Das Statusfeststellungsverfahren und wann Arbeitgeber es brauchen
Wann ist ein Freiberufler wirklich selbständig? Seit Jahren diskutiert die Politik, wie sie gegen die sogenannte Scheinselbständigkeit vorgehen kann. Natürlich sind tatsächlich abhängig Beschäftigte in prekären Arbeitsverhältnissen zu schützen. Aber die Sozialgesetzgebung konterkariert bisweilen die notwendige Flexibilität von Start-Ups und Existenzgründern bei der Gestaltung ihrer Arbeitsbeziehungen. Ein Instrument ist das seit dem 1. Januar 2005 […]
Wann droht ein Statusfeststellungsverfahren?
Generell gilt in Deutschland, dass alle Mitarbeiter eines Unternehmens sozialversicherungspflichtig sind. Der Arbeitgeber muss im Monat der Arbeitsaufnahme eine Meldung an die Krankenversicherung und das Finanzamt absetzen und die Beschäftigung anzeigen. Danach sind von den Bruttobezügen monatlich die Sozialversicherungsabgaben zu entrichten sowie die Lohnsteueranteile an das zuständige Finanzamt abzuführen. Anders ist es bei Selbständigen, also Freelancern, die Sie als Unternehmer Projektweise beauftragen. Diese stellen Ihnen Rechnungen. Wie sie ihre Krankenversicherung und die Altersvorsorge und wie sie ihre Steuerangelegenheiten regeln, bleibt ihnen überlassen. Wirklich selbständig ist jedoch nur, wer für verschiedene Auftraggeber arbeitet sowie bei seiner Leistungserbringung weder weisungs- noch ortsgebunden ist. Diese Tatbestandsmerkmale liegen in den meisten Fällen anfangs vor. Bei Start-ups kommt es in der Wachstumsphase aber schnell zu einer stillschweigenden Statusänderung. Während der Freiberufler zunächst nur wenige Tage im Monat für den Gründer arbeitet und auch andere Klienten bedient, konzentriert er sich schleichend nur noch auf die Aufträge des Gründers. Damit ist die Falle aufgestellt; der Freiberufler könnte auf die Idee kommen, bei der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren zu beantragen.Was löst der Antrag auf Feststellung des Status eines Selbständigen aus?
Dieses bürokratische Verfahren hat den Zweck festzustellen, ob der Freiberufler wirklich noch die Merkmale der Selbständigkeit erfüllt. Ist der Antrag einmal gestellt, verschickt die Rentenversicherung einen Fragebogen an den Auftraggeber. Darin fragt sie alle Umstände ab, wie die Arbeitsbeziehung de facto aktuell gelebt wird. Denn Beschäftigte mit einem Vertrag als freie Mitarbeiter oder Subunternehmer oder auch mitarbeitende Angehörige sind qua Gesetz praktisch immer sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, wenn- sie im Betrieb des Auftragnehmers oder seinen Betriebsstätten oder bei dessen Auftraggebern (beispielsweise Baustelle) arbeiten
- sie weisungsgebunden über die Zeiten und die Orte der Leistungserbringung sowie die Art der Arbeitsverrichtung sind
- sie nur für einen Auftraggeber arbeiten
- sie kein eigenes unternehmerisches Risiko tragen.
Welche Folgen hat das Statusfeststellungsverfahren
So kann bereits ein freier Mitarbeiter als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer aufgefasst werden, wenn er im Home-Office aber eben nur für einen Auftraggeber eine Vollzeitstelle bekleidet. Auch ein Fuhrunternehmer, der seinem Subunternehmer den Lkw stellt und die Touren organisiert sowie Liefertermine vorschreibt, muss bei einer Betriebsprüfung oder bei einem Statusfeststellungsverfahren damit rechnen, dass er rückwirkend die Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss.Checkliste Betriebsprüfung
Auf Besuch vom Finanzamt dürften sich die wenigsten freuen. Kein Wunder also, wenn auch Unternehmer einer angekündigten Betriebsprüfung durch einen Prüfer des Finanzamts eher nervös entgegensehen.