Wir spielen gerade

Wir spielen gerade

Firmenwert

Beschreibung im Lexikon

Firmenwert

Beim Geschäfts- oder Firmenwert (GoFW) unterscheidet man im Handels- und im Steuerrecht grundsätzlich zwischen derivativ und originär. Beide Arten haben ihre grundsätzliche Bedeutung gemein: Sie bezeichnen einen immateriellen Vermögensposten im Unternehmen.

Finden Sie die richtige Lösung für Ihre Buchhaltung

Abgrenzung zwischen originärem und derivativem Firmenwert

Der gravierende Unterschied: Ein selbst geschaffener (originärer) Geschäfts- oder Firmenwert kann und darf weder in der Handelsbilanz noch in der Steuerbilanz ausgewiesen werden. Es herrscht ein sogenanntes Aktivierungsverbot. Bei einem entgeltlich erworbenen (derivativen) Geschäfts- oder Firmenwert ist das Gegenteil der Fall: Er muss aufgrund des Aktivierungsgebots als Vermögensgegenstand sowohl in der Handels – als auch in der Steuerbilanz ausgewiesen werden.

Grund dafür ist die fehlende Greifbarkeit der Aspekte, aus denen sich der originäre Geschäftswert zusammensetzt. Relevant sind unter anderem die folgenden Punkte:

  • Qualität des Managements
  • Kundenstamm
  • Image
  • Bekanntheitsgrad
  • Ggf. Lage des Unternehmens

Durch Maßnahmen wie Fortbildungen, Werbekampagnen, Markenaufbau oder Verlagerungen des Firmensitzes kann es über die Jahre hinweg zu einer positiven Beeinflussung des Firmenwertes kommen.

Im Gegensatz dazu steht greifbares, materielles Vermögen wie Einkommen, Maschinen oder Vorräte.

Die fehlende Objektivität ändert sich erst durch eine Übernahme. Dann wandelt sich der ursprünglich originäre Firmenwert zu einem derivativen und wird aktivierbar. Es ist zu beachten, dass ein solcher käuflicher Erwerb auch dann gilt, wenn er im Rahmen einer Sacheinlage eines Geschäftes eingebracht wird.

Firmenwert ist ungleich Unternehmenswert

Nicht zu verwechseln ist der Firmenwert mit dem Unternehmenswert.
Beispiel: Facebook erwarb 2012 den Foto- und Video-Onlinedienst Instagram. Da es sich um ein in digitalen Geschäftsfeldern aktives Unternehmen handelte, gab es wenig materielles Vermögen wie Maschinen oder Vorräte. Auch die Einnahmen waren aufgrund noch nicht ausgereifter Geschäftsmodelle eher gering. Die Übernahme ließ sich Facebook dennoch eine Milliarde US-Dollar kosten.

Dieser Kaufbetrag ist äquivalent zum Unternehmenswert. Der Firmenwert errechnet sich hingegen aus jenem Betrag, der in der Post-Übernahme-Bilanz auf Aktiva-Seite zu wenig ist.

Gehen wir für oben genanntes Beispiel von folgenden, stark vereinfachten und teilweise fiktiven Zahlen aus:
Angenommen, Instagram hätte damals über Vermögenswerte von 500 Millionen US-Dollar verfügt und Schulden von 250 Millionen US-Dollar gehabt. Wie hoch wäre dann beim Kaufpreis von einer Milliarde US-Dollar der derivative Geschäftswert gewesen?

Der eigentliche „Wert“ von Instagram würde in diesem Beispiel 250 Millionen US-Dollar (Vermögen abzüglich Schulden) betragen. Der Kaufpreis von einer Milliarde US-Dollar wäre also gewissermaßen um 750 Millionen US-Dollar zu hoch angesetzt. Und dieser Wert bildet in diesem Fall den (fiktiven) derivativen Firmenwert.

Dieser ist also ein Maß dafür, wie sehr der Kaufpreis einer Unternehmung „überhöht“ ist. Er findet seine Berechtigung darin, dass man offenbar positive Erwartungen für die Zukunft der gekauften Unternehmung hat, sodass sich der gewissermaßen überhöhte Kaufpreis rentieren wird. Facebook hat bei Instagram dementsprechend in den Trend, die Marke und die Zukunft und nur zu einem kleinen Teil in tatsächlich greifbare Werte investiert.

Goodwill und Badwill

Während die bisher beschriebenen positiven Einflüsse in der Fachliteratur häufig auch als Goodwill bezeichnet werden, gibt es auch das Gegenteil: Ist der Geschäfts- oder Firmenwert negativ, nennt man das gemeinhin Badwill. Auslöser können Rückrufaktionen, rufschädigende Werbekampagnen oder weitere negative Einflüsse ein.

2024: Alle neuen Gesetze immer im Blick

Bleiben Sie informiert - mit unserem Newsletter 1x im Monat

  • Neue Trends aus der Arbeitswelt
  • Aktuelle Urteile verständlich erklärt
  • Tipps zu Recht, Steuern & Finanzen
  • Experten-Interviews, Studien u.v.m