Das Vorstellungsgespräch ist das wichtigste Instrument für Unternehmen, um seine Bewerber vor der Personalauswahl genauer kennenzulernen. Dabei kann es sich um ein Gespräch unter vier Augen handeln, in der Praxis nehmen aber meist mehrere Personen teil (z. B. der Personalleiter und der Fachabteilungsleiter).
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Ziele des Vorstellungsgesprächs
Ein Vorstellungsgespräch führt der Arbeitgeber aus verschiedenen Gründen. Gewöhnlich sind diese Ziele ausschlaggebend:
- Kennenlernen der Persönlichkeit und Charaktereigenschaften des Bewerbers
- Überprüfung der Korrektheit der Angaben im Lebenslauf sowie Abklärung von fehlenden Informationen (z. B. Lücken im Lebenslauf)
- Beurteilung der Berufserfahrung und Kenntnisse des Bewerbers in Hinblick auf die Eignung für die ausgeschriebene Stelle
- Prüfung, ob die Erwartungen des Bewerbers mit der Wirklichkeit im Unternehmen übereinstimmen
Das Hauptziel ist, die Eignung des Bewerbers festzustellen.
Ablauf eines Vorstellungsgesprächs
Es gibt keinen genormten Ablauf für das Vorstellungsgespräch, der in allen Unternehmen eingehalten wird. Dennoch tauchen in den meisten Gesprächen dieselben Elemente auf. Nach der Begrüßung steigen die meisten Personalverantwortlichen direkt mit ein wenig Small Talk ein, um die Atmosphäre zu lockern. Anschließend geht es darum, mehr über den Bewerber zu erfahren. Manche Arbeitgeber stellen dabei viele Fragen. Andere hingegen – dies ist die empfehlenswertere Variante – lassen dem Bewerber mehr Raum und lassen ihn einfach von sich erzählen. Typische Inhalte dieser Gesprächsphase sind:
- Persönliche Vorstellung
- Schilderung der bisherigen beruflichen Stationen mit dem Ziel, Informationen zum Lebenslauf zu ergänzen
- Klärung von Fragen zu Lücken im Lebenslauf, unerklärlichen Arbeitgeberwechseln oder anderen Auffälligkeiten
- Besprechung der Wechselmotivation
- Kontrolle angegebener Fähigkeiten (z. B. Englischkenntnisse)
Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, auch dem Bewerber die Gelegenheit zu geben, Fragen zu stellen. So kann auch er sich einen Eindruck von der Stelle, den Aufgaben, den Kollegen und weiteren Eckdaten verschaffen, die vielleicht noch nicht aus der Stellenanzeige hervorgegangen sind. Möglicherweise werden im ersten Gespräch bereits die Konditionen des möglichen Arbeitsvertrags besprochen und ausgehandelt – dies ist aber nicht zwingend Bestandteil des Vorstellungsgesprächs. Schließlich besprechen die Gesprächspartner die weitere Vorgehensweise und verabschieden sich.
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Verbotene Fragen: Nicht alles ist erlaubt
Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer verschiedenste Fragen stellen, um seine Eignung zu überprüfen. Er darf im Vorstellungsgespräch aber nicht alles fragen, was ihn gerade interessiert. Sobald eine Frage zu stark in das Persönlichkeitsrecht eingreift, ist sie unzulässig. Dies kann bei den folgenden Sachverhalten der Fall sein:
- Familie: Kinderwunsch, Familienstand, sexuelle Neigung, bestehende Schwangerschaft, andere Familienmitglieder
- Gesundheit: Gesundheitszustand, bestehende (Schwer-)Behinderung, frühere Erkrankungen und Unfälle, erbliche Vorerkrankungen in der Familie
- Weltanschauung: Religion/Konfession, Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, Zugehörigkeit zu Parteien
- Privatleben: Vermögensverhältnisse und Schulden, Vorstrafen, Gefängnisaufenthalte, Privatleben
Stellt der Arbeitgeber dennoch verbotene Fragen, so ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, wahrheitsgemäß zu antworten. Er darf also sogar lügen, ohne dass dies für ihn Konsequenzen hätte. Es gilt jedoch stets, den Einzelfall zu betrachten. Manchmal können eigentlich verbotene Fragen im Vorstellungsgespräch doch erlaubt sein. Ein Beispiel wäre die Frage nach einer Schwangerschaft, wenn die Bewerberin an einem gesundheitsgefährdenden Arbeitsplatz eingesetzt werden soll, an dem sie die Tätigkeit gar nicht erst antreten könnte.