EU plant Reformierung der Mehrwertsteuersysteme

- Lieferung an Nichtunternehmer
- Versandhandel über elektronische Schnittstellen
- Besonderheiten zur Besteuerung bei der Einfuhr
- Innergemeinschaftliche B2C Dienstleistungen
- One-Stop-Shop (OSS)
Neues Mehrwertsteuersystem
Die Reform sieht vor, dass die Besteuerung von Warenlieferungen innerhalb der EU bis zum Jahr 2022 auf das sogenannte „Bestimmungslandprinzip“ umgestellt werden. Die Folge: Statt dem bisherigen Herkunftslandprinzip gilt dann das Bestimmungslandprinzip. Dadurch wird die endgültige Umsatzsteuer durch das exportierende Unternehmen im Land des Endverbrauchers zu dem dort geltenden Steuersatz abgeführt. Beispiel einer Lieferung von Deutschland nach Österreich: Ein deutscher Lieferant muss – wie bei einer reinen Inlandslieferung – die Umsatzsteuer auf seine Lieferungen abführen. Die Besteuerung erfolgt im Bestimmungsland, in diesem Fall Österreich. Der Lieferant wendet also den Umsatzsteuersatz des Mitgliedstaats seines Kunden an und stellt diese in Rechnung. Um die Bürokratie mit der ausländischen Finanzbehörde für den deutschen Lieferanten so gering wie möglich zu halten, soll die Umsatzsteuer im Heimatmitgliedsstaat angemeldet und abgeführt werden. Das bereits für grenzüberschreitende elektronische Dienstleistungen bestehende One-Stop-Shop Verfahren (OSS) soll zu diesem Zweck auf Warenlieferungen ausgeweitet werden.Zentrales Meldeportal
Für die grenzüberschreitend tätigen Unternehmen soll ein Online-Portal als zentrale Anlaufstelle geschaffen werden, über das in der jeweiligen Landessprache und nach den Regeln und administrativen Mustern des Heimatlandes die Steuerklärungen abgeben und Zahlungen durchgeführt werden können.Certified Tax Payer
Ein weiteres wichtiges Element ist der „Zertifizierte Steuerpflichtige“ (Certified Tax Payer). Nur wenn es sich bei dem Kunden um einen zertifizierten Steuerpflichtigen handelt, ist der Käufer der Waren mehrwertsteuerpflichtig. Für „Zertifizierte Steuerpflichtige“ soll das Reverse Charge Verfahren für grenzüberschreitende Warenlieferungen gelten, wonach der Käufer mehrwertsteuerpflichtig für die in anderen Mitgliedstaaten erworbenen Gegenstände ist.Fazit:
Beide Kammern von EU-Kommission und EU-Rat sind sich bewusst, dass die Umsetzung der Reform mehrere Jahre beanspruchen wird. Leider verursachen die derzeitigen Schwachstellen durch grenzüberschreitenden Betrug Mehrwertsteuereinbußen von rund 50 Mrd. EUR pro Jahr. Aus Sicht der EU ein nicht hinnehmbarer Fakt. Deshalb ist es Zeit zu handeln, auch wenn mit einer endgültigen Umstellung des Mehrwertsteuer-Systems wohl frühestens 2026 zu rechnen sein wird. Weitere Informationen finden sie auf der Seite der EU Kommission.#STAYFORACOFFEE: Online-Live-Event von Sage
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