Was steckt hinter dem E-Rechnungsgesetz und ändert sich bald?
Im November 2018 trat das E-Rechnungsgesetz in Kraft. Es sieht vor, dass alle staatlichen Institutionen keine Rechnungen in Papierform mehr erhalten. Stattdessen sollen diese künftig elektronisch übermittelt werden. Für Unternehmen bedeutet dies, dass ab 27. November 2020 Rechnungen gegenüber öffentlichen Auftraggebern zwingend auf elektronischem Wege vorzunehmen sind.
- reine Bilddateien,
- reine PDF-Dateien ohne strukturierte Daten sowie
- eingescannte Papierrechnungen
E-Book: Die Kunst bezahlt zu werden
Erfahren Sie in diesem E-Book, wie Sie mit wenigen Kniffen, Kunden mit schlechter Zahlungsmoral beikommen können, um schneller bezahlt zu werden:
- Ermitteln Sie mit unserem Schnelltest zunächst, mit welcher Art von Kunden Sie es zu tun haben und
- profitieren Sie von den wirkungsvollen Ratschläge interviewter Debitoren- und Vertriebsexperten
Ausnahmen des E-Rechnungsgesetzes
Wie so häufig, gibt es auch hier ein Hintertürchen für bestimmte Gegebenheiten. Somit kann nämlich die Rechnungsstellung in den 3 nachfolgenden Ausnahmen, wie vorher, erfolgen:- Der Auftragswert übersteigt 1.000 € (netto) nicht (Vgl. § 3 ERechV).
- Es handelt sich um sicherheitsrelevante Aufträge mit geheimhaltungsbedürftigen Rechnungsdaten.
- Es betrifft generell Angelegenheiten des Auswärtigen Dienstes.
Viele Vorteile für Staat, Unternehmen und Umwelt
- Finanzielle Entlastung Das Einsparpotenzial für die öffentliche Hand (Zuteilung der Dokumente, Verarbeitung, Archivierung, etc.) ist enorm und beträgt rund 2 bis 5 Milliarden Euro bei einem jährlichen Rechnungsaufkommen von knapp 200 Millionen Rechnungen. Unternehmen sparen durch den Wegfall der Portokosten und die Verminderung des Arbeitsaufwands rund 11 Millionen Euro jährlich.
- Entbürokratisierung Daher Unternehmen ihre Rechnungen direkt an die konkreten Empfänger in den staatlichen Behörden versenden, werden die Zahlungen der öffentlichen Hand beschleunigt.
- Optimiertes Zeitmanagement Eine Umstellung auf die E-Rechnung kann die Bearbeitungsdauer einer Rechnung um über 50 % verkürzen.
- Nachhaltiger Staat Aus ökologischer Sicht lässt sich zusätzlich eine Reduktion des durch den Rechnungsbearbeitungsprozess verursachten CO²-Ausstoßes, des sogenannten CO²-Fußabdruckes, um bis zu 50 % erreichen. Dies ist vor allem bedeutend vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission geforderten nachhaltigen Entwicklung für Deutschland im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie „Perspektiven für Deutschland“.
XRechnung – so hat alles angefangen
Das E-Rechnungsgesetz geht auf die Europäische Richtlinie 2014/55/EU vom 16. April 2014 zurück.Diese Richtlinie schrieb vor, dass die Rechnungsstellung an öffentliche Behörden elektronisch und „technologieneutral“ zu erfolgen hat. Somit war Deutschland hiermit gefordert, einen allgemeingültigen Standard für elektronische Rechnungen einzuführen. Dieser Standard sollte sowohl mit nationalen als auch internationalen Standards kompatibel sein. Er eignet sich, neben der Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen, auch für den einfachen, sicheren, schnellen und ressourcenschonenden Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen. Abhilfe schafft nun die „XRechnung“ oder die hybride Form „ZUGFeRD“:- XRechnung Deutsches Standardformat, das auf der europäischen CEN 16931 basiert.
- ZUGFeRD 2.0 Hybrides Standardrechnungsformat, das den Standardisierungszielen auf europäischer Ebene entspricht. Es ist technisch identisch mit dem französischen Standard „Factur X“.
E-Rechnungsgesetz – Fazit
Die Bundesregierung hat sich die flächendeckende Digitalisierung der Verwaltung zum erklärten Ziel gesetzt. Insbesondere durch die Pandemie bekam die Digitalisierung auf allen Ebenen einen immensen Schub. Der „Innovative Staat“ ist in einer Digitalen Agenda verankert, die auf einer Digitalen Strategie bis 2025 fußt. Mit dem E-Government-Gesetz, daraus resultierend das E-Rechnungsgesetz, hat die Bundesregierung einen rechtlichen Rahmen für die Ausgestaltung des E-Government im Bund definiert. Das erklärte übergreifende Ziel sieht durchgängige, elektronisch vernetzte und zudem medienbruchfreie Prozessketten zwischen allen Verfahrensbeteiligten vor. Der digitale Wandel lässt sich nicht aufhalten. Partizipieren auch Sie von den innovativen Entwicklungen in Deutschland.Buchhaltung online durchführen – so geht das:
Moderne Buchhaltungssoftware für Selbstständige und Unternehmer:
- Angebote & Rechnungen
- Auftragsbearbeitung
- Finanzbuchhaltung
- Warenwirtschaft
Erstellen Sie Ihre komplette Buchhaltung im Handumdrehen – auch ohne Vorkenntnisse.
#STAYFORACOFFEE: Webinar-Termin verpasst? Hier geht’s zur Mediathek
Unsere bereits stattgefundenen Online-Webinare finden Sie auf unserer Webinar-Seite in der Mediathek. Themen u.a. zu:
- Digitalisierung/Cloud
- New Work
- Compliance/rechtliche Themen
- Personalarbeit
- Unternehmenssteuerung
Einfach auf der Seite das jeweilige Thema „Jetzt ansehen“.