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Offene Handelsgesellschaft

Beschreibung im Lexikon

Offene Handelsgesellschaft

Die Offene Handelsgesellschaft, kurz OHG, ist eine Rechtsform für Personengesellschaften. Um eine OHG zu gründen, sind mindestens zwei Kaufleute nötig, die gemeinsam ein Unternehmen führen wollen, das auf den Zweck eines Handelsgewerbes ausgerichtet ist. Jeder Gesellschafter haftet uneingeschränkt mit seinem persönlichen Vermögen und ist zur Geschäftsführung befugt. Ein Gesellschafter kann in Absprache mit den anderen Gesellschaftern auch als Kommanditist Teil der OHG sein. Damit umgeht er die uneingeschränkte Haftung und kann für Verbindlichkeiten der OHG nur in Höhe seiner Einlage herangezogen werden.

Freiberufler oder Kleingewerbetreibende können keine OHG gründen, sie ist ausschließlich Kaufleuten vorbehalten.

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Die Gründung einer OHG

Ein Mindestkapital ist zur Gründung der OHG nicht notwendig. Sie muss jedoch über einen Notar beim zuständigen Amtsgericht ins Handelsregister eingetragen werden. Für die Eintragung im Handelsregister fallen Gebühren an, sie ist aber gesetzlich verpflichtend. Der Name der OHG wird durch diese Eintragung geschützt. Es kann ein Prokurist bestellt werden. Ist ein Gesellschafter als Kommanditist Teil der OHG, so muss auch das im Handelsregister vermerkt werden.

Alle Gesellschafter sind verpflichtet, eine Kapitaleinlage zur Begründung des Vermögens der OHG zu leisten. Dieses steht als Gesamthandsvermögen allen Gesellschaftern zur Verfügung. Nach Vertragsschluss kann derjenige, der die Einlage geleistet hat, nicht mehr auf dieses bisherige Privatvermögen in Form von Geld- oder Sachwerten zugreifen, da es nun der OHG gehört. Macht die Offene Handelsgesellschaft Verluste, werden diese gleichmäßig auf die Gesellschafter verteilt. Die Tätigkeitsvergütung steht davon unabhängig jedem Gesellschafter in einem Umfang von vier Prozent seines Kapitalanteils zu.

Der Gesellschaftervertrag

Der Gesellschaftervertrag kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden und ist Voraussetzung zur Gründung der OHG. Die Schriftform ist empfehlenswert, da viele Fragen zu klären sind, die die Zusammenarbeit und das Verfahren im Konfliktfall regeln. Es gibt Vorlagen für Gesellschafterverträge, beispielsweise bei der IHK, wobei sie grundsätzlich formfrei sind. Die gewissenhafte Ausarbeitung dieser Vertragsgrundlage kann mit Unterstützung durch einen Steuerberater oder Juristen erfolgen. Es ist ratsam, fachkundige Personen hinzuzuziehen und sorgfältig vorzugehen.

Im Gesellschaftervertrag wird zum Beispiel festgehalten, wer welche Entscheidungen eigenständig treffen kann und wann gemeinsame Beschlüsse zwingend sind. In der Regel sind alle Gesellschafter zur Geschäftsführung befugt und haben ein Recht auf Mitbestimmung. Festgehalten werden hier außerdem beispielsweise:

  • Welches Startkapital ist in Form von Einlagen vorhanden und wer trägt was bei?
  • Wie sieht die Tätigkeitsvergütung und Gewinnverteilung aus?
  • Wie wird das Wettbewerbsverbot gestaltet?
  • Was geschieht, wenn ein Gesellschafter ausscheidet oder verstirbt?

Diese und andere wichtige Fragen des geschäftlichen Alltags können so eindeutig geregelt werden, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Buchführung und Steuern

Alle drei Monate muss die Offene Handelsgesellschaft Gewerbesteuer an die Gemeinde zahlen, in der sie ansässig ist. Die Höhe der Zahlungen orientiert sich am Gewinn der OHG. Sie ist außerdem verpflichtet, Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Für den auf ihn entfallenden Gewinnanteil muss jeder Gesellschafter Einkommenssteuer entrichten. Für die OHG besteht die Pflicht zur doppelten Buchführung (Buchführungspflicht) mit Jahresabschluss, Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.

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