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Nachhaltigkeitsberichterstattung – gilt die Pflicht auch für Sie?

Ab 2024 wird für viele weitere Unternehmen die Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Pflicht. Lernen Sie die Grundlagen und Standards im Beitrag kennen.

Compliance im Unternehmen

Bereits seit 2017 besteht für viele Unternehmen die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. 2022 wurde diese um die Vorschriften zur EU-Taxonomie erweitert. Dieses Regelwerk stellt ein System zur Klassifizierung von nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten dar und gilt in der gesamten Europäischen Union. Eng damit verbunden ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Ihr Ziel ist es, die Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich auszuweiten und bisherige Lücken in den Berichtsvorschriften zu schließen. Für zahlreiche weitere Unternehmen bedeutet dies nun, dass ein Nachhaltigkeitsbericht künftig zu einem verpflichtenden Bestandteil ihres jährlichen Finanzberichts werden wird.

Was sind die Kriterien für die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung? Wie ist der zeitliche Ablauf?

Die neuen Regelungen betreffen EU-weit geschätzt etwa 50.000 Unternehmen, davon 15.000 allein in Deutschland. Neben großen Unternehmen zählen dazu alle börsennotierten Gesellschaften außer Kleinstunternehmen sowie kapitalmarktorientierte kleine und mittelständische Unternehmen. Erfasst werden alle, die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: Sie beschäftigen mehr als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Umsatzerlöse liegen über 40 Millionen Euro und die Bilanzsumme beläuft sich auf mehr als 20 Millionen Euro.

Trifft dies auf Ihr Unternehmen zu, dann sind auch Sie künftig dazu verpflichtet, einen standardkonformen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Dabei erfolgt die Anwendung der neuen Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in drei Stufen:

  1. Ab dem 1. Januar 2024 gelten die strengeren Vorschriften für alle Unternehmen, die bereits der CSR-Regelung unterliegen.
  2. Unternehmen, die die oben genannten Kriterien erfüllen, folgen ab dem 1. Januar 2025,
  3. börsennotierte KMU sowie kleine, nichtkomplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen ab dem 1. Januar 2026.

KMU können in einem Übergangszeitraum bis 2028 eine Ausnahmeregelung („Opt-out“) in Anspruch nehmen.

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CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz und EU-Taxonomie

Grundlage der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz. Demzufolge sind nicht-finanzielle Aspekte aus der Unternehmenstätigkeit offenzulegen. Der Fokus richtet sich dabei vor allem auf die Themen:

  • Umwelt,
  • Arbeitnehmer- und Sozialbelange,
  • Achtung der Menschenrechte sowie die
  • Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Eine weitere Basis für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts bildet die EU-Taxonomie. Sie definiert, welche wirtschaftlichen Tätigkeiten als ökologisch nachhaltig anzusehen sind. Zudem verpflichtet sie Sie zur transparenten Information darüber, welche Nachhaltigkeitsaspekte Ihr Unternehmen berücksichtigt. 

Welche Berichtsstandards gibt es bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung? Wie ist ihre Anwendung?

Eine der Herausforderungen bei der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts ist es, die Anforderungen der Adressaten zu erfüllen. Denn diese erwarten von Ihrem Unternehmen vor allem glaubwürdige, nachvollziehbare und auch vergleichbare Daten. Den Rahmen für die Berichterstattung geben daher einheitliche Standards. Neben der:

  • Global Reporting Initiative (GRI) und dem
  • Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) können Sie das
  • Eco Management and Audit Scheme (EMAS) und die
  • ISO 14001 sowie die
  • Sustainable Development Goals (SDG) anwenden.

Die Standards der GRI bilden ein modulares System aus über 120 miteinander verbundenen Leistungsindikatoren. Diese unterteilen sich in allgemeingültige Universalstandards sowie branchen- und themenspezifische Standards, aus denen Ihr Unternehmen die relevanten Indikatoren zusammenstellt. Durch die Vielzahl der angebotenen Standards eröffnen sich zahlreiche Möglichkeiten, die eigenen ökologischen, ökonomischen und gesellschaftlich-sozialen Leistungen zu beschreiben. Der DNK orientiert sich am Rahmen des GRI, ist aber deutlich weniger umfangreich. Damit bietet er sich auch als Einstiegsstandard für kleine und mittelständische Unternehmen an.

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Das EMAS ist ein von der Europäischen Union entwickeltes System zum Umweltmanagement und zum Umwelt-Audit. Neben allen Anforderungen zu ISO 14001 umfasst die Registrierung noch zusätzliche Aspekte. Als teilnehmendes Unternehmen müssen Sie eine Umwelterklärung veröffentlichen, die im Anschluss von einem unabhängigen Gutachter überprüft wird. Nach erfolgreicher Prüfung dürfen Sie schließlich das EMAS-Logo führen und können sich ins EMAS-Register eintragen lassen.

Weitere Standards für den Nachhaltigkeitsbericht können Sie aus den SDG ableiten. Dahinter stehen die 17 globalen Ziele für eine nachhaltige Entwicklung im Rahmen der Agenda 2030, die die Weltgemeinschaft 2015 verabschiedet hat. Enthalten sind ökonomische, ökologische und gesellschaftlich-soziale Aspekte wie zum Beispiel die Gleichstellung von Frauen und Männern oder nachhaltiges Wirtschaften.

Was lässt sich aus Nachhaltigkeitsberichten herauslesen und was nicht?

Mit einer transparenten Nachhaltigkeitsberichterstattung können Unternehmen der Öffentlichkeit zeigen, welche Schritte sie auf dem Weg zu nachhaltigem Wirtschaften bereits umsetzen. Dazu gehören zum Beispiel Angaben:

  • zur Umweltverträglichkeit der eigenen Produktion,
  • zu Investitionen in Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern oder
  • Informationen zur Art der Energiegewinnung und -nutzung.
  • Auch staatlich geförderte Maßnahmen zur Nachhaltigkeit werden berichtet.

Investoren entnehmen aus dem Nachhaltigkeitsbericht Angaben zum sozialen und ökologischen Fußabdruck ihrer Geschäftspartner, die sie benötigen, um eigene Pflichten zu erfüllen. Besonders schätzen sie daher die erweiterten Vorschriften zu standardkonformer Berichterstattung, da die Informationen künftig besser vergleichbar sein werden. Damit begegnet das Regelwerk häufigen Kritikpunkten aus der Vergangenheit, nach denen Angaben unvollständig und wenig verlässlich waren. Für Unternehmen ergab sich daraus mitunter der Vorwurf des sogenannten Greenwashing.

Nachhaltigkeitsberichte im künftigen EU-Register

Zurzeit baut die EU ein zentrales Portal – den sogenannten European Single Access Point (ESAP) – auf, über den künftig finanz- und nachhaltigkeitsbezogene Informationen zu europäischen Unternehmen und Anlageprodukten abrufbar sein sollen. Diese soll ab Sommer 2027 verfügbar sein und schrittweise eingeführt werden. Auf der Plattform müssen Unternehmen dann auch ihre Nachhaltigkeitsberichte bereitstellen. Ebenfalls zur Verfügung zu stellen sind sämtliche Finanzinformationen wie Abschlüsse, Lageberichte, Bestätigungsvermerke, Wertpapierprospekte, Transparenzberichte und Zahlungsberichte.

Die nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten gehören zu Phase 2 bei der Einführung des ESAP. Dies bedeutet, dass sie ab Januar 2028 abrufbar sein sollten.

Wie erstellen Unternehmen eine eigene Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Sind Sie zum ersten Mal verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, sollten Sie zunächst eine schlüssige Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln. Dazu gehört auch die Entscheidung darüber, welche Standards Sie anwenden wollen. Im Rahmen einer Wesentlichkeitsanalyse legen Sie im nächsten Schritt die internen und externen Stakeholder fest. Erst danach sammeln Sie die relevanten Daten und Fakten in Ihrem Unternehmen. Die Ergebnisse Ihrer Recherche fließen schließlich im Bericht zusammen. Neben einer verständlichen und übersichtlichen Darstellung ist dabei vor allem zu beachten, dass Ihre Inhalte die Zielgruppen wirklich ansprechen und deren Anforderungen erfüllen.

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