Beschreibung im Lexikon
Freie Mitarbeiter
Freie Mitarbeiter, auch Freelancer genannt, arbeiten meist auf Honorarbasis projektbezogen für einen oder mehrere Arbeitgeber. Für den freien Mitarbeiter hat dies den Vorteil, dass er sich die Zeit freier einteilen kann und, anders als ein festangestellter Arbeitnehmer, nicht von einem einzigen Arbeitgeber abhängig ist. Der Arbeitgeber wiederum profitiert von einem freien Mitarbeiter insofern, als dass für diesen keine Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden. Stattdessen schreibt der Freelancer eine Rechnung für die Arbeitszeit und kümmert sich selbst um seine Sozialversicherung und Steuern. Ein weiterer Vorteil für den Arbeitgeber ist die Möglichkeit, zeitlich begrenzte Projekte durchzuführen oder zusätzliche Arbeitskraft für wenige Stunden pro Woche zu nutzen, ohne dafür Mitarbeiter fest anstellen zu müssen.
Freie Mitarbeiter und die Scheinselbstständigkeit
Ist der freie Mitarbeiter ausschließlich für einen einzigen Arbeitgeber tätig, entsteht schnell das Problem der Scheinselbstständigkeit. Eine Scheinselbstständigkeit liegt z. B. vor, wenn ein solcher freier Mitarbeiter die gleichen Aufgaben erledigt wie ein festangestellter Mitarbeiter und von einem Vorgesetzten direkte Anweisungen erhält. Weitere Hinweise auf eine Scheinselbstständigkeit sind u. a. ein fester Arbeitsplatz im Büro, eine eigene Telefonnummer und/oder Firmen-E-Mail-Adresse oder regelmäßige Rechnungen in identischer Höhe. Bestätigt sich durch eine Finanzamtsprüfung der Verdacht, dass eine Scheinselbstständigkeit vorliegt und ein Unternehmen vorsätzlich die Sozialversicherungsbeiträge einsparen möchte, müssen diese Beiträge ggf. rückwirkend vom Arbeitgeber nachgezahlt werden. Scheinselbstständige Mitarbeiter haben hingegen die Möglichkeit, einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrag einzuklagen.Tipp:
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