpunkt, ab wann das Entlastungspaket eingeführt wird, ist noch unbekannt. Die Umsetzung soll jedoch kurzfristig erfolgen.

Hier die Fakten:

300 Euro zusätzlich zum laufenden Gehalt

Insbesondere Arbeitnehmer bekommen pauschal einmalig 300 Euro mehr „Brutto“. Brutto -also wie gewonnen und wieder ein Teil zerronnen? Nicht so ganz, bzw. nicht für jeden. Die 300 Euro unterliegen der Einkommensteuer. Alle die unter dem Grundfreibetrag liegen bekommen 300 Euro ohne Abzug. Logisch – denn Geringverdiener sollen stärker unterstützt werden.

Sie als Unternehmer zahlen Ihren Arbeitnehmern über die Gehaltsabrechnung diesen Betrag aus.

Was ist mit mir als Unternehmer, komme ich zu kurz?

Auch an die Unternehmer wurde gedacht. So wie unser Finanzminister es auch in seiner Rede nochmal hervorgehoben hat. Als Unternehmer werden Ihnen 300 Euro Ihrer Einkommensteuervorauszahlung gemindert. Wie der Name es aber schon sagt, handelt es sich um „Vorauszahlung“. Sie zahlen weniger an Steuern voraus. Am Ende des Jahres müssen Sie dennoch Ihre Steuer zahlen. Ziel ist es also einen kurzfristigen Liquiditätsvorteil zu schaffen.

Und Familien? Denkt auch jemand an die Familien?

Ja  – unsere Ampel. Familien bekommen pro Kind einen Zuschuss von 100 Euro. Die Sache hat jedoch einen kleinen Haken. Dieses Geld wird wie das Kindergeld auf den Kinderfreibetrag angerechnet.

Ist der Kinderfreibetrag günstiger, wenn also die Steuerersparnis höher als das Kindergeld ist, zuzüglich der 100 Euro pro Kind, wird auf die tarifliche ESt das Kindergeld inklusive der 100 Euro pro Kind wieder hinzugerechnet. Der Kinderfreibetrag rechnet sich für Familien mit höherem Einkommen, so das mit dem Kinderbonus Familien mit niedrigerem Einkommen begünstig werden.

Was gilt den sowohl für Unternehmer als auch für Arbeitnehmer?

An der Tankstelle sind wir alle gleich. 3 Monate lang soll die Steuer für Treibstoff an der Tankstelle auf das europäische Mittelmaß abgesenkt werden. Benzin wird damit um 30Cent pro Liter und Diesel 14Cent pro Liter günstiger.

Und wenn ich Bus fahre?

Wer sich nicht den Benzinpreisen ausliefern will, selbst wenn diese nun preislich abgefedert werden, kann auch mit den öffentlichen Personennahverkehr fahren. „9 für 90“ heißt das Angebot. Der Titel lässt zunächst viel Interpretationsspielraum. Dahinter verbirgt sich jedoch nichts anderes als 90 Tage Bus und Bahn fahren für 9 Euro. Wenn das mal kein Schnapper ist.

Mehr zum 9 Euro-Ticket lesen Sie hier: Steuerbefreiung von Jobtickets durch BMF neu geregelt