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Buchwert

Beschreibung im Lexikon

Buchwert

Der Buchwert bezeichnet den Wertansatz in Euro, mit dem Aktiva und Passiva in der Bilanz eines Unternehmens stehen. Unter den Aktivposten zeigt ein Unternehmen die Vermögensgegenstände, die ihm zur Erstellung seiner Leistungen zur Verfügung stehen. Dies sind zum Beispiel Maschinen und ähnliche Anlagen, Bankguthaben oder Vorräte. Passiva setzen sich aus Eigen- und Fremdkapital zusammen. Während das Eigenkapital die Einlagen und Gewinn- beziehungsweise Verlustanteile der Eigentümer umfasst, besteht das Fremdkapital aus Gläubigerforderungen. Darunter fallen beispielsweise Kredite von Banken oder Verbindlichkeiten gegenüber Zulieferern. Jede dieser Positionen ist für die Aufstellung einer ordnungsgemäßen und den einschlägigen Bestimmungen des Handels- und Steuerrechts entsprechenden Bilanz mit ihrem Buchwert zu benennen. Für verschiedene Aktiv- und Passivposten existieren eigene Bewertungsregeln, die bei der Ermittlung des Buchwerts zu beachten sind.

Die Formel für die Ermittlung des Buchwerts

Nach deutschem Steuer- und Handelsrecht bilden stets die Anschaffungs- oder Herstellungskosten die Ausgangsbasis für die Ermittlung des Buchwerts. Aufgrund der hierzulande geltenden Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, häufig als GoB abgekürzt, stellen diese Werte die Obergrenzen dar. Dies ist vor allem dem Prinzip der kaufmännischen Vorsicht geschuldet. Es dient in erster Linie dem Gläubigerschutz, indem es eine zu hohe Bewertung von Aktivposten verhindert. Prinzipiell entspricht der Buchwert den Kosten, die ein Unternehmen aufzuwenden hat, um den entsprechenden Vermögensgegenstand am Markt wiederzubeschaffen. Um den Buchwert für die Bilanzierung zu bestimmen, lässt sich die folgende Formel verwenden:
Buchwert = Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten – Abschreibungen + Zuschreibungen

Dabei ist zu beachten, dass nicht alle Vermögensgegenstände abzuschreiben sind: Wenn Werte keiner Abnutzung oder andersgearteten Wertminderung unterliegen, behalten sie ihren ursprünglichen Wert. So sind zum Beispiel Grundstücke solange mit ihrem ursprünglichen Kaufpreis in der Bilanz anzusetzen, bis es zu einer Wertminderung kommt.

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Abschreibungen für die Berechnung des Buchwerts

Unter Abschreibungen können auch außerplanmäßige eine Rolle für die Ermittlung des Buchwerts spielen. Dabei handelt es sich um Wertminderungen aufgrund unvorhergesehener Einflüsse. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Unternehmen Aktien im Anlagevermögen hält, deren Kurs im abgelaufenen Geschäftsjahr stark gesunken ist. Falls diese Entwicklung voraussichtlich von Dauer ist, muss der Bilanzierende eine außerplanmäßige Abschreibung auf den aktuellen, niedrigeren Wert vornehmen. Wenn sich der Kurs in späteren Jahren dauerhaft erholt, ist eine entsprechende Zuschreibung durchzuführen.

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