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Konzernkonsolidierung

Beschreibung im Lexikon

Konzernkonsolidierung

Ein Konzern ist die Bezeichnung für den Zusammenschluss mehrerer Unternehmen. Im Rechnungswesen beschreibt die Konsolidierung die Aufrechnung konzerninterner Vorgänge mit dem Ziel der Vereinheitlichung der Einzelabschlüsse der Unternehmen. Die Unternehmen sind zwar rechtlich selbstständig, jedoch wirtschaftlich voneinander abhängig. Es gibt verschiedene Maßnahmen zur Konsolidierung für den Konzernabschluss, genannt Konzernkonsolidierung.

Der Konzernabschluss ist einem handelsbilanziellen Jahresabschluss ähnlich. Die Aufgabe: Die Jahresabschlüsse beteiligter Tochterunternehmen zu einem gemeinsamen Jahresabschluss des Konzerns zu vereinen. Im Rahmen der Konsolidierung erfolgt die Vollkonsolidierung der Tochterunternehmen. Das bedeutet: Gewinn-, Verlust- und Bilanzpositionen gehen vollständig in die Konzernbilanz ein. Die Unternehmen stellt man im Konzernabschluss als ein Unternehmen dar und entfernt zu diesem Zweck finanzielle Verflechtungen und konzerninterne Geschäfte aus dem Konzernabschluss. Nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) müssen nur Unternehmen mit einer Kapitalgesellschaft an der Spitze einen Konzernabschluss durchführen.

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Tochterunternehmen voll konsolidieren

Zur Konsolidierung der beteiligten Unternehmen vereinheitlicht man die einzelnen Abschlüsse und führt diese zu einem Summenabschluss zusammen. Im nächsten Schritt wird der summierte Abschluss von Verflechtungen innerhalb des Konzerns bereinigt. Die Maßnahmen zur Konsolidierung unterscheiden sich in

  • Konsolidierung von Aufwand und Ertrag
  • Konsolidierung von Schulden
  • Eliminierung von Zwischenergebnissen
  • Konsolidierung des Kapitals

Konsolidierung von Aufwand und Ertrag

Hier geht es um die Eliminierung der Leistungs- und Lieferbeziehungen zwischen den Unternehmen. Das Ziel: Die Umsätze und Aufwendungen müssen aus der Sicht des Konzerns leistungskonform sein.

Konsolidierung von Schulden

Aus den Lieferbeziehungen zwischen den Unternehmen ergeben sich Schuldverhältnisse, die man aus dem Summenabschluss entfernen muss. Forderungen und Verbindlichkeiten, die Unternehmensteile innerhalb eines Unternehmens haben, lassen sich nicht bilanzieren. Daher muss man diese gegeneinander aufrechnen.

Eliminierung der Zwischenergebnisse

In diesem Schritt erfolgt die Eliminierung der Gewinne und Verluste aus den Lieferungen innerhalb des Konzerns, die sich auf den Erfolg ausgewirkt haben. Der Fall ist gegeben, wenn die Lieferung einer Ware an ein anderes Unternehmen im Konzern zu Gewinnen oder Verlusten geführt hat. Es werden gegebenenfalls Zwischengewinne oder Zwischenverluste entfernt.

Konsolidierung des Kapitals

Jedes Unternehmen im Konzern weist das Eigenkapital im Einzelabschluss aus. Im Konzernabschluss wird dieses Kapital dem Konzern zugerechnet. Bei der Kapitalkonsolidierung müssen die Eigenkapitalposten der Unternehmen in den summierten Abschluss übernommen und aufgerechnet werden. Betrifft ein Teil des Eigenkapitals eines Unternehmens nicht den Konzern, sondern andere Gesellschafter, muss dieser Teil des Eigenkapitals als Kapitalanteil fremder Gesellschafter ausgewiesen werden.

Wichtig: Nach deutschem Bilanzrecht ist die erste Konsolidierung eines Unternehmens dann durchzuführen, wenn es zum Tochterunternehmen des Konzerns wird.

Buchhaltungssoftware hilft bei der Konzernkonsolidierung

Mit einer Software für die Finanzbuchhaltung lässt sich die Konsolidierung des Konzerns komfortabel durchführen. Das aktuelle Geschäftsjahr und zukünftige Planungsjahre stehen dafür zur Auswahl. Fließen zum Beispiel Fremdwährungsbuchhaltungen in die Konsolidierung ein, lassen sich diese mit einem frei wählbaren Umrechnungskurs einbeziehen. Auch Perioden- und Vorjahreswerte gehen in die Konsolidierung ein.

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