Ausbau des rvBEA-Verfahrens um Elterngeldfälle
Das neue Verfahren rvBEA-BEEG für Elterngeld ist digitaler und bringt einige Veränderungen mit sich. Welche das sind, erfahren Sie hier.
Zielsetzung und bisherige Teilverfahren des rvBEA
Über das rvBEA können Daten zwischen Arbeitgeber und Rentenversicherung digital ausgetauscht werden. Auf diese Weise sollen einerseits die Kosten für den bisherigen Informationsaustausch gesenkt und andererseits die Digitalisierung innerhalb der Rentenversicherung vorangetrieben werden. Bisher wurden zwei Teilverfahren erfolgreich umgesetzt: Zum Einen erfolgt die Anforderung der gesonderten Meldung für die Rentenvorausberechnung (GML57) seit Jahren in elektronischer Form. Im nächsten Schritt wurde die Entgeltabfrage für Zuzahlungsbefreiungen mit dem 01. Januar 2022 umgesetzt. Die gesonderte Meldung mit Grund 57 ist für Mitarbeiter zu erstellen, die unmittelbar vor dem Renteneintritt stehen oder für die ein Versorgungsausgleich (beispielsweise bei Ehescheidungen) zu berechnen ist. Noch bis zum 30. Juni 2021 konnten die Anforderungen für diese Meldungen wahlweise in Papierform oder auf elektronischem Weg erfolgen. Die Teilnahme am elektronischen Verfahren war für Arbeitgeber freiwillig. Seit dem 01. Juli 2021 ist es Pflicht. Voraussetzung war bis zum 30.06.2021, dass sich der Arbeitgeber bei der Datenstelle der Rentenversicherungsträger (DSRV) registriert hatte. Seitdem es ein Pflichtverfahren ist, ist die Registrierung nicht mehr notwendig. Der Arbeitgeber ist jedoch gehalten, einmal in der Woche zu prüfen, ob die DSRV Meldungen angefordert hat. Meist erledigen diese Aufgabe die Entgeltabrechnungsprogramme. Sie nehmen die Anforderung der gesonderten Meldung entgegen und erstellen im Rahmen des DEÜV-Verfahrens eine Meldung mit Grund 57. Mit dem 01. Januar 2022 kam die Entgeltabfrage für Zuzahlungsbefreiungen dazu. Die Deutsche Rentenversicherung fragt mithilfe von rvBEA den Inhalt der bisherigen Papier-Bescheinigungen für die Befreiung von Zuzahlungen für Rehabilitationsmaßnahmen ab. Unterschreitet ein Arbeitnehmer eine festgelegte Einkommensgrenze, so kann er von der Zuzahlung für Rehabilitationsleistungen ganz oder teilweise befreit werden. Willigt der Betroffene ein, so kann die Deutsche Rentenversicherung die Zuzahlungsbefreiung prüfen. Abgerechnete Daten werden elektronisch angefordert und der Arbeitgeber meldet elektronisch zurück. Mit dem 01. Juli 2022 wird ein weiteres Teilverfahren hinzukommen. Es handelt sich um rvBEA-BEEG. Das steht für ‘Bescheinigung zum Antrag auf Elterngeld’. Ziel ist es, Eltern den Antrag auf Elterngeld zu erleichtern. Die Deutsche Rentenversicherung wird dann im Auftrag der Behörde, die für das Elterngeld zuständig ist, beim Arbeitgeber die Daten für die Bescheinigung anfragen. Die so erhobenen Daten werden durch den Rentenversicherungsträger an die zuständige Behörde weitergeleitet.Was ist Elterngeld?
Das Elterngeld soll den Eltern ermöglichen, Säuglinge und Kleinkinder nach der Geburt zu betreuen und zu erziehen. Es ist der Ausgleich dafür, dass Eltern nach der Geburt weniger oder gar nicht mehr arbeiten können und dadurch Einkommenseinbußen haben. Die finanzielle Lebensgrundlage der Familien soll so gesichert werden. Auch Eltern, die vor der Geburt kein Einkommen hatten, erhalten Elterngeld. Das gibt es in drei möglichen Varianten:- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
Tipp: Eine Software zur Lohnabrechnung erleichtert die Abwicklung der Sozialversicherungsbeiträge