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Differenzbesteuerung

Beschreibung im Lexikon

Differenzbesteuerung

Die Differenzbesteuerung ist ein spezielles Verfahren zur Berechnung der Umsatzsteuer. Sie kommt zum Tragen, wenn Unternehmer gebrauchte Waren kaufen, um sie weiterzuverkaufen. Das klassische Beispiel dafür ist der Gebrauchtwagenhandel. Daher wird das Verfahren häufig auch als Gebrauchtwagenbesteuerung bezeichnet. Autohändler kaufen Gebrauchtwagen meist von privaten Verkäufern, die selbst keine Umsatzsteuer abführen. Für den Gebrauchtwagenhändler bedeutet das, dass für diesen Kauf keine Vorsteuer anfällt. Wenn der Händler das Auto weiterverkauft, ist er seinerseits zur Berechnung von Mehrwertsteuer verpflichtet. Da er selbst keine Vorsteuer abziehen kann, müsste er den kompletten Verkaufspreis versteuern. Die Folge wäre eine Doppelbesteuerung, denn der Grundsatz der Mehrwertsteuer besteht darin, dass nur auf den erwirtschafteten Mehrwert die Umsatzsteuer anfällt. Aus diesem Grund sind Unternehmen zum Vorsteuerabzug verpflichtet, sodass letztendlich die Umsatzsteuer nur auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis berechnet wird. Um diesem Aspekt auch dann gerecht zu werden, wenn gebrauchte Gegenstände von Privatpersonen oder nicht vorsteuerabzugsberechtigten Geschäftsleuten erworben werden, sieht § 25 a des Umsatzsteuergesetzes die Möglichkeit der Differenzbesteuerung vor. Antiquitätenhändler, Gebrauchtwarenhändler und Kunsthändler sind ebenfalls typische Geschäfte, in denen sich die Umsatzsteuerberechnung auf die Differenz bezieht.

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Wie funktioniert die Differenzbesteuerung?

Die Differenzbesteuerung ist nur zulässig, wenn Unternehmen oder vorsteuerabzugsberechtigte Kaufleute Waren von Privatpersonen kaufen, um sie weiterzuverkaufen oder in anderen, für den Weiterverkauf vorgesehenen Produkten zu verarbeiten. Handelt es sich um Waren für den Eigenverbrauch im Unternehmen, ist das Verfahren der Differenzbesteuerung nicht möglich. Bei Anwendung des Verfahrens wird die Umsatzsteuer nicht auf den gesamten Verkaufspreis des Händlers berechnet, sondern nur auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis. Beträgt der Einkaufspreis für ein Auto 5.000 Euro und der Händler verkauft es später für 7.000 Euro, so unterliegt nur die Differenz von 2.000 Euro der Umsatzsteuer. Dabei wird die Umsatzsteuer aus der Differenz herausgerechnet und nicht aufgeschlagen. Die Umsatzsteuer würde bei einem Umsatzsteuersatz von 19 Prozent in diesem Fall 319,33 Euro auf eine Nettodifferenz von 1.680,67 Euro betragen. In der Rechnung weist der Händler den absoluten Betrag der Umsatzsteuer nicht gesondert aus, sondern nur den Gesamtbetrag inklusive Mehrwertsteuer.

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Ist die Differenzbesteuerung für alle Gebrauchtkäufe möglich?

Die Differenz ist nicht für jeden Kauf von Gebrauchtwaren und auch nicht nur für gebrauchte Gegenstände zulässig. Vielmehr müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, um das auch als Margenbesteuerung bezeichnete Verfahren anwenden zu können:

  • Der Erwerb erfolgt von einer Privatperson, von einem Unternehmen, das nicht zur Erhebung von Umsatzsteuer verpflichtet ist, einer Behörde, Bank oder Versicherung. Hat der Verkäufer seinerseits bereits die Differenzbesteuerung angewandt, gilt auch das als Gebrauchtkauf.
  • Der Kauf erfolgt von einem Verkäufer im Inland oder im EU-Gemeinschaftsgebiet.
  • Es handelt sich nicht um Edelmetalle und Edelsteine in unbearbeiteter Form. Eine Differenzbesteuerung ist nur für bereits bearbeiteten Schmuck sowie für fertiggestellte Gold- und Silberwaren möglich.
  • Im Wege der Differenzbesteuerung versteuerte Einzelteile dürfen nicht zu einem neuen einheitlichen Gegenstand zusammengefügt sein.
  • Es darf sich nicht um Einzelteile von Gegenständen handeln, die unter Berücksichtigung der Margenbesteuerung erworben wurden, z. B. gebrauchte Auto-Ersatzteile aus einem erworbenen Gebrauchtwagen.
  • Es darf sich nicht um Neufahrzeuge handeln.

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