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Arbeitszimmer

Beschreibung im Lexikon

Arbeitszimmer

Wer zu Hause arbeitet, hat Möglichkeiten, dies bei der Steuer geltend zu machen. So lassen sich die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen. Das gilt für Arbeitnehmer genauso wie für Selbstständige. Dafür müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. Der Gesetzgeber regelt sehr genau, wann ein Arbeitszimmer tatsächlich ein solches ist. Die Gesamtnutzung der Räumlichkeit spielt dabei eine zentrale Rolle. Dasselbe gilt für die Lage des Zimmers.

Zentrale Voraussetzungen für Arbeitszimmer

Mindestens eines der folgenden zwei Kriterien muss erfüllt sein, um die Kosten für ein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen zu können:

  • Dem Arbeitnehmer steht kein anderer Ort für seine berufliche Tätigkeit zur Verfügung – zum Beispiel ein Büro in einem anderen Gebäude. In diesem Fall lassen sich maximal 1.250 Euro jährlich absetzen.
  • Das Arbeitszimmer ist der Mittelpunkt der gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit und nicht lediglich einer Nebentätigkeit. Ist diese Voraussetzung erfüllt, sind die Kosten für den Raum voll abzugsfähig.

Dabei ist wichtig, dass es sich tatsächlich um ein vollständiges Arbeitszimmer und nicht um einen Schreibtisch oder eine Arbeitsecke in einem Wohnzimmer handelt. Letzteres gilt auch dann, wenn die betreffende Ecke durch einen Raumteiler vom Rest des Zimmers getrennt ist. Sogar, wenn es ständig erforderlich ist, ein Arbeitszimmer zu durchqueren, um privat genutzte Teile der betreffenden Wohnung zu erreichen, kommt ein Steuerabzug nicht infrage. Eine private Mitbenutzung des Raums ist nur zu weniger als 10 Prozent gestattet. Eine Ausstattung als Büro ist dagegen nicht zwingend vorgeschrieben. So haben Künstler die Möglichkeit, Kosten für ein Arbeitszimmer abzusetzen, wenn sie darin zum Beispiel üben.

Voll absetzen lassen sich in jedem Fall die Kosten für ein Arbeitszimmer außer Haus. Dabei ist entscheidend, dass der betreffende Raum nicht mit der eigenen Wohnung in Verbindung steht. Er kann sich allerdings im selben Gebäude, zum Beispiel einem Mehrfamilienhaus, befinden und durch andere Wohnungen von der eigenen getrennt sein.

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Diese Kosten lassen sich absetzen

Erfüllt ein Raum alle Voraussetzungen, um als häusliches Arbeitszimmer zu gelten, lassen sich eine Reihe von Werbungskosten anteilig absetzen. Dazu gehören:

  • Miete und Nebenkosten
  • Ausstattung (zum Beispiel Lampen, Teppiche, Gardinen etc.)
  • Reinigung
  • Renovierungskosten
  • Büroausstattung (Schreibtisch, Regale etc.)

In vielen Fällen ist es sinnvoll, die Kosten anteilig in Relation zur gesamten Wohnfläche zu berechnen. Arbeitsmittel lassen sich generell von der Steuer absetzen, auch wenn sie sich in privat genutzten Räumen befinden. Voraussetzung dafür ist, dass sie beinahe ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecken eingesetzt werden. Nicht berücksichtigt werden beispielsweise Kunstgegenstände, auch wenn sie sich in einem Arbeitszimmer befinden.

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