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Staatliche Soforthilfe für Kleinunternehmer und weitere nützliche Tipps

Kurzarbeit, Entlassungen, Auftragsschwund – die jetzige Zeit stellt kleine und mittelständische Unternehmen vor Herausforderungen bislang ungekannten Ausmaßes. Doch es gibt Licht am Horizont: staatliche Soforthilfe.

Mann mit Laptop

Kurzarbeit, Entlassungen, Auftragsschwund – die jetzige Zeit stellt kleine und mittelständische Unternehmen vor Herausforderungen bislang ungekannten Ausmaßes. Doch es gibt Licht am Horizont: staatliche Soforthilfe. Mit einem Milliarden-Euro-Schutzschirm will der Staat den finanziellen Super-GAU abmildern. Zudem bietet die Situation Chancen für Neues. Wir haben Ihnen diverse nützliche Tipps zusammengestellt.

Der tägliche Blick in Zeitungen und Online-Portale sorgt aktuell für nur wenig Abwechslung: Das Coronavirus und seine Folgen bestimmen die weltweite Nachrichtenlage. Vielen Kleinunternehmern machen dabei neben gesundheitlichen Aspekten auch Existenzängste zu schaffen. Aufträge brechen weg, Kunden bleiben aus, Mitarbeiter müssen in Kurzarbeit oder direkt ganz nach Hause geschickt werden. Wie sich das anfühlt, zeigt nicht zuletzt die bewegende Ansprache von Bäckermeister Gerald Bosselmann, die seit einigen Tagen im Internet viral geht. „Staatliche Sofort-Kredite helfen nicht oder nur bedingt weiter“, sagt der Hannoveraner. „Denn wie sollen wir sie nach der Krise zurückzahlen?“

Staatliche Soforthilfe

Der Hilferuf scheint angekommen zu sein. Neben dem bereits vor Tagen verabschiedeten Hilfsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) will der Staat Kleinunternehmer, Freiberufler und Selbstständige nun auch durch staatliche Soforthilfe unterstützen, die nicht zurückgezahlt werden muss. „Wir gehen in die Vollen, um auch Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständigen unter die Arme zu greifen. Sie brauchen unsere besondere Unterstützung, sie werden von dieser Krise hart getroffen“, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Mit der staatlichen Soforthilfe können drei Monate lang:

  • Solo-Selbstständige und kleine Firmen mit bis zu 10 Beschäftigten direkte Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro erhalten.
  • Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten immerhin noch mit einer Einmalzahlung von bis zu 9.000 Euro rechnen.

Größere Unternehmen soll der neue Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) vor dem Ausverkauf schützen. „Dabei darf es keine Tabus geben“, forderte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Vorübergehende und zeitlich begrenzte Staatshilfen bis hin zu Beteiligungen und Übernahmen müssten möglich sein.

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Stundung der Beitragszahlungen für Sozialversicherungen

Neben der staatlichen Soforthilfe will der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) Unternehmen auch seitens der Sozialversicherung entgegenkommen. Ergänzend zu den Unterstützungen für Unternehmen und Selbstständige ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, dass die Beitragszahlungen für die Sozialversicherungen von den gesetzlichen Krankenkassen gestundet werden.

Dies sollte laut GKB-Spitzenverband jedoch nicht allzu leichtfertig geschehen: Denn mit den Sozialversicherungsbeiträgen würden die Pflegekräfte und Ärzte in den Kliniken bezahlt, das Kurzarbeitergeld und die Renten finanziert. „Für diese und noch viel mehr Leistungen benötigen die Renten-, die Arbeitslosen- und die Krankenversicherung die Sozialversicherungsbeiträge“, unterstreicht die GKV-Vorstandsvorsitzende Dr. Doris Pfeiffer.

So drehen Sie an der Kostenschraube

All das wird zwar die verursachten Umsatzverluste und Existenzängste mit Sicherheit nicht komplett auffangen können, verschafft Kleinst- und Kleinunternehmen aber eine wichtige Atempause. Und die lässt sich nutzen, um die finanzielle Durststrecke durch organisatorische Maßnahmen zu überbrücken – und das eigene Business schon jetzt auf die Zeit nach Corona vorzubereiten. Folgende Tipps helfen dabei:

  • Nutzen Sie staatliche Beihilfen wie Kurzarbeitergeld, Steuerstundung, KfW-Kredite oder Soforthilfeangebote. Welche für Sie infrage kommen und wie sich diese beantragen lassen, erfahren Sie über die Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums. Sollten die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen nicht rechtzeitig ankommen, muss das nicht zwingend ins Aus führen: Die reguläre Drei-Wochen-Frist für Insolvenzanträge ist bis Ende September erst einmal ausgesetzt.
  • Neben staatlichen Finanzspritzen können Unternehmen auch interne Stellschrauben stellen, um die eigene Liquidität zu verbessern. Versuchen Sie, fällige Forderungen aufzuschieben und prüfen Sie, ob beispielsweise abgeschlossene Teilprojekte vorzeitig fakturiert werden können. Verlagern Sie erforderliche Ausgaben und Investitionen wenn möglich auf später.
  • COVID-19 bedeutet für viele Unternehmen eine Zwangspause. Diese bietet aber auch die Möglichkeit, innezuhalten und neue Ideen und Geschäftsmodelle zu entwickeln. Wie gut das funktioniert, zeigt beispielsweise die erfolgreiche Verlagerung vieler Arbeitsplätze ins Homeoffice. Dass sich viele Prozesse mithilfe moderner Softwaretools und innovativer Cloud-Technologien – auch hinsichtlich Buchhaltung und Lohnabrechnung – flexibel und ortsungebunden organisieren lassen, ist gerade heutzutage ein echter Segen und erschließt vielleicht auch darüber hinaus neue Möglichkeiten in der Zusammenarbeit und Unternehmensführung.

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