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Altersrente

Beschreibung im Lexikon

Altersrente

Die Altersrente bildet das Einkommen der gesetzlich rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer nach dem Renteneintritt. Den wichtigsten und für viele Arbeitnehmer wichtigsten Anteil bildet die gesetzliche Altersrente, die von der gesetzlichen Rentenversicherung als Regelrente bezahlt wird. Eine der Voraussetzungen für den Bezug der Rente ist das Erreichen des Renteneintrittsalters. Arbeitnehmer, die zwischen 1947 und 1964 geboren sind, müssen schrittweise mit jedem späteren Geburtsjahrgang jeweils einen Monat länger arbeiten, bis der generelle Renteneintritt mit 67 Jahren erreicht ist. Wer 1960 geboren ist, erhält z. B. mit 66 Jahren und 4 Monaten erstmals die Rente. Neben der gesetzlichen Altersrente können Ansprüche aus einer betrieblichen Rentenversicherung bestehen.

Lohnt sich das Angebot einer betrieblichen Altersrente?

Arbeitgeber, die für ihre Mitarbeiter eine Versicherung für die betriebliche Altersvorsorge abschließen, haben die Möglichkeit, die Beiträge in Abstimmung mit ihren Mitarbeitern vom Bruttogehalt abzuziehen. Arbeitnehmer haben in diesem Fall sogar einen Anspruch auf die betriebliche Altersversorgung in Form der Entgeltumwandlung. Da die Beiträge aus dem Bruttoeinkommen beglichen werden, vermindern sie die Steuer- und Sozialversicherungsleistungen. Viele Unternehmen bieten die betriebliche Altersvorsorge außerdem als zusätzliche Bonusleistung an. Sie schließen Pensionsfonds oder Lebensversicherungen für ihre Mitarbeiter ab und bringen aus eigenen Mitteln die Beiträge dafür auf. Für Arbeitnehmer sind Unternehmen mit einer betrieblichen Altersversorgung besonders attraktiv. Bonusleistungen zur Sicherung der Altersvorsorge tragen daher dazu bei, begehrte Arbeitskräfte zu rekrutieren und Mitarbeiter zu motivieren. Die Unternehmen können die Beiträge zudem als voll abzugsfähige Betriebsausgaben einsetzen.

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Ab wann beginnt die Altersrente für Arbeitnehmer?

Unternehmen sollten rechtzeitig berücksichtigen, wann Arbeitnehmer in wichtigen Positionen die Altersrente beantragen. Nur so können sie frühzeitig planen und für einen lückenlosen Übergang nach neuen Mitarbeitern suchen. Im Idealfall steht noch eine Einarbeitungszeit zur Verfügung, bevor der langjährige Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheidet. Insbesondere durch den gleichzeitigen Renteneintritt vieler Arbeitnehmer der geburtenstarken Jahrgänge kann es dazu kommen, dass plötzlich mehrere Stellen gleichzeitig neu zu besetzen sind. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Arbeitnehmer über den regulären Renteneintritt hinaus arbeiten. In diesem Fall beantragen sie die Altersrente nicht und beziehen weiterhin ihr gewohntes Einkommen. Der Arbeitgeber führt in diesem Fall weiterhin wie gewohnt die Sozialversicherungsbeiträge ab. Für den Arbeitnehmer erhöht sich der spätere Rentenanspruch für jeden Monat, den sie über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus arbeiten, um 0,5 Prozent.

Vorzeitige Altersrente und Rentenabschläge

Unabhängig vom stufenweisen Renteneintritt bis zum Geburtsjahr 1964 haben besonders langjährig Beschäftigte die Möglichkeit, ohne Rentenabschläge vorzeitig aus dem Berufsleben auszuscheiden, wenn sie

  • 45 Beitragsjahre erreichen
  • im Geburtsjahrgang 1952 das 63. Lebensjahr vollendet haben. Für jeden späteren Geburtsjahrgang verschiebt sich der Renteneintritt um zwei Monate. Ab Jahrgang 1964 ist schließlich ein abschlagsfreier Renteneintritt frühestens mit 65 Jahren möglich.

Darüber hinaus können langjährig beschäftigte Arbeitnehmer unter folgenden Voraussetzungen vorzeitig mit Abschlägen die Rente nutzen:

  • Vollendung des 63. Lebensjahres
  • Beitragszahlungen über 35 Jahre

Der Rentenabschlag beträgt in diesem Fall 0,3 Prozent pro Monat bis zum regulären Renteneintrittsalter. Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 Prozent können ihr Berufsleben mit 65 Jahren abschlagsfrei beenden oder mit 62 Jahren und einem Rentenabschlag von 0,3 Prozent pro Monat.

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